Lexikon - V


Vaterunser
→ Gebet
Das Vaterunser ist das Gebet, mit dem Jesus Christus selbst seine Jünger das rechte Beten lehrte. (Mt 6,9–13  und Lk 11,2–4).
Hier: Das Vaterunser in der Feier des Gottesdienstes.
Luthers Intention, die Messe von allen Gebeten und Zusätzen zu reinigen, die den unbiblischen „Messopfergedanken“ zum Inhalt haben, führte zu einer sehr rigiden Eliminierung sämtlicher altkirchlicher Stücke, also aller „priesterlicher Amtsgebete“ aus der Abendmahlsliturgie. Einzig das Vaterunser, das ja ein, bzw. das biblische Gebet schlechthin ist, durfte bleiben.
In der liturgiegeschichtlichen Entwicklung führte diese aber dazu, dass nun das Vaterunser praktisch den Rang eines „priesterlichen Amtsgebetes“ einnahm und die Gemeinde während des Vaterunsers zum Schweigen verurteilt wurde. Sie macht sich das Gebet zwar durch Einstimmen in die Doxologie und das sie beschließende „Amen“ zueigen, betet aber das Gebet der getauften Gläubigen nicht mehr mit. Das Vaterunser ist üblicherweise in der lutherischen Kirche damit zum Privatgebet oder allenfalls noch zum Gebet in Predigt- und Nebengottesdiensten degradiert worden.
Das ist bedauerlich, zumal das Vaterunser im Blick auf die Anrede Gottes als „Vater“ das Exklusivgebet der getauften Christen ist, also derer, die durch Taufe und Glauben Kinder Gottes geworden sind und darum Gott zum Vater haben. Dies ist auch der Grund, warum wir als Christen das Vaterunser nicht zusammen mit Nichtchristen beten sollten, weil diese es nicht „können“! Es gibt ja heutzutage „ökumenische“ Veranstaltungen mit Juden und Angehörigen der Religionen, wie Moslems, Bahais, Hindus usw., bei denen, sicherlich in großer Harmlosigkeit, das Vaterunser gebetet wird. Man sollte sich aber bewusst machen, dass man als Christ hierdurch etwas unzulässig vorwegnimmt oder als unwesentlich beiseite schiebt, was zum Christsein unabdingbar dazugehört: Den Glauben an Jesus Christus als Sohn Gottes und die Taufe auf den Namen des dreieinigen Gottes. Unbeschadet der Harmlosigkeit, mit der solche Veranstaltungen meist wohl durchgeführt werden, heißt das für Christen dennoch, dass sie faktisch ihren Glauben verleugnen.
Um das Vaterunser wieder als Gemeindegebet zurück zu gewinnen, bedarf es keiner großartigen Neuerungen. Man braucht der Gemeinde nur die Hintergründe und Beweggründe mitzuteilen und sie bitten, das Vaterunser im Hauptgottesdienst mitzusprechen bzw. zu singen. Gegebenenfalls gibt man ihr dazu eine Vorlage mit Text und liturgischer Melodie an die Hand.
Um es der Gemeinde praktisch zu ermöglichen, auch die Anrede mitzusprechen und zugleich die Bedeutung des Vaterunsers als „Kinder-Gottes-Gebet“ zum Leuchten zu bringen, kann der Liturg das Vaterunser auch mit dieser oder einer ähnlichen Einladung eröffnen: „Wir heißen Kinder Gottes und sind es. Darum beten wir voll Vertrauen: (folgt: Vaterunser)“
Das Vaterunser, das in Form A den Einsetzungsworten und in Form B der Kommunion vorausgeht, hat aber außer seiner grundsätzlichen Bedeutung als christliches Grundgebet auch eine besondere Relevanz im Zusammenhang der Sakramentsfeier.
Manchmal liest man, das Vaterunser sei an dieser Stelle ein „Tischgebet“. Das ist jedoch missverständlich, das Sakrament zu sehr auf gemeinsames Essen und Trinken reduzierend.
Das Vaterunser ist aber sicherlich, und wenn man den Ausdruck „Tischgebet“ so versteht, wäre er recht verstanden, ein Vorbereitungsgebet für den Empfang bzw. die Feier des Herrenmahles.
