Lexikon - L


Laie

Von griechisch λαός [laós] „Volk“ über λαϊκός [laikós] „zum Volk gehörig“; kirchenlateinisch laicus = der (kirchliche) Laie im Sinne von „nicht geweiht/ordiniert“.
Der Begriff L. ist auch in der SELK teilweise gebräuchlich, um in kurzer Weise zwischen ordinierten und nichtordinierten Christen zu unterscheiden.
Er ist jedoch missverständlich, weil er im alltäglichen Sprachgebrauch den Unterschied zum „Fachmann“ markiert und im kirchlichen Kontext verkennt, dass es sowohl nichtordinierte Männer wie auch Frauen gibt, die auf dem Gebiet der Theologie ausgewiesene Fachleute, also definitiv keine „Laien“ sind.


Laienkelch
Bereits in der alten Kirche nahm die Häufigkeit des Kommunionempfangs durch die Gläubigen ab. Die Einrichtung besonderer „Kommunionsonntage“ (vor allem die hohen Feste, insbesondere Ostern) führte dazu, dass zu diesen Terminen so viele Gläubige das Sakrament empfingen, dass vor allem bei der Kelchkommunion die Gefahr des Verschüttens groß war und man daher die Kelchkommunion zu vermeiden suchte.
Als der böhmische Reformator Jan Hus (*um 1360) dann aus theologischen Gründen die verpflichtende Gläubigenkommunion unter beiderlei Gestalt forderte, reagierte die Westkirche auf dem Konzil von Konstanz (1415) mit einem formalen Kelchverbot für Laien.
Für Luther und die lutherischen Bekenntnisse gehört die Laienkelchkommunion zum schrift- und stiftungsgemäßen Gebrauch des Altarsakramentes. Der sog. „Kelchentzug“ wird theologisch abgelehnt. Die Kommunion unter beiderlei Gestalt war daher nicht nur den Priestern vorbehalten, sondern auch den Laien und gehört zu den sichtbaren Kennzeichen eines lutherischen Gottesdienstes.
Die römisch-katholische Kirche lockerte mit dem 2. Vatikanischen Konzil das Laienkelchverbot insofern, als es die Kelchkommunion der Laien nach kirchlicher Ordnung als „sehr wünschenswert“ und insofern bei bestimmten Anlässen (z.B. Brautmessen, am Gründonnerstag und in der Osternacht) empfehlenswert bezeichnet.
In der lutherischen Kirche wird den Kommunikanten nur dann der Kelch nicht gereicht, wenn z.B. medizinische Gründe (Alkoholunverträglichkeit) dies rechtfertigen oder trockene Alkoholiker präventiv auf den Kelch ausdrücklich verzichten. Die theologische Problemstellung der Kommunion unter nur einer Gestalt (des Leibes Christi) wird aus seelsorglichen Gründen in solchen Fällen ausgeblendet, bleibt aber bestehen.


Lektionar
→ Lesungen, gottesdienstliche; Perikopen
Unter einem Lektionar (von lat. lectio = Lesung) versteht man ein Buch, das die gottesdienstlichen Lesungen aus dem Alten und Neuen Testament enthält.
Ursprünglich wurden die gottesdienstlichen Lesungen (Altes Testament, Epistel, Evangelium) aus der (Voll-)Bibel vorgetragen.
Die Praxis, die gottesdienstlichen Lesungen in einem Lektionar zu sammeln, ist seit dem 5. Jahrhundert nachweisbar.
Eine Sonderform des Lektionars ist Evangeliar, oft sehr prächtig gestaltete und gebundene Bücher, die nur die vier Evangelien enthalten.
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird das von der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) herausgegebene „Lektionar für Evangelisch-Lutherische Kirchen und Gemeinden“ (Hannover 2004) verwendet, wobei allerdings eine Reihe von Perikopen (von griech. perikoptein = ringsum abschneiden: Abschnitt) durch Einlegeblätter für den gottesdienstlichen Gebrauch zu ersetzen, zu ändern oder zu ergänzen sind.
Die SELK wird nach Vorliegen des von der EKD herausgegebenen neuen Perikopenbuches (2017/2018) entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das neue Lektionar einführt.


