Synode 2015 - Meldungen vor der Synode


Förderung der Kirchenmusik ein Herzensanliegen

SELK: Synodalbericht des Amtes für Kirchenmusik

Berlin/Hermannsburg, 3.6.2015 – selk– Dass eine lutherische Kirche eine singende und musizierende Kirche ist, daran besteht kein Zweifel. Das Singen war Wesensmerkmal der Reformation. Wort und Musik wirken im Gottesdienst zusammen, „dass unser lieber Herr selbst mit uns rede durch sein heiliges Wort, und wir wiederum mit ihm reden durch Gebet und Lobgesang“, hat Martin Luther gesagt. Kirchenmusik ist außerdem ein wichtiges Scharnier zwischen Kirche und Gesellschaft. Zu Konzerten lassen sich auch Menschen einladen, die sonst nicht in die Kirche kommen.

Im Amt für Kirchenmusik (AfK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird die kirchenmusikalische Arbeit koordiniert, werden Anregungen vermittelt und Veranstaltungen mit geplant.

In seinem Bericht für die 13. Kirchensynode weist Pfarrer Edmund Hohls (Berlin), der Vorsitzende des AfK, unter anderem auf die Allgemeinen Kirchenmusiktage hin, die seit der 12. Kirchensynode im Jahr 2011 (bis auf 2012) jährlich stattgefunden haben, auf das Kindermusical, das extra zum SELK-Kirchentag 2012 komponiert und mit großem Erfolg aufgeführt wurde, oder auch auf die Möglichkeit, in der Musikbibliothek Notenmaterial auszuleihen.

In Bezug auf die geplante Neuordnung im Sprengel West (Fusion der Kirchenbezirke Rheinland und Westfalen) plädiert das AfK dafür, den eigenständigen Status des bisherigen Sprengels West im Bereich der Kirchenmusik beizubehalten.

Bei allen Überlegungen zur kirchenmusikalischen Versorgung gilt es, das Miteinander von hauptamtlichen Kantorinnen und Kantoren und Ehrenamtlichen zu fördern. „Auch wenn unsere Kirche momentan nicht in der Lage ist, mehr hauptamtliche KantorInnen für die Arbeit in einer geographisch weit verzweigten Kirche einzustellen, so wünschen wir uns, dass es das Ziel aller bleibt, an dieser Stelle nicht müde zu werden, sondern die Förderung der Kirchenmusik ein Herzensanliegen sein zu lassen“, heißt es abschließend in dem Bericht.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagt, wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Ein Bericht von selk_news / Redaktion: SELK - Gesamtkirche
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Anforderungen an ehrenamtlichen Einsatz haben zugenommen

Synodalbericht des Theologischen Fernkurses der SELK

Groß-Oesingen/Hermannsburg, 1.6.2015 – selk – Der Theologische Fernkurs der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) SELK wurde entwickelt, um Ehrenamtliche für die konkrete praktische Arbeit in der Gemeinde, in der Kirche oder in der Diakonie theologisch aus- und weiterzubilden. Er ist als Grund- und Aufbaukurs mit fünf beziehungsweise drei Modulen konzipiert.

Die Anforderungen an den ehrenamtlichen Einsatz engagierter Laien in der Kirche und auch an den Einsatz hauptamtlicher Theologen über ihre Haupttätigkeit hinaus hätten zugenommen, schreibt Pfarrer Dr. Daniel Schmidt (Groß-Oesingen), der Koordinator des Theologischen Fernkurses der SELK (TFS), in seinem Bericht für die 13. Kirchensynode der SELK. Ehrenamtliche wie Pfarrer würden dadurch vermehrt an persönliche und zeitliche Grenzen stoßen. „Dies gilt im Rahmen des TFS etwa für die Übernahme von Verantwortung als Tutor eines Kurses wie auch von der längerfristigen Bindung an eine Folge von Grund- oder Aufbaukursen“, heißt es weiter. Nach Abschluss der laufenden Kurse kam bislang die jeweils erforderliche regionale Teilnehmerzahl für einen neuen Kurs nicht zusammen.

