
Reformationsgedenken
Was und wie feiern wir 2017?
Bischof Voigt: Bekenntnisse sollen im Zentrum stehen
Das Reformationsgedenken 2017 war Thema eines Referats, das der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), auf dem Sprengelpfarrkonvent Nord der SELK hielt, der vom 24. bis zum 26. Mai 2016 in Seevetal bei Hamburg tagte. Der Bischof setzte dabei einen klaren Schwerpunkt bei der Theologie Luthers und den Bekenntnistexten.
Ein solches Gedenkjahr vermöge es, das Anliegen der Reformation, ja den christlichen Glauben überhaupt wieder neu zum Thema in den Gemeinden und in der Gesellschaft zu machen. Dafür lohne es sich, Kraft und Mühe an dieses Jubiläum zu wenden, so Bischof Voigt.
Er mutmaßte, die Lutherfeiern im kommenden Jahr würden wohl alternieren „zwischen einer ‚spätpreußischen’ Wiederbelebung des deutschen Nationalhelden Luther und einer zunehmenden Distanzierung von einem Luther, der heutiger Theologie fremd geworden ist, der polemisiert hat, der antisemitische Schriften geschrieben hat und den man dann gleich noch für die nachfolgenden Sündenfälle der deutschen Geschichte mit schuldig machen kann.“ Es sehe sich allerdings auch selbst in dieser „Unentrinnbarkeit der Zeitgenossenschaft.“
Für die lutherische Kirche sei der Prozess der Bekenntnisbildung von entscheidender Bedeutung, sagte der Bischof. Die Bekenntnistexte sollten daher im Zentrum stehen. „Wollen wir einer Luther-Jubel-Feier entgehen, müssen wir uns meiner Meinung nach auf die Bekenntnisse der lutherischen Kirche besinnen und diese ins Gespräch eintragen, zumal sie mit den Katechismen und den Schmalkaldischen Artikeln die bedeutendsten Luthertexte enthalten“, so der leitende Geistliche der SELK. Wolle die Kirche den Versuch unternehmen, den Lutherbildern der Postmoderne zu entgehen, so Voigt weiter, könnte dies gelingen „durch die Besinnung auf die Bekenntnisse, die die lutherische Kirche auf dem Boden der Heiligen Schrift tragen, durch eine Rückbesinnung auf die Theologie“
Der Bischof erinnerte an Luthers Auslegung des Römerbriefes. Schon im ersten Kapitel, Römer 1,17, sei Luther dabei hängen geblieben: „Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit Gottes, welche kommt aus Glauben in Glauben.“ Nach und nach habe Luther verstanden: „Gerechtigkeit Gottes“ ist nicht die Gerechtigkeit, die Gott hat, sondern die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt. Und plötzlich habe er dies im ganzen Römerbrief gelesen, zum Beispiel im 3. Kapitel, Vers 28: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“
Aus dieser ungeheuren Befreiung heraus, „deren Dynamik sich nur im Ansatz vorstellen kann, wer etwas Vergleichbares erlebt hat“, fließe bei Luther dann die Auseinandersetzung mit dem Ablasswesen seiner Zeit, so der Referent.
Man könne mit historischer Berechtigung sagen, dass die Frage der Sündenvergebung Auslöser der 95 Thesen und damit der Reformation war, so der Bischof weiter. Deshalb sei der Zuspruch der Vergebung in der Absolution der angemessene Umgang mit der Reformation. „Eine Rückkehr zur ersten der 95 Thesen und damit eine Rückkehr zur heiligen Beichte ist aus meiner Sicht der einzig angemessene Umgang mit dem Reformationsjubiläum“, brachte der Bischof es auf den Punkt. „Wenn es stimmt, dass die Reformation ihren Ausgang nahm mit der Beicht- und Bußpraxis des ausgehenden Mittelalters, dann ist Reformationsgedenken Beichtgedenken.“
Der Bischof wies in diesem Zusammenhang auf den geplanten, zentralen Gottesdienst der SELK am Samstag, 24. Juni 2017, hin. Um 13 Uhr beginnt in der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg der Beichtgottesdienst. „Damit feiern wir genau das, womit die Reformation ihren Ausgang genommen hat: den Trost und die Freude, die in Gottes Vergebung stecken“, heißt es dazu in der Einladung.
