Bischof und Politikerin im finnischen „Bibelprozess“ verurteilt
Am 26. März verurteilte der Oberste Gerichtshof Finnlands den leitenden Geistlichen der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands (ELMDF) und Vorsitzenden des Internationalen Lutherischen Rates (ILC), Bischof Dr. Juhana Pohjola, und die finnische Medizinerin und Parlamentsabgeordnete der Christdemokraten (KD), Päivi Räsänen, in einer 3:2-Entscheidung knapp wegen „Hassrede“. Die beiden erwägen nun, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung einzulegen. Die ELMDF und die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) stehen in Kirchengemeinschaft.
„Dieses Gerichtsurteil ist nicht nur eine Niederlage für uns und diejenigen, die an der traditionellen christlichen Lehre festhalten, sondern auch für diejenigen, die anders denken, denn das Thema Meinungs- und Religionsfreiheit betrifft uns alle“, sagte Bischof Dr. Pohjola. „Wir lehren weiterhin, dass jeder Mensch als Ebenbild Gottes gleich ist, dass aber angesichts der Offenbarung der Bibel die Ausübung von Homosexualität als Lebensweise von Gottes Schöpfungsordnung abweicht. Diese Lehre der Bibel muss in Finnland ohne Angst öffentlich verkündet werden dürfen. Mein Gewissen ist rein, und ich werde den christlichen Glauben weiterhin öffentlich verkünden, sowohl in Bezug auf die Gnade Gottes in Christus Jesus als auch in Bezug darauf, was Sünde und Abweichung von Gottes gutem Plan für die Menschen darstellt, einschließlich in Fragen der Sexualität.“, so Bischof Dr. Pohjola.
Die Entscheidung ist die jüngste Wendung im mittlerweile in Finnland sogenannten „Bibelprozess“, in dem Dr. Räsänen (Finnlands ehemalige Innenministerin) und Bischof Dr. Pohjola fast sieben Jahre lang Ermittlungen und Strafverfolgung erdulden mussten, weil sie die christliche Lehre zur menschlichen Sexualität vertreten hatten. Zwei vorangegangene Gerichte – das Bezirksgericht Helsinki im Jahr 2022 und das Berufungsgericht Helsinki im Jahr 2023 – sprachen beide einstimmig von allen Anklagepunkten frei.
Dr. Räsänen und Bischof Dr. Pohjola wurden 2021 wegen „Hassrede“ angeklagt, und zwar wegen der Veröffentlichung einer Broschüre aus dem Jahr 2004, die ein historisches christliches Verständnis der menschlichen Sexualität darlegt. Dr. Räsänen wurde als Autorin des Werks und Bischof Dr. Pohjola als Herausgeber angeklagt. Die Publikation war Teil einer Reihe von Broschüren zu verschiedenen theologischen Themen, die später online veröffentlicht wurden. In seiner Mehrheitsentscheidung urteilte der Oberste Gerichtshof, dass einige Aussagen in der Broschüre beleidigend für homosexuelle Menschen seien und dass es daher rechtswidrig sei, die Veröffentlichung weiterhin online zu belassen.
Im Gegensatz dazu erklärten die abweichenden Richter, dass eine Einschränkung der Meinungs- und Religionsfreiheit in diesem Fall nicht gerechtfertigt sei und dass die Anklagen gegen Dr. Räsänen und Bischof Dr. Pohjola abgewiesen werden sollten.
Der Oberste Gerichtshof hat Dr. Räsänen zu einer Geldstrafe von 1.800 € und Bischof Dr. Pohjola zu einer Geldstrafe von 1.100 € verurteilt. Die juristische Person der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands wurde ebenfalls mit einer Geldstrafe von 5.000 € belegt. Das Gericht hat die Beklagten zudem angewiesen, den Text aus der Broschüre, den es als beleidigend einstufte, aus dem Internet zu entfernen. In zwei weiteren Anklagepunkten wurde Dr. Räsänen freigesprochen.
„Ich bin berufen, und es ist meine Pflicht, den biblischen Glauben an die Schöpfungsordnung von Mann und Frau, an das christliche Verständnis der Ehe zu erinnern sowie Sinn und Ziel der menschlichen Sexualität zu lehren“, erklärte Bischof Dr. Pohjola nach dem Urteil. „Meine Grundrechte auf Religionsfreiheit als lutherischer Bischof, den biblischen Glauben gemäß dem Bekenntnis unserer Kirche und meinem Gewissen zu lehren, wurden nun schwer verletzt. Es geht nicht um die Höhe der Geldstrafe in Euro, sondern um die Wahrung der Grundrechte.“
Der leitende Geistliche der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), sagte gegenüber SELK-Aktuell / SELK_news, dass die SELK eine biblische Sichtweise in sexualethischen Fragestellungen teile. So werde die eheliche Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau als dem gottgewollten Raum für das Gestalten von Sexualität und zur Weitergabe des Lebens eindeutig, klar und in großer Breite in der Heiligen Schrift bezeugt. Es sei festzustellen, dass nur wenige biblische Texte von praktizierter Homosexualität sprächen, doch alle drückten Missbilligung aus.
Zugleich halte seine Kirche aus lutherischer Sicht fest: „Wir leben als Gemeinschaft von begnadigten Sündern, ohne Gottes Anspruch an uns Menschen außer Acht zu lassen. Wir leben mit dem Wissen, dass Erneuerung in diesem Leben oft mehr eine Hoffnung ist als etwas, was wir erreichen können. Die Beichte ist darum ein guter Ort, wo immer wieder Vergebung erfahren und ein Neuaufbruch möglich wird.“ Trauungen oder Segnungen homosexueller Paare seien deshalb in der SELK zwar nicht möglich, jedoch stellte Voigt klar, dass die Würde Homosexueller in Kirche und Gesellschaft, wie die Würde aller, bedingungslos zu schützen sei. Es sei zudem nicht hinnehmbar, Menschen allein auf ihre Sexualität zu reduzieren.
Bischof Voigt stellte in Bezug auf das Urteil in Finnland fest, dass diese Form der Einschränkung der religiösen Redefreiheit zutiefst besorgniserregend sei.