Das Leitungsteam des TFS trägt den veränderten Bedingungen im Bereich der Erwachsenenbildung Rechnung. Neue Kursformate und eine Lockerung der Anforderung, den Grundkurs vollständig abzuarbeiten, werden geprüft. Probeweise ist für 2016 eine einwöchige TFS-Freizeit geplant, die bisheriges Kursmaterial als Grundlage nutzen könnte. Die Lektorenfortbildung wird weiter verstärkt werden. Und es sollen neue Lernformen per Internet in die Überlegungen einfließen.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagt, wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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SELK-Kirchensynode berät über neues Gesangbuch

Synodalbericht der Gesangbuchkommission

Hanstedt (Nordheide)/Hermannsburg, 29.5.2015 – selk– Ein Schwerpunkt der Beratungen der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg tagt, wird das neue Gesangbuch für die Kirche sein. 2007 hatte die Synode beschlossen, aufgrund des ihr vorgelegten Konzeptes ein neues Gesangbuch erarbeiten zu lassen.

Die dafür eingesetzte Gesangbuchkommission unter der Leitung von Sprengelkantorin Antje Ney (Hanstedt/Nordheide) hat nun einen abstimmbaren Entwurf vorgelegt. Berücksichtigt wurden darin die Beschlüsse des Allgemeinen Pfarrkonvents, der Vorlagen der Kommission schon 2013 und 2014 beraten hatte, sowie über 3.500 Einzeleingaben von Pfarrkonventen, Gemeinden und Einzelpersonen.

In ihrem Bericht für die Synode fasst die Kommission die Schritte zusammen, die in der Entwicklung eines neuen Gesangbuches zu gehen waren. Da gilt es nicht nur die Liedauswahl zu bedenken – schon dazu hätte wohl jedes Gemeindeglied seine eigenen Vorstellungen und Vorlieben –; da sind die Liturgie des Gottesdienstes, das Psalmensingen, erweiterte Gottesdienstformen zu reflektieren; da sind Melodienwahl, Tonhöhe und andere musiktheoretische Entscheidungen zu treffen. Und da ein Kirchengesangbuch auch ein Glaubensbuch, ein Gebetsbuch ist, wurden dafür neben den Liedern und dem Gottesdienstteil auch ein neuer Gebetsteil erarbeitet und Auszüge aus den Bekenntnisschriften neu thematisch zusammengestellt.

Der Bericht der Kommission lässt nur ahnen, welch immense Arbeit in dem vorliegenden Gesangbuchentwurf steckt. Die Synode wird nun über das weitere Vorgehen zu befinden haben.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Vernetzung der diakonischen Arbeit als Gebot der Stunde

SELK: Synodalberichte aus dem Bereich der Diakonie

Hermannsburg, 28.5.2015 – selk– Kleiner werdende Budgets, reduzierte Arbeitszeit, weniger Beauftragte beklagen in der Kirche nicht nur, aber auch das Diakonische Werk (DW) und der Diakonisch-Missionarische Frauendienst (DMF) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). In ihren Berichten für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, machen sie deutlich auf die Bedeutung der diakonischen Arbeit für die Verkündigung des Evangeliums aufmerksam. Um dieses Anliegen sowie konkrete thematische Angebote in die Kirchenbezirke und Gemeinden zu tragen, sind jeweils Beauftragte zuständig, die sich aber nicht mehr in allen Bezirken finden lassen. „Aus den Erfahrungen der letzten Jahre stellen wir fest, dass kleine Teams sich in der Arbeit besser stärken und stützen können und eine Kontinuität sichern, sodass weniger Belastung auf dem Einzelnen liegt“, heißt es beispielsweise im Bericht des DMF und weiter: „Ebenfalls würden wir bei Zusammenarbeit von DMF- und Diakonie-Beauftragten die Synergieeffekte besser nutzen können.“

Nicht zu vergessen die Diakoninnen und Diakone der SELK, die in einem eigenen Konvent organisiert sind. Auch sie setzen in ihrem Synodalbericht auf verstärkte Vernetzungsarbeit. Ihr professionelles Know-how in der Diakonie kann für die Kirche nur fruchtbar sein. „Wir freuen uns, wenn der Konvent weiterhin in der Kirche bekannt gemacht wird und auch Aufgaben an uns herangetragen werden“, schreiben sie und bieten sich unter anderem auch als Ansprechpartner für Jugendliche an, die auf der Suche nach einem Berufswunsch das „Diakonsein“ in Betracht ziehen.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Kirchensynode vorbereitet

Synode - PräsidiumDas designierte Präsidium der 13. Kirchensynode der SELK (8. bis 14. Juni in Hermannsburg) traf sich am 19. Mai in Hannover. Die Kirchenleitung schlägt als Präses Bischof i.R. Dr. Diethardt Roth (Melsungen | Foto: Mitte) sowie als Beisitzer Rosemarie Lösel (Homberg/Efze, 2. von rechts) und Superintendent Burkhard Kurz (Dortmund | rechts) vor. Sie entsendet Kirchenrat Gerd Henrichs (Bohmte | 2. von links) als Berater. Propst Klaus Pahlen (Essen | links) wird für die technische Visulisierung des Zeitplans und anderer Texte sorgen.