Neue Konfirmationsagende
„Durch den Heiligen Geist gestärkt, gefestigt und gegründet“
Konfirmationsagende der SELK erschienen
„Möge die Konfirmationsagende nun ihren Dienst besonders an jungen Menschen tun und diese durch den Heiligen Geist stärken, festigen und gründen“, schließt der Bischof der SELK, Hans-Jörg Voigt, D.D. sein Geleitwort zur Konfirmationsagende der SELK, die in den Tagen zwischen Pfingsten und Trinitatis als Teilband III/2 der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende erschienen ist.
Dieser Zeitpunkt des Erscheinens ließe sich auch geistlich deuten: Der Tauftag eines Christen ist sein „ganz persönliches Pfingsten“, zu dem er den Heiligen Geist empfangen hat. Die Trinitatiszeit, die in Beschreibungen auch als „Zeit der wachsenden Saat“ bezeichnet wird, steht für das Christenleben mit Reifen und geistlichem Wachstum, aber auch Rückfällen, Um- und Irrwegen. Stärkung, Festigung und Gründung durch den Heiligen Geist braucht auch der Getaufte sein Leben lang. Und nicht nur einmal, am Tag seiner Konfirmation.
Dass Stärkung, Festigung und Gründung durch den Heiligen Geist für das ganze Leben eines Christen von Bedeutung ist, zeigt bereits ein Blick in das Inhaltsverzeichnis, das liturgische Vorlagen für ein „Gedächtnis der Konfirmation“, die immer wieder zu begehende Erinnerung an die Heilige Taufe, die Aufnahme in die evangelisch-lutherische Kirche sowie Bittlieder um den Heiligen Geist aufweist. Fürbittengebete, Lieder und liturgische Stücke, die während dieser Gottesdienste zum Einsatz kommen können, sind ebenfalls abgedruckt.
Zum lutherischen Konfirmationsverständnis schreibt SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. in seinem Geleitwort:
„Mitte des 4. Jahrhunderts schreibt Cyrill von Jerusalem von der ‚confirmatio‘: „Die Konfirmation beinhaltet die Ölsalbung an der Stirn, die Handauflegung und auch die Worte: Nimm hin das Siegel der Gabe des Heiligen Geistes!“
Das Herkommen der Konfirmation geht auf das Handeln der Apostel und der frühen Kirche zurück, wenn etwa der Apostel Paulus schreibt: »Gott ist’s aber, der uns fest macht samt euch in Christus und uns gesalbt und versiegelt und in unsre Herzen als Unterpfand den Geist gegeben hat.« (2. Kor. 1,21).
In der Alten Kirche war die ‚confirmatio‘ Bestandteil der Taufhandlung, bevor sie von dieser abgelöst wurde. Heute kann sie bei der Taufe von Erwachsenen wieder zur Taufe hinzutreten.
Martin Luther beurteilte die Konfirmation kritisch. Aber das Bedürfnis, junge Menschen auf dem Weg in ihr Erwachsenenleben konfirmierend und segnend zu begleiten, hielt die kirchliche Praxis der Konfirmation auch in der lutherischen Kirche am Leben.
Ganz im Sinne Luthers ist sie ein Hineinkriechen in die Taufgnade und die Segnung für einen neuen Lebensabschnitt. So nimmt der Reformator Martin Bucer die Segensbitte des Cyrill von Jerusalem auf: ‚Nimm hin den Heiligen Geist, Schutz und Schirm vor allem Bösen, Stärke und Hilfe zu allem Guten von der gnädigen Hand Gottes, des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.‘“
Die Gottesdienstagende für Konfirmationen (144 Seiten, 2-farbig, Kunstledereinband, 3 Lesebändchen, ist im Verlag Edition Ruprecht (Göttingen) erschienen (ISBN 978-3-8469-0240-0). Sie kostet bis zum 31. Mai 2016 39,90 Euro, danach 46,90 Euro und ist auch als eBook erhältlich.