Als Vorbereitungsgebet auf den Empfang des Leibes und Blutes Christi kann man das Vaterunser z.B. so interpretieren:
Vater unser im Himmel: Das Abendmahl ist das Mahl der getauften Gläubigen, der Kinder Gottes, die an den Tisch des Vaters geladen werden. Nur die Söhne und Töchter, nicht die Knechte und Mägde genießen dieses Hausrecht.
Geheiligt werde dein Name: Die ganze Feier des Abendmahls ist Eucharistie, Danksagung und Lobpreis, Verherrlichung und Verkündigung des Namens Gottes.
Dein Reich komme: „Sooft wird von diesem Brote essen und aus diesem Kelch trinken, verkündigen wir des Herrn Tod, bis er kommt.“ Dass er wiederkommen wird, zu richten die Lebendigen und die Toten ist unaufgebbarer Bestandteil unseres Glaubens. In der Anamnese beten wir: „Bringe zusammen deine Gemeinde von den Enden der Erde, auf dass wir mit allen Gläubigen das Hochzeitsmahl des Lammes feiern mögen in deinem Reich.“
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden: Unser Heil, unsere Erlösung, unsere Gerechtigkeit, die vor Gott gilt – alles ist Gottes heiliger Wille und nur darum Wirklichkeit, weil Gottes Wille geschieht. Das Wunder der Gegenwart Christi im Sakrament können wir weder machen noch verstehen noch erklären. Gott wollte es und darum ist es so.
Vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern: Dies vor allem empfangen wir im Hl. Abendmahl, nämlich Vergebung der Sünden. Und wo Vergebung der Sünden ist, da ist auch Leben und Seligkeit.
Aber bevor wir zum Altar kommen, sagt Jesus, sollen wir zu unserem Bruder gehen und uns mit ihm versöhnen, damit wir nicht Versöhnung empfangen und selbst unversöhnlich bleiben.
Führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen: Das Sakrament ist Stärkung für Leib und Seele. Es ist Nahrung und Wegzehrung auf einem Weg, auf dem wir versucht und verführt werden können. Es lässt uns in der Gemeinschaft untereinander und mit Christus wachsen und fest werden. Wir empfangen den Leib Christi und erhalten damit Anteil an IHM. Christus in uns ist Schutz und Schirm vor allem Bösen, Stärke und Hilfe zu allem Guten.


Vergebung
→ Versöhnung → Beichte → Abendmahl → Rechtfertigung
Die Pointe des Evangeliums Jesu Christi ist der Zuspruch der Sündenvergebung bei der Lossprechung nach der Beichte: „Dir sind deine Sünden vergeben. Gehe hin im Frieden.“
Die Frage der Schriftgelehrten (Mk 2, 7) „Wer kann Sünden vergeben als Gott allein?“, als Jesus dem Gelähmten die Vergebung der Sünde zuspricht,  ist berechtigt. Vergebung, die alles Alte beseitigt und alles neu werden lässt, kann nur Gott selbst schenken.
1. Warum vergibt Gott?
Gott vergibt uns die Sünde aus Liebe und Barmherzigkeit. Das entspricht seinem allgemeinen Heilswillen: Gott will, „will, dass allen Menschen geholfen werde und sie zur Erkenntnis der Wahrheit kommen.“ (1 Tim 2, 4)
Am Kreuz hat Jesus im Blick auf die, deren Sünde ihn ans Kreuz gebracht hat, also auf alle Menschen, gebetet: „Vater, vergib ihnen; denn sie wissen nicht, was sie tun!“ (Lk 23, 34)
2. Was vergibt Gott?
Gott vergibt die → Sünde, die die Menschen von Gott trennt, sodass sie ohne die Vergebung verloren wären und versöhnt die Menschen mit sich selbst.
3. Wie vergibt Gott?
Gott hat die Vergebung „gestiftet“, also die Grundlage für die Sündenvergebung dadurch geschaffen, dass er in Jesus Christus Mensch wurde, unsere Sünde auf sich genommen, an unserer Stelle am Kreuz die Folgen der Sünde und DIE Folge der Sünde, nämlich den (ewigen) Tod erlitten und überwunden hat.
