Ehe- und Trauverständnis


Theologische Kommission der SELK veröffentlicht Papier zu lutherischem Ehe- und Trauverständnis

Ehe

Die Änderung des Personenstandrechts in Deutschland im Jahr 2009 hat den Kirchen die Möglichkeit eröffnet, kirchliche Trauungen auch ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung vorzunehmen. Das hat Fragen wieder aufgeworfen, wie sich kirchliche und standesamtliche Trauung zueinander verhalten. Ist die kirchliche Hochzeit bloß eine „Ergänzung“ der zivilen Eheschließung? Oder ist sie – aus christlicher Sicht – der Akt, der eine Ehe erst konstituiert?

Die Theologische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hat nun ein Papier verfasst, das diese Fragen aus biblischer Sicht und mit den entsprechenden staats- und kirchenrechtlichen Zusammenhängen erläutert.

Die rechtliche Grundlage für eine Ehe sei zunächst der Konsens eines Mannes und einer Frau, eine verbindliche Lebensgemeinschaft einzugehen, heißt es in dem Papier. Der Eintritt in den „Ehestand“ bedürfe allerdings – um der erwünschten Rechtssicherheit willen – der „öffentlichen Kundgabe“ dieses Einverständnisses des Paares, so die Kommission weiter. Wie dieses Öffentlichmachen geschieht, wird je nach gesellschaftlichem Rahmen unterschiedlich gehandhabt. Verlobung, standesamtliche Trauung, kirchliche Hochzeit in einem Gottesdienst sind danach Elemente der Eheschließung im Sinn dieser Öffentlichmachung.

Heft 11Das Papier der Theologischen Kommission betont dabei die Wichtigkeit, diesen Zusammenhang von kirchlichem Handeln, Verbindlichkeit im Leben der Eheleute und gesellschaftlicher Dimension der Ehe nicht voneinander zu trennen.

Insofern kommt sie zum Schluss: „Solange die staatliche Gesetzgebung den Vorrang von Ehe und Familie vor anderen Lebensformen verfassungsmäßig garantiert, wird eine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung (…) die Ausnahme, und zwar bei deutlich begründeten seelsorgerlichen Fällen, bilden.“

Das Papier geht auch kurz ein auf die Frage der Ehescheidung und die Wiederverheiratung geschiedener Ehepartner, sowie der Segnung oder Eheschließung homosexueller Paare.

„Die Theologische Kommission wirbt mit diesem Papier darum, die christliche Ehe aufs Neue als einen von Gott gestifteten Schutzraum wahrzunehmen, in dem Mann und Frau in Liebe verbindlich einander zugeordnet sind und (mit ihren Kindern) von Gott selbst gesegnet werden“, schreibt der Vorsitzende Prof. Dr. Christoph Barnbrock in seinem Vorwort.


Der Text ist als „Lutherische Orientierung Bd. 11“ erschienen und kann im Kirchenbüro der SELK zum Heftpreis von 1.25 Euro bezogen werden: Schopenhauerstr. 7, 30625 Hannover; Tel. 0511 55 78 08; Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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