Link: http://www.edition-ruprecht.de/katalog/titel.php?id=384
Christenverfolgung in Deutschland
Christliche Flüchtlinge besser schützen
Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge sind keine Einzelfälle
Es hat in den letzten Monaten nicht an drängenden Berichten darüber gefehlt, dass christliche Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften von muslimischen Mitflüchtlingen, aber auch von muslimischem Wachpersonal angefeindet, bedroht, schikaniert werden. Unter anderen prangert Pfarrer Dr. Gottfried Martens von der Berliner Dreieinigkeits-Gemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) seit langem unermüdlich die Verfolgung an, die insbesondere Konvertiten, die vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind, hier in Deutschland erneut erfahren, vor der sie ja gerade aus ihren Heimatländern geflohen sind.
Auch der leitende Geistliche der SELK, Bischof Hans-Jörg Voigt, hatte bereits im Februar 2016 getrennte Unterbringungsmöglichkeiten für Christen gefordert, „solange der Staat nicht gewährleisten kann, dass alle Flüchtlinge frei und ungehindert ihren Glauben in den Asylunterkünften leben können.“ Es sei unverständlich, so der Bischof damals, dass gesellschaftlich relevante Gruppen, Verbände und die Politik diese Missstände verharmlosen oder gar ganz verschweigen.
Trotzdem wurde das Thema von politischer und behördlicher Seite bisher weiter klein geredet. Es handle sich um „Einzelfälle“, hieß es, die sich zudem kaum „beweisen“ ließen. Wenn es Konflikte in den Unterkünften gebe, seien sie der räumlich beengten Situation in den Heimen geschuldet.
Jetzt haben sich mehrere Menschenrechtsorganisationen zusammengeschlossen, um auf die zahlreichen Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge in deutschen Unterkünften hinzuweisen und von Politik und Behörden ihren wirksamen Schutz zu fordern.
Das Hilfswerk Open Doors, das sich weltweit für verfolgte Christen einsetzt, hat eine Erhebung veröffentlicht, in der 231 christliche Flüchtlinge, davon die meisten aus dem Iran, aus Afghanistan und Syrien, darlegen, wie sie in ihren Unterkünften Anfeindungen und Übergriffen ausgesetzt sind. „Aus diesen Berichten geht sehr deutlich hervor, dass das Leben von Konvertiten, die vom Islam zum christlichen Glauben übergetreten sind, in hohem Maß gefährdet ist. Sie werden häufig nicht nur als Verräter ihres Glaubens, sondern auch als Verräter ihres Volkes, ja sogar der Gesamtheit der Muslime angesehen“, schreiben die Autoren der Erhebung.
Es sei für Open Doors eine „völlig neue Erfahrung, dass Christen in einem Land wie Deutschland wegen ihres Glaubens massiv bedrängt werden“, heißt es in dem Bericht.
Und weiter: „Dies ist umso bestürzender, da Deutschland sich weltweit als Mahner und Fürsprecher für das Recht auf Religionsfreiheit einsetzt und die derzeitige Regierung dies sogar im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.“
In ihren Schlussfolgerungen fordern die Menschenrechtsorganisationen unter anderem die Bundeskanzlerin, die verantwortlichen Sozial- und Innenminister sowie die Integrationsbeauftragten auf, Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel:
- Erfassung der Religionszugehörigkeit bei der Erstaufnahme und Weiterleitung der Daten bei der Verlegung in andere Unterkünfte.
- Zusammenlegung von Minderheiten, sodass der Anteil der Christen sowie anderer religiöser Minderheiten im Verhältnis zu den Muslimen in etwa gleich ist.
- Getrennte Unterbringung von Christen sowie von anderen religiösen Minderheiten, die bereits Opfer von Verfolgung und Diskriminierung geworden sind.
