Synodalbericht Arbeits- und Gesundheitsschutz | 20.05.2019

Vor Unfällen und Schäden schützen
SELK: Synodalbericht des Beauftragten für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bad Emstal-Balhorn, 20.5.2019 - selk - Wie jedes Unternehmen, so ist auch die Kirche für die Sicherheit bei der Arbeit zuständig und hat den Auftrag, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher von kirchlichen Anlässen vor Unfällen und Schäden zu schützen. In seinem Bericht für die 14. Kirchensynode, die vom 21. bis zum 26. Mai in Bad Emstal-Balhorn tagt, macht der Koordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Henning Seyboth (Nuthetal), deutlich, dass Kirchengemeinden für den Arbeitsschutz in ihrem Bereich verantwortlich sind.

"Den Verantwortlichen stehen für diese Aufgabe die Ortskräfte der Kirchenbezirke zur Seite", schreibt Seyboth. Auf einem jährlichen Ortskräftetreffen werden jeweils die aktuellen Aufgaben besprochen und ausgewertet und gleichzeitig die Teilnehmenden durch Fachreferenten weitergebildet. Ziel dabei sei es, so Seyboth, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und die Bedingungen bei den vielfältigen Arbeitsaufgaben zu verbessern. Dazu werde in diesem Jahr ein Arbeitsschutzkonzept der SELK erarbeitet. "Zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufserkrankungen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wollen wir durch eine vorausschauende Arbeitsorganisation unter Mitwirkung aller Beteiligten die Belastungen frühzeitig erkennen und vermeiden", heißt es in dem Bericht. Und weiter: "Im Rahmen einer Evaluation der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft werden unsere Bemühungen in 2020 überprüft werden. In Vorbereitung dessen sind wir gut beraten, unsere Aktivitäten bezüglich Arbeitssicherheit kritisch zu prüfen und gegebenenfalls nachzuarbeiten." Der Koordinator schließt seinen Bericht mit der Bitte, die Ortskräfte in ihrer Arbeit zu unterstützen und Fragen und Probleme in Bezug auf die Arbeitssicherheit an die Zuständigen heranzutragen, um gemeinsam Lösungen zu finden.

Anlässlich der 14. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Einrichtungen und Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten regulären Kirchensynode (2015) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2019) abrufbar.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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