Tagung von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten
Vom 21. bis 24. Oktober 2026 fand im Stephansstift in Hannover die Herbsttagung der gemeinsamen Sitzung von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten (KLKollSup) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) unter Leitung von Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. und der vier SELK-Pröpste statt. Am Freitag war der Vorsitzende der Synodalkommission für Haushalt und Finanzen (SynKoHaFi), Christof von Hering (Kronshagen), zu Gast, um gemeinsam mit KLKollSup den Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse (AKK) der SELK für das Jahr 2027 zu beraten und zu beschließen.
Der Haushaltsplan über eine Summe von 10.618.840 Euro wurde angenommen. Die Haushaltslage stellt sich als angespannt dar. Zwar umfasst der Haushalt lediglich eine Steigerung von 0,06 %, die Umlagezusagen aus den Gemeinden und Kirchenbezirken für 2027 liegen jedoch um 1,48 % unter den Zusagen des Vorjahres 2026. Hinzu kommt die in manchen Gemeinden noch offene Frage der Finanzierungszusagen für 2027 unter Vorbehalt. Erfreulich ist, dass einige Gemeinden ihre bisherigen Beschlüsse hierzu revidiert haben.
Unter anderem wurden etliche Personalfragen behandelt. Beratungen über einen überarbeiteten Text der „Charta Oecumenica, Revidierte Ausgabe der Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa“ wurden aufgenommen. Der ökumenische Grundlagentext wurde durch die SELK in der ersten Fassung aus dem Jahr 2001 durch die Bezirkspfarrkonvente und das Kollegium der Superintendenten angenommen. Der Beratungsprozess, ob die revidierte Textfassung aus dem Jahr 2025 durch die SELK angenommen werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Einige Fragestellungen zu dieser Neufassung sind für die SELK ungeklärt.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tagung bestand in Beratungen und Beschlüssen zum Prozess „Wegzeit“, der durch die Synodalkommission Einheit (SynKoEinheit) erarbeitet wurde und KLKollSup vorgestellt wurde. Für detaillierte Erläuterungen zum Prozess wurde Dr. Valentin Dessoy von der Beratungsfirma „Kairos“ eingeladen. Die mehrtägigen Beratungen, teilweise bis in die späten Abendstunden, führten dazu, dass Chancen aber auch Bedenken, die in unterschiedlichen Stellungnahmen KLKollSup vorlagen, ausführlich behandelt wurden. Diese Beratungen führten zu Beschlüssen, die die Ausgestaltung des Prozesses „Wegzeit“ abänderten.
Dazu wurde folgender Grundlagenbeschluss durch KLKollSup gefasst:
„KLKollSup entscheiden, den Prozess „Wegzeit“, der von der SynKoEinheit erarbeitet wurde, in der SELK zu starten. Der Prozess wird dem Allgemeinen Pfarrkonvent (APK) vorgestellt und er wird um seine Zustimmung zu diesem Prozess gebeten.“
Folgende Beschlussvorlage soll dem APK durch KLKollSup vorgelegt werden:
„KLKollSup bitten den APK, dem Prozess "Wegzeit" zuzustimmen und legen dazu folgenden Antrag vor: Der APK erklärt seine Zustimmung zur Entscheidung von KLKollSup, den Prozess "Wegzeit", der von der SynKoEinheit erarbeitet wurde, in der SELK zu starten."
Die Beratungen werden nun auf einer Sondertagung des APK am 30. Oktober in Kloster Haydau fortgesetzt.
Die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten bitten die Gemeinden der SELK und ihre Glieder um Fürbitte für die Beratungen des Allgemeinen Pfarrkonventes.