Die „Früchte“ des Kreuzesopfers Jesus Christi, allen voran die Vergebung, wird uns ausgeteilt durch Gottes Wort und die Sakramente. Wort und Sakrament schaffen und schenken den rettenden Glauben, der die Vergebung „ergreifen“ und für mein Leben wirksam machen kann.
Vergebung ist „gratis“, allein aus Gnade, nicht Gottes Gegenleistung für eine Leistung des Menschen. Man kann sich für die Vergebung nicht entscheiden und sie sich nicht verdienen, sondern nur empfangen.
4. Was sind die Folgen der Vergebung?
Leben und Seligkeit für alle, die glauben, was Gottes Wort und seine Verheißungen lehrt.
Wenn wir im Vaterunser beten „…vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigern“, heißt das, dass Gottes Vergebung für mich keine erneuernde Wirkung entfaltet, wenn ich selbst nicht bereit bin, auch denen zu vergeben, die an mir schuldig geworden sind.
5. Muss ich die Vergebung „fühlen“?
Die Vergebung, die wir von Gott empfangen, ist unabhängig von unserem „Gefühl“. Sie wird uns objektiv durch Gottes Wort geschenkt und zugeeignet. Aber selbstverständlich gehört es zu den Folgen der empfangenen Vergebung, dass man sich dadurch auch befreit, erneuert, erleichtert „fühlt“.
Auch die Vergebung, die man selbst anderen gewährt, kann man oft (und muss man auch) nicht „fühlen“. Insbesondere dann, wenn dem anderen an unserer Vergebung nichts liegt, sie vielleicht sogar zurück weist, ist die Vergebung, die man anderen gewährt, „nur“ ein Glaubensakt, den man allerdings  zu leisten hat. Manchmal, bei besonders schwerer Schuld eines anderen Menschen, kann man vergeben nur dadurch, dass man diese Schuld und allen Schmerz, den diese Schuld bei mir verursacht hat, im Glauben unter Christi Kreuz legt und IHN bittet, dem an mir schuldig gewordenen zu vergeben und mir Frieden zu schenken.


Verstorbene, Gebet für
Die lutherische Kirche betet für Verstorbene
In der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende sind (auf Seite 245/246) Eigentexte für einen „Gedenktag der Entschlafenen“ vorgesehen. Zur Erläuterung heißt es: „Der Gedenktag der Entschlafenen kann am Vorletzten Sonntag des Kirchenjahres begangen werden, sofern in der Gemeinde nicht andere Tage hierfür üblich sind.
Weithin üblich ist es wohl eher, insbesondere der im zurückliegenden Jahr Verstorbenen der Gemeinde am Letzten Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag, Sonntag vom Jüngsten Tage) zu gedenken. Unabhängig davon, ob am Vorletzten Sonntag im Kirchenjahr, der weltlich als „Volkstrauertag“ bezeichnet wird oder am Letzten Sonntag im Kirchenjahr, der volkstümlich auch „Totensonntag“ genannt wird, stellt sich jedoch die Frage: Aber wie?
Wo Erinnerungstafeln an die Gefallenen der Kriege in der Kirche oder davor vorhanden sind, werden davor vielleicht Kerzen angezündet oder Kränze abgelegt. Gemeinden mit eigenen Friedhöfen werden dort Gedenkandachten halten.  Die Namen der Verstorbenen werden im Gottesdienst verlesen und vielleicht auch eine passende Liedstrophe gesungen, die der Auferstehungshoffnung Ausdruck verleiht.
Und dann stellt sich die Frage: Darf man eigentlich auch für die Verstorbenen beten?