Lektor
Das Amt des Lektors ist ursprünglich eine der fünf sog. niederen Weihestufen der alten und der römisch-katholischen Kirche (RKK). (Dazu gehörten: Ostiarier, Lektoren, Exorzisten, Akolythen und Subdiakone.) In der RKK wurden die niederen Weihestufen 1973 durch die Liturgiereform des 2. Vatikanischen Konzils abgeschafft.
In der SELK sind Lektoren bzw. Lektorinnen besonders geschulte (Lektorenschulungen, Theol. Fernkurs der SELK) Gemeindeglieder, die alle oder Teile der gottesdienstlichen Lesungen (aus dem Alten Testament, den apostolischen Briefen und teilweise auch den Evangelien) im Gottesdienst vortragen. Außerdem halten Lektoren auch Lesegottesdienste, also Wortgottesdienste, bei denen von einem Pastor verfaßte Predigten in einem liturg.-gottesdienstlichen Rahmen vorgelesen werden.
Das Lektorenamt können in der SELK befähigte Männer und Frauen gleichermaßen innehaben.
Sie werden zu diesem Dienst in einem gottesdienstlichen Akt gesegnet (→ Segnung).


Lesungen, gottesdienstliche
→ Lektionar; Perikopen


Leuenberger Konkordie
Ob auf der Internetseite der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder im Evangelischen Gesangbuch (EG): Unter der Überschrift „Bekenntnisse“ findet man dort neben den altkirchlichen Bekenntnissen, dem lutherischen Kleinen Katechismus, dem reformierten Heidelberger Katechismus, dem Augsburgischen Bekenntnis, der Barmer Theologischen Erklärung (und dem Stuttgarter Schuldbekenntnis) auch die sog. „Leuenberger Konkordie“.
Die Leuenberger Konkordie ist also ein (genau genommen: das) Bekenntnis der EKD. Die EKD selbst ist damit Kirche, deren Bekenntnisbasis die Leuenberger Konkordie ist. Dass die EKD selbst eine Kirche (und nicht nur ein Dachverband unterschiedlicher konfessioneller Landeskirchen) sei und die Leuenberger Konkordie das Basisbekenntnis dieser (Unions-) Kirche, wird inzwischen auch offen eingeräumt.
Die EKD-Synode beschloß am 9. November 2014 mit großer Mehrheit und erstmals in dieser Deutlichkeit: Die EKD ist „auf der Basis der Leuenberger Konkordie eine Kirchengemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen und als solche Kirche“.
Die Leuenberger Konkordie als Basisbekenntnis steht also in der EKD über den historischen konfessionellen Bekenntnissen der lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen.
Auch jede einzelne, ihrem Selbstverständnis nach lutherische Landeskirche zählt nicht nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur EKD, sondern auch aufgrund ihrer Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie und ihrer Mitgliedschaft in der „Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa“ (GEKE; früher „Leuenberger Kirchengemeinschaft“) in Kirchen-, also Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft mit nichtlutherischen Kirchen und Gemeinschaften (darunter Presbyterianer, Methodisten, Waldenser).
Auf der Basis der Leuenberger Konkordie gelten sich theologisch widersprechende Bekenntnisse (wie z.B. das Augsburgische Bekenntnis und der Heidelberger Katechismus) in diesen Kirchen gleichermaßen. Damit erweisen sich auch die ihrem Selbstverständnis nach lutherischen Landeskirchen als unierte Kirchen.
Im schweizerischen Ort Leuenberg verpflichteten sich 1973 viele europäische protestantische Kirchen zu gegenseitiger Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft auf der Grundlage der nach dem Tagungsort „Leuenberger Konkordie“ genannten Bekenntnis. Sie gestanden zu, dass es in vielen einzelnen Lehrfragen noch Differenzen gebe, vereinbarten aber, dass man solche Lehrdifferenzen auch nach und nach bearbeiten könne, nachdem bereits Kirchengemeinschaft festgestellt sei und praktiziert werde. Wesentlich sei, dass man im „gemeinsamen Verständnis des Evangeliums“ als dem „Grund des Glaubens“ übereinstimme. Da dies der Fall sei, gälten auch die gegenseitigen Verwerfungen des 16. Jahrhunderts nicht mehr.
Problematisch an dieser Konkordie ist nicht das Ziel geistlicher Gemeinschaft, sondern die Methode dazu. Man einigte sich nämlich nicht über die vielen, zwischen den Konfessionen umstrittenen und sie trennenden Lehrfragen, sondern lediglich über eine philosophische Unterscheidung zwischen „Grund“ und „Ausdruck“ des Glaubens und legte fest:
 „Ausdruck“ des Glaubens ist die Lehre der Kirche, sind die Bekenntnisse, die Verfassung, die Liturgie. Hierin, so „Leuenberg“, muß man nicht übereinstimmen, um trotzdem Kirchengemeinschaft feststellen und praktizieren zu können.
Friedrich Hauschildt, Präsident des Kirchenamtes der VELKD und einer der drei Vizepräsidenten des Amtes der EKD, sagt es unverhohlen: „Die Einigkeit im Glauben ist in der Tat Voraussetzung von Kirchengemeinschaft. Der Konsens in der Lehre ist es nicht.“
Der Lehrkonsens ist jedoch nach Artikel 7 des Augsburgischen Bekenntnisses von 1530 die Voraussetzung zur Feststellung und Praxis von Kirchengemeinschaft. Einigkeit, Einmütigkeit, Konsens ist nach der Überzeugung der (konkordien-)lutherischen Kirche über die Inhalte der im Konkordienbuch gesammelten kirchlichen Bekenntnisse erforderlich, bevor Kirchengemeinschaft festgestellt werden kann. Bekenntnisgemeinschaft ist die Voraussetzung für Kirchengemeinschaft.
Methodik und Inhalte der Leuenberger Konkordie sind mit dieser Grundüberzeugung nicht vereinbar. Deshalb hat die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) die Leuenberger Konkordie auch nie unterzeichnet.
Die SELK ist geschichtlich aus dem theologischen Widerstand gegen die schrift- und bekenntniswidrige Union zwischen bekenntnisverschiedenen Konfessionskirchen (lutherische und reformiert-calvinistisch) erwachsen. Diesem Widerstand lag und liegt die Überzeugung zugrunde, dass biblische Wahrheit und unbiblischer Irrtum nicht zugleich in ein und derselben Kirche gleichberechtigte Geltung beanspruchen können.
Heute ist die SELK in Deutschland (neben neben den Kirchen, mit denen sie in Kirchengemeinschaft steht) die einzige unionsfreie konkordienlutherische Kirche, in der die lutherischen Bekenntnisse noch uneingeschränkt in Geltung stehen, auf die ihre Pfarrer bei der Ordination (ohne jede Einschränkung) verpflichtet werden und deren Glaube, Lehre, gottesdienstliche und kirchliche Praxis an diesem Maßstab gemessen wird.
Die SELK sieht sich jedoch mit allen lutherischen Christen in der EKD, die sich der Leuenberger Konkordie nicht verpflichtet sehen und jeden Unionismus ablehnen, in Glauben, Lehre und Bekenntnis einig und versteht sich als geistliche Heimat aller lutherischen Christen in Deutschland, die sich wie sie an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testamentes als an das unfehlbare Wort Gottes und an die im Konkordienbuch gesammelten Bekenntnisse der Kirche binden, weil in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist.


