Diakonierat: Resolution zur Religionsfreiheit | 20.02.2016

"Recht auf Religionsfreiheit durchsetzen"
Diakonierat beschließt Resolution

Baunatal-Großenritte, 20.2.2016 - selk- Auf seiner 28. Vollversammlung (VV)(selk_news berichtete) hat der Diakonierat der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) mit Blick auf die aktuellen Vorfälle in Flüchtlings-Unterkünften eine Resolution zur Frage der Religionsfreiheit beschlossen.

"Flüchtlinge willkommen heißen – Recht auf Religionsfreiheit durchsetzen

Die 28. VV würdigt mit großer Dankbarkeit die vielfältigen Aktivitäten von Gemeinden der SELK bei der Betreuung von geflüchteten Menschen und bei der Hilfe für deren Integration in unserem Land und bittet, in allen diesen Bemühungen nicht nachzulassen.
Die VV empfiehlt den Gemeinden unsere Kirche, in diesem Bemühen eng mit Partnern der Diakonie und der anderen Kirchen in der Region zusammen zu arbeiten und Kräfte zu bündeln.
Die VV ruft die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen dazu auf, die Werte des Grundgesetzes durchzusetzen. Dies gilt insbesondere auch für das Recht auf Religionsfreiheit. Diskriminierungen von Christen oder Taufbewerbern wegen ihres Glaubens sind nicht tolerabel. Rechtsverstöße sind zur Anzeige zu bringen und rechtsstaatlich zu klären. Integration darf nicht zur Spaltung der Gesellschaft führen, auch nicht zur Spaltung nach Religionen.
Baunatal, 19.02.2016"

Der Text soll allen Gemeinden der SELK zugehen und durch den Beauftragten der SELK am Sitz der Bundesregierung in die entsprechenden Gremien eingebracht werden.

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