Auch da hält die Agende Antworten bereit. So ist z.B. auf Seite 419 im Allgemeinen Kirchengebet (Form C 3) unter der Überschrift „Am Gedenktag der Entschlafenen“ folgende Bitte vorgesehen: „Laß unsere Entschlafenen ruhen in deinem Frieden, sei ihnen gnädig am Tage des Gerichts und schenke ihnen die ewige Freude vor deinem Angesicht.“
Für den Himmelfahrtstag finden wir (S. 401) die Gebetsaufforderung  „Für unsere im Glauben Entschlafenen und für uns alle, dass der Herr uns bei seiner Wiederkunft zur ewigen Herrlichkeit erwecke“, zu Pfingsten (S. 403) „Für unsere im Herrn Entschlafenen, dass Gottes Geist sie am Tage Jesu Christi zur ewigen Freude rufe“ und in der österlichen Freudenzeit (S. 400) „Für unsere in Christus Entschlafenen, dass der auferstandene Herr ihre Gräber öffne und sie seine Herrlichkeit schauen lasse.“
Beten für Verstorbene – darf man das überhaupt?
Nicht allen lutherischen Christen ist ganz wohl bei solchen Bitten. Ist das nicht römisch-katholisch? Findet sich im Neuen Testament ein Beleg dafür, dass man für die Verstorbenen beten dürfe oder gar solle? Und hat nicht auch Luther sich dagegen ausgesprochen?
Wenn wir das Apostolische Glaubensbekenntnis sprechen, bekennen wir: „Ich glaube …eine heilige christliche Kirche, die Gemeinde der Heiligen“ (lat. communio sanctorum).
Die Kirche, die communio der Heiligen, also der Getauften, der durch Christus Geheiligten, umfasst die, die vor uns lebten, die mit uns leben und sogar die, die nach uns leben werden. Denn bei Gott ist die Zeit keine Dimension.
Das unzerreißbare Band der Heiligen Taufe verbindet also Lebende und Verstorbene.
Dieses Band ist jedoch kein von Menschen, sondern ein von Jesus Christus geknüpftes.
Im Neuen Testament finden sich keine Hinweise auf die Sitte, für Verstorbene zu beten, allerdings auch kein ausdrückliches Verbot, dies zu tun.
Dass der Verstorbenen -auch im kirchlichen Gebet- schon seit der frühesten Zeit der Kirche gedacht wurde, ist allerdings belegt. In den sog. Apostolischen Konstitutionen aus dem 4. Jahrhundert, die auf der Didache aus dem 1. Jahrhundert beruht, finden wir folgendes Gebet:
„Lasset uns beten für unsere Brüder, welche in Christo ruhen, damit der menschenfreundliche Gott, der die Seele der Dahingeschiedenen aufgenommen hat, ihnen nachlasse jede freiwillige und unfreiwillige Sünde und, gütig und milde geworden, sie versetze in das Land der Frommen, die da ruhen im Schoße Abrahams, Isaaks und Jakobs, mit Allen, die von Anbeginn Gott gefallen und seinen Willen erfüllt haben, allwo kein Schmerz, keine Trauer, kein Seufzen mehr ist.“
Auch über Anlass und Häufigkeit solcher Gebete geben die Apostolischen Konstitutionen Aufschluss: Man solle für die Verstorbenen „den dritten Tag“  feiern, „desgleichen den neunten zur Erinnerung“, den 40. zur Trauer und „endlich den Jahrtag zum Gedächtnis des Verstorbenen selbst“.
Wie wird nun aber sowohl in den aktuellen agendarischen, wie auch schon in den früh- und altkirchlichen Gebeten der Verstorbenen gedacht?
Keinesfalls so, dass der Eindruck entstehen kann, solches Beten könne nach dem irdischen Tod eines Menschen, dessen „rückwirkende Bekehrung“ bewirken oder meinen. Oder in der Meinung, einem unbußwertig und ungläubig gestorbenen Menschen im Nachhinein die Folgen des Gerichtes Gottes abmildern oder ersparen zu können.
Hebr. 9,27 heißt es unmissverständlich, dass es dem Menschen bestimmt sei, „einmal zu sterben, danach aber das Gericht“.