lex orandi – lex credendi
lat. “Gesetz des Betens – Gesetz des Glaubens”.
Mit dieser Kurzform (der altkirchlichen Regel ‚lex supplicandi statuat legem credendi) soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die Liturgie der Kirche (Gesangbuchlieder, Gebete, Gottesdienstformen usw.) in Übereinstimmung mit Lehre und Bekenntnis der Kirche stehen muss und kein davon losgelöstes „Eigenleben“ führen darf. Und umgekehrt. Nichts darf zur Liturgie gehören, was nicht mit der Lehre im Einklang steht und ihr nicht Ausdruck gibt; nichts soll gelehrt werden, was nicht zur Anbetung, Bitte und Lobpreis führt.


Liturgische Gewänder
Unter L.G.n versteht man die Amtskleidung des Pastors und der weiteren am liturgischen Dienst beteiligten Personen (Lektoren, Ministranten usw.). Die L.G. entwickelten sich ursprünglich aus der römischen Alltagskleidung.
In der SELK tragen die Pastoren in Entsprechung zu einer kirchlichen Ordnung (KO 1154.1) während der Gottesdienste immer liturg. Gewänder, weitere Helfer können liturg. Gewandung tragen.
Zulässig sind: Albe, Kasel und Stola, schwarzer oder weißer Talar (Albe, Mantelalbe) mit Stola, schwarzer Talar bzw. Soutane mit Chorhemd und Stola, schwarzer Talar mit Beffchen.
Das Barett, das im Freien (z.B. bei Beerdigungen) getragen wird,  gehört zur Amtskleidung des Pfarrers.
Über die in einer Kirchgemeinde übliche lit. Gewandung des Pfarrers befindet in der SELK die Gemeindeversammlung (also nicht der Pfarrer allein).