- Adäquate Erhöhung des nicht-muslimischen Anteils innerhalb des Wachpersonals.
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter und des Sicherheitspersonals in Flüchtlingsunterkünften hinsichtlich Ursachen religiöser Konflikte und des Schutzes religiöser Minderheiten.
- Bereitstellung von Vertrauenspersonen christlichen Glaubens, an die sich von Verfolgung betroffene Christen wenden können.
Die Dokumentation „Religiös motivierte Übergriffe gegen christliche Flüchtlinge in Deutschland“ ist abrufbar unter opendoors.de
Unser Bekenntnis - Artikel 1: Von Gott
Das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) ist die grundlegende Bekenntnisschrift der im Konkordienbuch (1580) abgedruckten verbindlichen Bekenntnisse der Kirche der lutherischen Reformation. In loser Folge lesen Sie hier Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln von Pfarrer Dr. Gottfried Martens D.D. (Berlin-Steglitz).
Confessio Augustana, Artikel 1: Von Gott
Zuerst wird gemäß dem Beschluss des Konzils von Nicäa einmütig gelehrt und festgehalten, dass ein einziges göttliches Wesen sei, das Gott genannt wird und wahrhaftig Gott ist und doch drei Personen in diesem einen göttlichen Wesen sind, jede gleich mächtig, gleich ewig: Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist. Alle drei sind ein göttliches Wesen, ewig, unteilbar, unbegrenzt, von unermesslicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Unter dem Wort ‚Person’ wird nicht ein Teil oder eine Eigenschaft von etwas Anderem verstanden, sondern etwas, das in sich eigenständig ist, so wie die Kirchenväter diesen Begriff in dieser Sache gebraucht haben.
Deshalb werden alle Ketzereien verworfen, die diesem Artikel widersprechen, wie die Manichäer, die zwei Götter annehmen: einen bösen und einen guten; ebenso die Valentinianer, Arianer, Eunomianer, Muslime und alle, die ähnlich denken. Verworfen werden auch die Samosatener, die alten und die neuen, die nur eine Person annehmen und über die beiden anderen, nämlich ‚das Wort’ und den Heiligen Geist, die spitzfindige Ansicht vertreten, es seien nicht ‚unterschiedliche Personen’, sondern ‚das Wort’ bedeute so viel wie gesprochenes Wort oder Stimme, und der Heilige Geist sei eine erschaffene Regung in den Geschöpfen.
An dem ersten Artikel lässt sich einiges Grundsätzliche zu den Lehrartikeln des Augsburger Bekenntnisses aufzeigen: Immer wieder heißt es in diesen Artikeln zu Beginn: „Es wird gelehrt“. Im weiteren Verlauf des Augsburger Bekenntnisses wird deutlich, dass mit „Lehre“ jeweils die Predigt im Gottesdienst gemeint ist. „Lehre“ meint also dem lutherischen Bekenntnis zufolge nicht eine von Theologen konstruierte „Theorie“, auch nicht eine umzusetzende Vorschrift, sondern beschreibt den Inhalt der gottesdienstlichen Verkündigung. Wenn eine Kirche irgendwo in ihrer Grundordnung bestimmte Bekenntnisse erwähnt, wenn aber die für die Verkündigung Verantwortlichen im Gottesdienst etwas ganz Anderes predigen, als was die Bekenntnisse beschreiben, dann ist Letzteres die eigentliche „Lehre“ der Kirche. Die Bekenner von Augsburg vermeiden alles, was den Eindruck erwecken könnte, als hätten sie eine neue Kirche gegründet und eine neue Lehre geschaffen: Sie beschreiben nur, was de facto in den Kirchen und Gemeinden verkündigt wird, die dies Augsburger Bekenntnis als Zusammenfassung ihrer Lehre verstehen: „Es wird gelehrt“ – und zwar, wohlgemerkt, „einmütig“. Dies kennzeichnet eine Bekenntniskirche, dass in ihr nicht jeder Pastor wieder etwas Anderes verkündigt, sondern dass in den Grundinhalten der Predigt Einmütigkeit herrscht. Wo eine Kirche nicht mehr davon sprechen kann, dass sie in den Grundfragen des Glaubens einmütig reden kann, ist sie in Wahrheit gar nicht mehr eine Kirche.