Und in der Gewissheit unseres Glaubens dürfen wir auch mit dem Apostel Paulus (Röm. 8, 39.39) im Blick auf unsere im Glauben Verstorbenen bekennen: „Ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn.“
Die scharfzüngige Frage, weshalb wir denn dann überhaupt für Verstorbene beten müssten, ist aber nicht nur unseelsorglich, sondern auch unlogisch:
Wir beten auch für Lebende, obwohl wir wissen, was Paulus Römer 8 auch über diese bezeugt. Und wir beten überhaupt, obwohl wir die Verheißung haben, dass unser himmlischer Vater weiß, was wir wirklich brauchen (Matth. 6,32).
„Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden!“
Unsere agendarischen Gebete für die Verstorbenen beinhalten allesamt nichts anderes, als die hoffnungsvolle Bitte, Gott möge die Entschlafenen in Seinem Frieden ruhen lassen, ihnen im Gericht gnädig sein und sie am Jüngsten Tag auferwecken zum ewigen Leben.
Und das alles unter der Überschrift: „Dein Wille geschehe!“
Solches Beten ist himmelweit entfernt von irgendwelchen religiösen Versuchen, durch Gebets- oder sonstigen fromme Werke „ins Jenseits“ hineinzuwirken oder Gottes Urteil über einen Menschen rückwirkend zu beeinflussen.
Solches Beten setzt auch keineswegs die Existenz irgendeines „Zwischenreiches“ (Fegfeuer) voraus, sondern erkennt an, dass ein Mensch in der Sekunde seines irdischen Todes vor Gottes Gericht steht.
Unbiblische religiöse Vorstellungen und Praktiken wie die vom Fegfeuer, Messen und „Ablässe“ für Verstorbene, stellvertretende Taufen für Tote (Praxis bei den Mormonen), stellvertretender Sakramentsempfang für Tote (Praxis bei den Neuapostolischen) usw. lehnt die evangelisch-lutherische Kirche ab.
Fehlt noch Luther. Der Seelsorger Dr. Martin Luther äußert sich zum Gebet für einen konkreten Verstorbenen so: „…so magst du es tun daheim in deiner Kammer, und das einmal oder zwei und laß darnach gut sein. Sprich... und es soll damit getan sein, und laß sie in Gott schlafen; denn bittest du etwas und glaubst, so ists gewiß, dass du erhört bist.“  (WA 10/3, 409)
Oder auch so: „Für die Toten, weil die Schrift nichts davon meldet, halte ich, dass es aus freier Andacht nicht Sünde sei, so oder desgleichen zu bitten...“ (WA 26, 508)
Eben! Und nichts anderes geschieht, wenn wir am Gedenktag der Entschlafenen oder am Ewigkeitssonntag oder auch sonst beten: „Laß unsere Entschlafenen ruhen in deinem Frieden, sei ihnen gnädig am Tage des Gerichts und schenke ihnen die ewige Freude vor deinem Angesicht. Amen.“


Vikar
Von lat. vicarius = Stellvertreter, Statthalter.
In der SELK ist V. die Amtsbezeichnung eines Theologen, der das 1. theol. Examen bestanden hat und durch die Kirchenleitung zur (zweieinhalbjährigen) praktisch-theologischen Ausbildung in das Vikariat (beamtenrechtlich vergleich bar dem Referendariat)  in eine Kirchgemeinde entsandt wird.
Der V. ist dabei einem Pfarrer zugeordnet, der die Funktion des Vikarsvaters, heute: Vikarsmentors, innehat, ihn ausbildet und begleitet.
V.e der SELK werden zu Beginn ihres Vikariates gottesdienstlich in ihren Dienst eingewiesen (Repraesentatio), jedoch nicht ordiniert. Sie werden auf die Hl. Schrift und die Bekenntnis der Kirche verpflichtet.
V.n ist es in der SELK nicht gestattet, die Sakramente zu verwalten, also (außer im Falle der Nottaufe) zu taufen, das Hl. Abendmahl zu verwalten oder die Absolution zu erteilen.
Predigten, die V.e während ihres Vikariates halten, müssen die V.e durch ihre Vikarsmentoren vorab approbieren lassen.
Während des Vikariates absolvieren die V.e mehrere mehrwöchige Kurse am Praktisch-Theologischen Seminar (PTS) der SELK mit Sitz in Bleckmar.

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