Luther
hier nur: Bedeutung und Stellung Luthers in der SELK
Dr. Martin Luther (* 10. November 1483 in Eisleben; † 18. Februar 1546 in Eisleben) war der Reformator der abendländischen Kirche.
Obwohl die SELK sich sehr bewusst als „lutherische“ Kirche (im Sinne von und als Synonym für ‚evangelisch, katholisch, orthodox‘) versteht und den Namen des Reformators in ihrem Kirchennamen führt, ist sie weit davon entfernt, um die Person Luthers irgendeinen Kultus zu pflegen.
So gibt es z.B. keinen gottesdienstlich begangenen Tag, der Geburt, Tod oder Leben Luthers zum Anlass nimmt.
Von den schriftlichen Werken und Ausführungen Luthers haben in der SELK nur diejenigen kirchliche (Lehr-)Verbindlichkeit, die Bestandteil des Konkordienbuches, also der Sammlung der luth. Bekenntnisschriften geworden sind: Der Große und Kleine Katechismus und die Schmalkaldischen Artikel.
Luther wird geachtet und geehrt als Reformator und  Lehrer der Kirche, dem es durch Gottes Geist geschenkt wurde, das Evangelium von der Gnade Gottes in Jesus Christus, die Rechtfertigung des Sünders allein durch Christus, allein durch den Glaube, allein aus Gnade und ohne eigene (menschliche) Verdienste und Leistungen neu zu erkennen und zu verkündigen.
Keinesfalls wird Luther als „Gründer der lutherischen Kirche“ angesehen, die nicht im 16. Jahrhundert „gegründet“ wurde, sondern sich als durch Gottes Wort und Geist erneuerte Fortsetzung der einen ungeteilten Kirche des Abendlandes versteht.


Lutherische Beiträge (Zeitschrift)
Die Lutherischen Beiträge (LuthBeitr) sind eine konfessionelle lutherisch-theologische Quartalszeitschrift im Raum der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Die Lutherischen Beiträge wenden sich sowohl an Theologen und interessierte Christen.
Lutherische Theologie und Lehre werden auf der Grundlage der Heiligen Schrift als dem unfehlbaren Wort Gottes und der Bekenntnisschriften der ev.-luth. Kirche dargeboten.
Herausgeber und Redaktion sind dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet, wie es im Konkordienbuch der Lutherischen Kirche zusammengefasst ist. Sie sind Pastoren und Theologen aus der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche bzw. ihrer Schwesterkirchen. Schriftleiter ist (2017) Pfr. Andreas Eisen.
Der jährliche Bezugspreis beträgt (2017) € 24,- für Studierende € 12,-.
Homepage: www.lutherischebeitraege.de


Lutherische Kirche (Zeitschrift)
Die ‚Lutherische Kirche‘ (volkstümliche Abkürzung ‚LuKi‘) ist das offizielle Kirchenblatt der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Sie erscheint monatlich
Chefredakteurin ist Pastoralreferentin Dr. Andrea Grünhagen.
Das Kirchenblatt enthält neben aktuellen Informationen und Berichten auch geistlich-theologische Beiträge und die Amtlichen Bekanntmachungen der SELK.
Der jährliche Bezugspreis beträgt (2017) € 23,80.
Homepage: lutherischekirche.de


Lutherische Theologie und Kirche (Zeitschrift)
Lutherische Theologie und Kirche (LuThK) ist eine Vierteljahreszeitschrift für eine an Schrift und Bekenntnis gebundene lutherische Theologie, die von der Fakultät der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) herausgegeben wird.
Schriftleiter ist (2017) Prof. Dr. Achim Behrens.
Der jährliche Bezugspreis beträgt € 23,90.
Homepage: lthh.de/home/publikationen/luthki