Vielfältige Materialien (nicht nur) für den Unterricht

SELK: Bericht der Kommission für Kirchliche Unterweisung

Vastorf-Rohstorf/Hermannsburg, 21.5.2015 – selk – „Sie sollen statt dessen mit Lesen und Lehren fortfahren, mit Lernen, Nachdenken und Betrachten und sollen erst dann aufhören, bis sie erkennen und überzeugt sind, dass sie den Teufel totgelehrt und gelehrter geworden sind, als es Gott selber ist und alle seine Heiligen!“ Was Martin Luther in der Vorrede zu seinem Großen Katechismus ziemlich deutlich zum Ausdruck bringt – und was ihn zum Verfassen seines Katechismus veranlasst hat –, gilt nach wie vor: Katechese, Unterweisung, Unterricht ist unerlässlich und hatte schon immer für die lutherische Kirche eine herausragende Bedeutung.

Dass die Kirche diesem Auftrag gerecht werden kann, dafür braucht es Materialien, die das Wissen so vermitteln, dass „etwas hängen“ bleibt. Für die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) ist dafür die Kommission für Kirchliche Unterweisung (KKU) zuständig, in der theologische und pädagogische Fachkräfte zusammenarbeiten.

In ihrem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, weist die Vorsitzende der Kommission, Andrea Schlichting-Ackermann (Vastorf-Rohstorf), besonders auf zwei Materialsammlungen hin, die neu erschienen sind. Passend zum Reformationsjubiläum, das 2017 ansteht, wurde das Thema „Martin Luther … entdeckt das Geheimnis des Evangeliums“ erarbeitet. Und zuletzt erschien das umfangreiche Material zum Thema „Im Haus der Diakonie“. Die Unterlagen sind in gedruckter Form beim Verlag der Lutherischen Buchhandlung Groß Oesingen erschienen und auch als Download unter www.selk.de, Rubrik „Unterricht / KKU“ zugänglich.

Die beiden Arbeitshilfen sind als Stationenarbeit aufgebaut, die der jeweiligen Gruppe entsprechend eingesetzt werden können. „Die Materialien sind so entwickelt und aufgebaut, dass sie sich auch Nichttheologen leicht erschließen und von ihnen verwendet werden können“, schreibt Schlichting-Ackermann. Das Material ist daher auch gut geeignet für den Einsatz außerhalb des Konfirmandenunterrichts – zum Beispiel in Gemeindekreisen oder auf Freizeiten oder am Reformationstag. Man lernt bekanntlich nie aus. Oder nochmals mit Martin Luthers Worten aus seiner Vorrede zum Katechismus: „…, dass sie sich nicht von jener Selbstsicherheit anstecken lassen, von jenem Dünkel, der sich einbildet, schon alles zu wissen und zu können.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Verkündigung unter Menschen, die von Christus nichts wissen

SELK: Synodalbericht der Lutherischen Kirchenmission

Bergen-Bleckmar/Hermannsburg, 20.5.2015 – selk – Den Auftrag braucht die Kirche nicht zu suchen – sie hat ihn von Jesus Christus erhalten: „Unsere Aufgabe (liegt) in der Verkündigung und Ausbreitung des Evangeliums an und zu Menschen, die von Christus noch nicht oder nicht mehr wissen“, schreibt Roger Zieger, Missionsdirektor der Lutherischen Kirchenmission (LKM) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), in seinem Bericht für die 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg tagen wird. Die LKM hat ihren Sitz in Bergen-Bleckmar (Kreis Celle).

Derzeit arbeiten im Auftrag der LKM Mitarbeitende in Belgien, Botswana, Südafrika, Brasilien und Deutschland. In Deutschland sind dies Hugo Gevers, der in Leipzig als Missionar tätig ist, und Missionar Holger Thomas, der in Cottbus-Döbbrick Dienst tut. In Afrika geschieht die Arbeit in Kooperation mit den Schwesterkirchen, der Freien Evangelisch-Lutherischen Synode in Südafrika und der Lutherischen Kirche im Südlichen Afrika vor Ort. „Zusammen mit den genannten Partnern finden wir unsere Aufgabengebiete auf dem afrikanischen Missionsfeld. Diese Konstellation ist wichtig, weil alles andere heute koloniales Verhalten wäre“, schreibt der Missionsdirektor.