Die Bekenner von Augsburg fangen ganz bewusst mit dem Glauben an Gott an. Das hatte natürlich auch politische Gründe: Das Nizänische Glaubensbekenntnis war damals auch reichsrechtlich verankert; wer dieses Bekenntnis leugnete, schloss sich nicht nur aus der Kirche aus, sondern lief auch Gefahr, für diese Leugnung hingerichtet zu werden. Da den Anhängern Luthers mithilfe von völlig aus dem Zusammenhang gerissenen Lutherzitaten unterstellt wurde, sie würden das Bekenntnis zu dem dreieinigen Gott in Frage stellen, war es wichtig, gleich zu Beginn in aller Deutlichkeit und Feierlichkeit klarzustellen, dass die Aussagen des Konzils von Nicäa auch für die Bekenner von Augsburg verbindlich sind und von ihnen ohne Einschränkung geteilt werden. Doch war dies nicht nur ein politischer Schachzug, mit dieser Erklärung zu beginnen. Es gab dafür natürlich auch inhaltliche Gründe. Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Nizänische Glaubensbekenntnis selbstverständlich auch in den Gottesdiensten derer, die das Augsburger Bekenntnis unterschrieben, seinen festen Platz nach der Verlesung des Heiligen Evangeliums hatte. Der Artikel beschreibt also, was tatsächlich auch im gottesdienstlichen Vollzug praktiziert wurde. Weiterhin verfolgt der erste Artikel mit seinem Bezug auf das Konzil von Nicäa natürlich auch die Absicht, herauszustellen, dass es ganz wichtige Grundaussagen des christlichen Glaubens gibt, in denen sich die verschiedenen „Parteien“ innerhalb der einen Kirche ganz einig sind. Dies gilt bis heute: Das Nizänische Glaubensbekenntnis ist auch heute noch das Glaubensbekenntnis, das Christen verschiedener Kirchen miteinander verbindet. Während das Apostolische Glaubensbekenntnis den Ostkirchen unbekannt ist, bekennen wir das Nizänische Glaubensbekenntnis in der Tat „mit der ganzen Christenheit“. Es hat von daher auch ökumenische Bedeutung, wenn wir das Nizänische Glaubensbekenntnis – abgesehen von der Fastenzeit – in jedem Hauptgottesdienst an Sonn- und Feiertagen beten.
Über die Entstehung des Nizänischen Glaubensbekenntnisses kursieren immer wieder alle möglichen Behauptungen, die auch durch beständige Wiederholung nicht richtiger werden: Behauptet wird, im Konzil von Nicäa hätten sich die Konzilsväter im Jahr 325 die Lehre von der Dreieinigkeit und von der Gottheit Christi gleichsam erst ausgedacht, die in den ersten Jahrhunderten der Kirche noch völlig unbekannt gewesen seien. Und es wird behauptet, mit der Begrifflichkeit, die auf dem Konzil von Nicäa gebraucht wurde, habe man die schlichte biblische Botschaft mit griechischer Philosophie überfremdet. Beides ist in Wirklichkeit absoluter Humbug: Schon im Neuen Testament wird unverkennbar „trinitarisch“ geredet, angefangen schon mit dem Taufbefehl Christi, wonach die Jünger Jesu „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ taufen sollen (St. Matthäus 28,19). Der, der diesen Befehl gegeben hat, behauptet zugleich: „Ich und der Vater sind eins.“ (St. Johannes 10,30) Doch derselbe Christus, der dies sagt, wendet sich zugleich an seinen Vater im Gebet, nimmt ihn also als Gegenüber wahr – und lässt es dann zugleich wieder zu, dass Thomas vor ihm niederfällt und ihn, Christus, anbetet: „Mein Herr und mein Gott.“ (St. Johannes 20,28). Und Johannes selber formuliert es in seinem „Prolog“ sehr deutlich: „Im Anfang war das Wort, und das Wort war bei Gott, und Gott war das Wort. ... Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir sahen seine Herrlichkeit. ... Niemand hat Gott je gesehen; der Eingeborene, der Gott ist und in des Vaters Schoß ist, der hat ihn uns verkündigt.“ (St. Johannes 1,1.14.18) Alles Bekennen der christlichen Kirche muss sich also auf das Zeugnis dessen zurückbeziehen, der Gott als einziger gesehen hat und als einziger zuverlässig von ihm Kunde geben kann – eben Christus.
