Neue Ordnung der gottesdienstlichen Lesungen


Lesungen

Zum 1. Advent 2018 wird im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine neue Ordnung der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte eingeführt.

Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) hat durch ihren Allgemeinen Pfarrkonvent und durch die diesjährige Kirchensynode beschlossen, sich an diese neue Ordnung in ihrer Praxis eng anzulehnen. So werden Gottesdienstbesucherinnen und -besucher an manchen Sonn- und Festtagen im Kirchenjahr auf neue Lesungen stoßen. Es handelt sich allerdings um eine äußerst moderate Revision, sodass es zumeist beim Bekannten bleibt.

Die Ordnung der evangelischen Landeskirchen, nach der die Predigttexte für die jeweiligen Sonn- und Festtage ausgesucht werden, war in der Vergangenheit nicht verbindlich für die Pfarrer der SELK. Trotzdem hat es sich als gute Praxis erwiesen, den Textvorschlägen aus dem Raum der EKD zu folgen, ohne eine andere Textwahl auszuschließen. Entsprechend gibt es auch in der Zukunft keine verbindliche Festlegung, über welchen Bibeltext zu predigen ist. Aber kirchlicherseits wird empfohlen, sich auch in Zukunft an der jeweils geltenden, in diesem Fall also an der neuen Ordnung der Predigttexte aus dem Raum der EKD zu orientieren.

Hier sind die Veränderungen schon wahrnehmbarer. So steigt der Anteil alttestamentlicher Bibelworte auf 1/3 der Predigttexte insgesamt. Dahinter steht die Überzeugung, dass nicht nur das Neue Testament für Christen von Bedeutung ist, sondern auch das Alte Testament. Außerdem gibt es keine Kirchenjahre mehr, in denen ausschließlich über die jeweiligen Evangelientexte gepredigt wird – oder Kirchenjahre, in denen nur Episteltexte ausgelegt werden. Sondern alttestamentliche Perikopen, Evangelien- und Episteltexte wechseln sich von Sonntag zu Sonntag ab. Damit verbindet sich die Erwartung, dass thematische Wiederholungen eher vermieden werden und der Reichtum des Wortes Gottes in seiner Fülle besser erkennbar wird.

An einigen Stellen hat sich die SELK für Sonderregelungen entschieden. Bestimmte Texte, die bisher die Sonntage geprägt haben, sollen ihrer Meinung nach nicht entfallen. Weiterhin hat die SELK beschlossen, die neueste Revision der Lutherbibel (aus dem Jahr 2017) zwar offiziell für den liturgischen Gebrauch freizugeben, allerdings für die Lesungen an bestimmten Sonn- und Feiertagen bei der oftmals verständlicheren und an mancher Stelle auch theologisch präziseren Revision der Lutherbibel aus dem Jahr 1984 zu bleiben.

Diese Sonderregelungen bringen das Erfordernis mit sich, dass die SELK ein eigenes Lektionar, in dem die biblischen Lesungen für den gottesdienstlichen Gebrauch enthalten sind, erarbeitet. Dieses soll nach derzeitiger Planung am 1. Advent 2019 und damit zeitgleich zum neuen Gesangbuch in den Gebrauch genommen werden. Es legt sich nahe, dass die Gemeinden der SELK mit der Umstellung der Lesungsordnung in ihrer Praxis bis dahin warten. Allerdings steht es den Gemeinden auch frei, den Wechsel zur neuen Leseordnung schon jetzt vorzunehmen.

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