20 Jahre Charta Oecumenica | 24.04.2021

20 Jahre Charta Oecumenica
SELK gehört zu den Unterzeichnerkirchen

Frankfurt/Main, 24.4.2021 - ACK/selk - "Die Charta Oecumenica kann man getrost als ,Grundgesetz' der ökumenischen Bewegung in Europa bezeichnen. Das Dokument ist für Christinnen und Christen auch nach 20 Jahren bleibend aktuell. Heute wie damals ist die Charta Auftrag und Selbstverpflichtung, das Miteinander der christlichen Kirchen auf dem europäischen Kontinent zu intensivieren", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland, Erzpriester Radu Constantin Miron, zum 20. Jahrestag des ökumenischen Dokuments, mit dessen Unterzeichnung am 22. April 2001 sich die christlichen Kirchen in Europa auf den gemeinsamen Weg der Ökumene verpflichtet haben.

Miron sagte weiter: "Die Charta Oecumenica ist eine der wichtigsten Grundlagen des Miteinanders in der ACK. Wir betrachten die beständige Umsetzung der Charta Oecumenica als unsere Aufgabe. Der Diskurs zu theologischen Fragen, das gemeinsame Gebet, der Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit sind für mich Ausdruck unseres gemeinsamen Wegs und einer gelebten Charta Oecumenica." Ein Zeichen dafür sei auch, dass das 20. Jubiläum in das Jahr der Ökumene 2021/2022 falle, das die ACK in Deutschland ausgerufen habe. Und eine Empfehlung der Charta habe die ACK ganz konkret umgesetzt: die jährliche Feier des Ökumenischen Tags der Schöpfung. Miron: "Ich freue mich, dass dieser Impuls für einen anderen Umgang mit der Natur inzwischen in vielen Kirchen und Gemeinden aufgegriffen wird."

Die Charta Oecumenica (www.oekumene-ack.de/fileadmin/user_upload/Charta_Oecumenica/Charta_Oecumenica.pdf) war nach einem mehrjährigen Konsultationsprozess von Repräsentanten der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) am 22. April 2001 in Straßburg unterzeichnet worden. Die Mitgliedskirchen der ACK in Deutschland haben die Charta Oecumenica auf dem 1. Ökumenischen Kirchentag im Jahr 2003 in Berlin unterzeichnet. Das Dokument beschreibt grundlegende ökumenische Aufgaben, leitet daraus Selbstverpflichtungen ab und stellt "Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa" dar.

Auch die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) gehört zu den Unterzeichnerkirchen der Charta Oecumenica. Für die SELK unterzeichnete deren damaliger Bischof Dr. Diethardt Roth das Dokument. Vorangegangen war ein langer und intensiver Rezeptionsprozess des zunächst nicht unumstrittenen Dokumentes in Konventen und kirchlichen Entscheidungsgremien der SELK.

In einem "Brief an die Gemeinden" (www.selk.de/download/Charta-Oecumenica_Anschreiben.pdf) erläuterte der Bischof zur Position der SELK damals: "Manches, was in der ,Charta Oecumenica' zum Ausdruck gebracht ist, gehört unseres Erachtens nicht unbedingt zum Kern kirchlicher Verantwortung. An anderen Stellen hätte aus unserer Sicht auch gerne noch etwas mehr gesagt werden können. Schließlich ist aber die Kirchenleitung zu der Auffassung gelangt, dass die ,Charta Oecumenica' an keiner Stelle evangeliumswidrig ist und wir sie deshalb unterzeichnen können."

So bringe die SELK mit der Unterzeichnung wieder einmal neu die bleibende Bereitschaft zum Ausdruck, in der Ökumene Verantwortung zu übernehmen. Die Trennung unter den christlichen Kirchen sei und bleibe, solange sie bestehe, ein Ärgernis. "Und genauso wie es gilt, keine engere Gemeinschaft miteinander zu pflegen als theologisch verantwortbar ist, genauso gilt es auch, nicht weniger Gemeinschaft einzugehen als möglich." Die Unterzeichnung der Charta Oecumenica schenke der SELK noch einmal ganz neu die Möglichkeit, ihre Stimme in das ökumenische Gespräch einzubringen. Gerade für eine zahlenmäßig kleine Kirche wie die SELK "dürfte es im Miteinander mit anderen, größeren Kirchen eine Hilfe sein, wenn es in der ,Charta Oecumenica' etwa heißt: ,Wir verpflichten uns, die Rechte von Minderheiten zu verteidigen und zu helfen, Missverständnisse und Vorurteile zwischen Mehrheits- und Minderheitskirchen in unseren Ländern abzubauen.'"

Grundlegend wichtig sei allen, die in der SELK mit dem Entscheidungsprozess befasst gewesen seien, dass es sich bei der Charta Oecumenica nicht um ein Dokument mit lehramtlich-dogmatischem oder kirchenrechtlich-gesetzlichem Charakter handele, sondern um eine Selbstverpflichtung im Rahmen der geltenden Ordnungen der jeweiligen Kirchen. "Das bedeutet: Die ,Charta Oecumenica' kann das, was in der SELK Lehrgrundlage oder Ordnung ist, nicht außer Kraft setzen oder Glieder unserer Kirche zum Handeln gegen ihr Gewissen zwingen."

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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