Lutherische Theologische Hochschule Oberursel (LThH)
Die Lutherische Theologische Hochschule (LThH) in Oberursel/Taunus ist eine kirchlich gebundene Ausbildungsstätte; sie wird getragen von der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). Die LThH steht allen Studierenden der Evangelischen Theologie offen.
Als Mitglied des Evangelischen Fakultätentages achtet sie auf die Einhaltung der Maßstäbe wissenschaftlich-theologischen Arbeitens wie die staatlichen Hochschulen.
Die Theologie der Hochschule
Die Lutherische Theologische Hochschule vertritt in Forschung und Lehre die klassischen Fächer der Theologie (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie) mit je einem Lehrstuhl. Zusätzlich sind Missionskunde, Diakonik, Ökumenische Theologie und Philosophie im Lehrangebot vertreten. Ihre Arbeit ist darauf gerichtet, die Gegenwartsbedeutung des lutherisch-reformatorischen Erbes in geistiger, gesellschaftlicher und kirchlicher Hinsicht herauszustellen und ins Gespräch zu bringen. Das Studienprogramm umfasst außerdem Kurse in den biblischen Sprachen Hebräisch und Griechisch (je ein erweitertes Semester) sowie in Latein (zwei erweiterte Semester).
Studiengänge /Abschlüsse
An der LThH kann man das Erste Theologische Examen (Kirchliche Prüfung), sowie das Magisterexamen ablegen (Magister Theologiae/Mag. theol.).
Die Organe der Hochschule
Zu den Organen der Lutherischen Theologischen Hochschule gehören u. a.:
- Die Fakultät; sie besteht aus den Lehrstuhlinhabern der fünf klassischen theologischen Fächer (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie).
- Die Studierendenschaft; sie wird vertreten durch den Allgemeinen Studierenden-Ausschuss (AStA).
- Das Kuratorium; es setzt sich zusammen aus dem Bischof und zwei Pröpsten der SELK und zwei nicht-theologischen Universitätsprofessoren. Berufungen auf Lehrstühle erfolgen auf Vorschlag der Fakultät nach Anhörung des Kuratoriums durch die Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).
Rektor ist (2017) Prof. Dr. Christoph Barnbrock
Homepage: lthh.de


Lutherische Kirchenmission (LKM)
GOTTes Heil in seinem Sohn Jesus Christus gilt allen Menschen, ohne Unterschied von Alter, Geschlecht, Herkunft, Kultur oder Religion. Mission entspringt aus der schöpferischen Kraft GOTTes: GOTT selbst macht in seinem Wort die verheißende Zusage seiner Liebe zu den Menschen, die in Jesus Christus offenbart ist. Durch seinen Heiligen Geist überwindet GOTT Menschen, bringt sie zum Glauben und bewegt sie, seine Botschaft ohne irgendeinen eigenen Anspruch weiterzusagen. Mission ist in die Heilsgeschichte GOTTEs eingebunden.
Seit 1897 gibt es in Bleckmar bei Bergen (Kreis Celle) das Missionshaus der LKM. Seither ist die LKM „Bleckmarer Mission“. Die Gründung des Missionswerkes erfolgte bereits 1892 durch die damalige Hannoversche Evangelisch – Lutherische Freikirche, die sich 1878 gebildet hatte.
Als Werk der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) ist die LKM wie ihre Trägerkirche dem lutherischen Bekenntnis verpflichtet. Ihre Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert, die überwiegend aus Gemeinden der SELK kommen.
Geographische Schwerpunkte der Arbeit der LKM sind das südliche Afrika und Deutschland. Aktivitäten reichen aber auch in ostasiatische Länder (sofern möglich), andere europäische Länder und nach Brasilien.
Im Missionshaus befindet sich die Verwaltung der LKM. Es hat ferner ein Tagungszentrum und bietet Räumlichkeiten für Seminare, Freizeiten und Tagungen.
Homepage: www.mission-bleckmar.de


Lutherische Theologie und Kirche (Zeitschrift)
Lutherische Theologie und Kirche (LuThK) ist eine Vierteljahreszeitschrift für eine an Schrift und Bekenntnis gebundene lutherische Theologie, die von der Fakultät der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) herausgegeben wird.
Schriftleiter ist (2017) Prof. Dr. Achim Behrens.
Der jährliche Bezugspreis beträgt € 23,90.
Homepage: http://lthh.de/home/publikationen/luthki.html







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