Und genau so sind auch die Väter auf dem Konzil von Nizäa verfahren: Sie haben versucht, als Bekenntnis zu formulieren, was ihnen als Zeugnis der Heiligen Schrift vorgegeben war: Unbestritten war: Wir glauben nur an einen Gott, nicht an mehrere Götter. Christen sind keine „Tritheisten“, die an drei Götter glauben, wie es ihnen im Koran immer wieder unterstellt wird. Wenn dieser eine Gott als „göttliches Wesen“ umschrieben wird, dann wird darin im Griechischen die Selbstbezeichnung Gottes in 2. Mose 3,14 aufgenommen: „Ich bin, der ich bin“, bzw. „Ich werde sein, der ich sein werde.“ Der philosophische Begriff „Wesen“ wird also biblisch gefüllt – er „überfremdet“ also nicht die biblische Sprache, ganz im Gegenteil. Zugleich musste man aber auch zum Ausdruck bringen, dass sich dieser eine Gott als Vater, Sohn und Heiliger Geist zu erkennen gegeben hat und dass diese drei nicht bloß „Erscheinungsformen“ des einen Gottes sind, sondern je für sich in dem einen Wesen den beiden anderen jeweils gegenüberstehen: Der Sohn verkündigt den Vater und spricht mit ihm; der Heilige Geist wird vom Sohn gesandt und geht vom Vater aus; er bezeugt zugleich Jesus Christus als den Sohn des Vaters. Dafür gebrauchten die Konzilsväter den Begriff „Person“, der ursprünglich etwas völlig Anderes meinte und auch nicht etwa mit dem heutigen Verständnis von „Persönlichkeit“ verwechselt werden darf: Gott gibt sich zu erkennen als ein Gott, der sich dem Menschen zuwendet. Nur weil er der dreieine Gott ist, können wir wissen, wer er ist, und können ihn lieben: Ohne den Sohn Jesus Christus hätten wir keine Ahnung vom Vater; ohne den Heiligen Geist können wir Jesus Christus nicht unseren Herrn und Gott nennen und an ihn glauben. Ganz entscheidend in diesem Zusammenhang ist die Formulierung im ersten Artikel des Augsburger Bekenntnisses, „dass ein einziges göttliches Wesen sei, das Gott genannt wird und wahrhaftig Gott ist.“ Das heißt: Gott ist nicht bloß eine Idee; wir übertragen nicht unsere Vorstellungen und Sehnsüchte auf ein Jenseits und konstruieren uns selber ein Wesen, das Gott genannt wird, sondern dieses Wesen ist wahrhaftig Gott, geht also all unseren Benennungen schon ewig voraus. Gott ist nicht erst seit 325 ein dreieiniger Gott, sondern er war es schon in alle Ewigkeit.
Und genau darin besteht nun auch das besondere Anliegen dieses ersten Artikels des Augsburger Bekenntnisses: Er macht deutlich, dass der Glaube an den lebendigen dreieinigen Gott tatsächlich die Grundlage für alles Weitere ist, was in den folgenden Artikeln ausgeführt wird. Wenn dieser dreieinige Gott nicht durch unser Denken geschaffen wird, sondern umgekehrt selber der Schöpfer und Erhalter ist, dann ist er ein handelnder Gott, und dann stellt sich von selbst die Frage, in was für einem Verhältnis wir, seine Geschöpfe, eigentlich zu ihm, dem Schöpfer, stehen.
Zum Bekenntnis gehört als Kehrseite immer auch die Verwerfung: Wenn ich zu etwas Ja sage, sage ich damit zugleich auch Nein zu dem, was diesem Ja widerspricht. „Verworfen“ werden hier diejenigen, die diesem Bekenntnis zum dreieinigen Gott widersprechen, das heißt: Es wird festgestellt, dass sie sich mit ihrer Lehre aus der kirchlichen Gemeinschaft, aus der Sakramentsgemeinschaft am Altar ausgeschlossen haben. Es würde im Rahmen dieser Glaubensinformationen zu weit führen, wenn nun die kirchengeschichtlichen Hintergründe der verschiedenen hier genannten Irrlehren breiter erläutert werden sollten. Grundsätzlich werden all diejenigen verworfen, die die biblische Spannung zwischen dem Bekenntnis zu dem einen Gott und dem Bekenntnis der Pluralität innerhalb des einen göttlichen Wesens aufzulösen versuchen, indem sie entweder mehr als einen Gott bekennen oder die Personen der Trinität zu verschiedenen „Erscheinungsweisen“ des einen Gott verdünnen oder die wahre Gottheit Christi und/oder des Heiligen Geistes leugnen. Interessant ist, dass in diesem Zusammenhang der Islam als christliche bzw. nachchristliche Sekte behandelt und aufgeführt wird. Dies ist kirchen- und geistesgeschichtlich durchaus nicht falsch: Der Islam lässt sich letztlich nur im Gegenüber und in Abgrenzung zum christlichen Glauben mit seinem Bekenntnis zum dreieinigen Gott als Versuch einer „Überbietung“ des christlichen Glaubens verstehen: Die Gottheit Christi wird geleugnet; darin steht der Islam Seit an Seit mit den Arianern, gegen die sich das Nizänische Glaubensbekenntnis richtet. Und verworfen wird hier in Artikel 1 schließlich auch die Verwechslung des Heiligen Geistes durch alle möglichen Formen von Emotionen, Begeisterungen und Stimmungen. Auch diese Verwerfung ist hochaktuell, wenn man bedenkt, in welcher Weise der Heilige Geist und sein Wirken in manchen Teilen der Christenheit heutzutage beschrieben und verkündigt wird.
Das Kommen des Sohnes Gottes in diese Welt geschieht „um uns Menschen und um unserer Seligkeit willen“, so heißt es im Nizänischen Glaubensbekenntnis. Auch wenn dies im ersten Artikel des Augsburger Bekenntnisses nicht ausdrücklich zitiert wird, machen die folgenden Artikel doch deutlich, worin der tiefste Sinn dieses Beginns der Artikel mit dem Glauben an Gott besteht: Es geht um unser Heil, um unsere Seligkeit. Diese wird uns dadurch zuteil, dass sich Gott als der dreieinige Gott zu erkennen gibt und als solcher handelt. Und unser Heil besteht schließlich im tiefsten auch darin, dass wir teilhaben werden an der innigsten Gemeinschaft des dreieinigen Gottes: „Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir, so sollen auch sie in uns sein.“ (St. Johannes 17,21) Von diesem Gott spricht hier Artikel 1.
Bild: Verlesung der Confessio Augustana, Kupferstich von Johann Dürr, um 1630 - wikimedia.com
Angedacht!
„Und es war, als wäre es einer, der trompetete und sänge, als hörte man eine Stimme loben und danken dem Herrn. Als sich die Stimme der Trompeten, Zimbeln und Saitenspiele erhob und man den Herrn lobte: „Er ist gütig, und seine Barmherzigkeit währt ewig“, da wurde das Haus erfüllt mit einer Wolke, als das Haus des Herrn, sodass die Priester nicht zum Dienst herzutreten konnten wegen der Wolke; denn die Herrlichkeit des Herrn erfüllte das Haus Gottes.“
2. Chronik 5,13-14
Liebe Leserinnen und Leser,
an den in diesen beiden Bibelversen geschilderten Ereignissen kann man ein sehr theoretisches Phänomen gut erklären. Es geht um die Einweihung des Jerusalemer Tempels, den König Salomo hat bauen lassen. Ausführlich werden die prächtigen Feierlichkeiten der Tempelweihe und die daran beteiligten Menschen geschildert. In diesem Fall sind es die Chöre der Sänger und die Musiker, die aus Leviten (Nachkommen Levis, des zum kultischen Dienst ausgesonderten Stamm unter den 12 Stämmen Israels) bestehen. Ihre Musik wird hier als wohlklingend, da erfreulich einstimmig geschildert. Und das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass die Instrumente ja deutlich archaischer waren als wir uns das heute vorstellen, wenn wir zum Beispiel von Trompeten hören. Während die schöne Musik erklingt, erfüllt die Herrlichkeit Gottes wahrnehmbar als eine Wolke den neuen Tempel. Gott zieht sozusagen ein.
Ein schöner und passender Text zum Sonntag Kantate, an dem es um ja ausgehend vom Singen oft um Kirchenmusik geht. Gleichzeitig birgt er aber auch ein mögliches Missverständnis. Es kommt darauf an, als was man „da“ versteht. Und nun kommt die Theorie: Es gibt einen Unterschied zwischen Koinzidenz, Korrelation und Kausalität. Eine Koinzidenz liegt vor, wenn zwei beobachtete Dinge gleichzeitig auftreten, aber nichts miteinander zu tun haben. Bei einer Korrelation gibt es eine Verbindung, die nicht zufällig ist. Von Kausalität spricht man, wenn Ereignis A von Ereignis B als Ursache abhängt oder A B bewirkt. Kausalitäten sind normalerweise wiederholbar, also immer wenn A so, dann B so.
Was in den betrachteten Bibelstellen beschrieben wird, ist eine Korrelation. Es wird nicht nur als nebensächliches Detail geschildert, dass es Musik gab bei der Weihe des Tempels. Sondern das Einziehen der Herrlichkeit Gottes in den Tempel fällt nicht ohne inhaltliche Beziehung mit dem Erklingen des Lobliedes zusammen. Es ist aber kein kausaler Zusammenhang, so dass ein Loblied immer die Erscheinung der Herrlichkeit Gottes herbeizwingen könnte, sooft es erklingt oder als könne sie nicht erscheinen ohne Musik.
Gerade wenn man über die Bedeutung und den Wert des musikalischen Gotteslobes spricht, wird leicht so geredet, als ob es sich um eine Kausalität handelte. Das ist ganz unabhängig vom Musikstil, um den es geht. Musik macht uns Gott nicht verfügbar. Nicht jeder, der von schönen Klängen emotional berührt ist, macht notwendigerweise eine Gotteserfahrung. Und doch wird uns der Gottesdienst zur Tempelweihe, der uns hier im Alten Testament nicht umsonst deutlich, dass auch das musikalische Gotteslob dazugehört. Heute würden wir von einer ganzheitlichen Erfahrung sprechen, wenn man die Beschreibung des Festes liest. Da spielen nicht nur die Sänger und die Instrumente eine Rolle, aber diese auch. Der Sonntag Kantate lädt uns ein, wieder neu über die Bedeutung nachzudenken, die das Lob Gottes biblisch hat. Fallen Ihnen noch mehr Beispiele ein? Und natürlich sind wir eingeladen, tatsächlich auch selbst das Lob Gottes hörbar werden zu lassen. Besonders schön ist in diesem Gotteswort auch zu sehen, dass hier eine Art Chor erwähnt wird. Gemeinsames Singen kann auch eine gemeinsame geistliche Erfahrung sein. Musik macht uns Gottes Gegenwart nicht abrufbar, das hat er uns auch nicht zugesagt. Aber die Musik im Gottesdienst hat etwas mit Gott zu tun und ist kein Selbstzweck. Gott loben auf vielfältige Weise, darum geht es am Sonntag Kantate.
Ihre Andrea Grünhagen