In seinem „Ausblick“ weist er darauf hin, dass in Zukunft eine noch engere Verknüpfung von Kirche, Mission und Diakonie wichtig sei. Er könne sich vorstellen, neben „theologischen Missionaren“ in Zukunft auch „diakonische Missionare“ einzusetzen, schreibt Zieger. Allerdings: „Die finanziellen Mittel dafür zu finden, wird eine Herausforderung sein.“ Im letzten Jahr hatte die LKM ihren Haushalt mit einem Plus abschließen können. Dies auch dank der zusätzlichen Spenden, die über die Bausteinsammlung der SELK für die Renovierungsarbeiten am Missionshaus in Bleckmar eingegangen waren. Da die LKM auf Spenden angewiesen ist, ist der enge Kontakt zu den Spendenden und Gemeinden weiterhin ein zentrales Thema. „Hier müssen wir in manchen Gegenden Deutschlands noch Wege finden, um Interesse an der Mission zu wecken“, heißt es in dem Bericht.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Kindergottesdienst geschieht um der Kinder willen

SELK: Synodalbericht des Leitungsteams für Kindergottesdienstarbeit

Hammersbach/Hermannsburg, 15.5.2015 – selk – „Über 11 % der SELK-Glieder sind Kinder – sie haben in angemessenem zeitlichen und personellen Umfang Aufmerksamkeit verdient“ heißt es in dem Bericht des Leitungsteams für Kindergottesdienstarbeit der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) für die 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird. Und diese 11 % sind nicht nur Kirche von morgen, „sondern ein lebendiger Bestandteil und Schatz einer Gemeinde – bereits heute.“ Dorothea Forchheim (Hammersbach), die zusammen mit Miriam Salzmann (Mainz) und Pfarrer Frank Eisel (Wiesbaden) das Leitungsteam bildet, macht deutlich, dass im Kindergottesdienst Verkündigung von Gottes Wort geschieht. „Kindergottesdienst geschieht um der Kinder willen, um ihnen das Evangelium weiterzusagen. Entsprechend der Wortbedeutung feiern die Kinder ihren Gottesdienst, sie hören Gottes Wort – auf einem Niveau, das sie verstehen können. Sie nehmen die Geschichten aus der Bibel mit vielen Sinnen wahr und lernen deren Bedeutung für ihr Leben.“

Zu den Arbeitsschwerpunkten des Leitungsteams gehören die Vermittlung von theologischen Inhalten, Sachinformationen (Hintergrundwissen), pädagogischen und methodischen Inhalten sowie kreative Umsetzungsimpulse. An den jährlich angebotenen Tagungen für alle Bezirksbeauftragten im Kindergottesdienst geht es darüber hinaus auch um den Austausch von Erfahrungen und die Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Die Bezirksbeauftragten wiederum geben die Inhalte dieser Tagungen im Rahmen von Seminaren an die Kindergottesdienstmitarbeiter in ihren jeweiligen Bezirken weiter.

Die Anzahl der schriftlichen und telefonischen Anfragen zeige ein nicht unerhebliches Interesse an der kirchlichen Arbeit mit Kindern, schreibt Forchheim. Dem gegenüber stehe die stetig sinkende Teilnehmerzahl beim Besuch der Seminare bundesweit.

„Kinder im Glauben zu stärken und sie zu begleiten ist die Motivation vieler Kindergottesdienstmitarbeiter“, so Forchheim – und weiter: „Diese Arbeit in den Gemeinden und Bezirken anzuerkennen und zu würdigen ist gleichermaßen Dank und Motivation für die Mitarbeiter im Kindergottesdienst. Dies kann erfolgen, indem Pfarrer und Gemeinde mehr Interesse zeigen und die Kindergottesdienstmitarbeiter mit Wort, Tat und Gebet unterstützen. Denn wir benötigen nichts mehr als motivierte Mitarbeiter für die Kinder unserer Kirche.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Bewusst lutherischer Andachtskalender

SELK: Synodalbericht „Feste-Burg-Kalender“

Görlitz/Neuendettelsau/Hermannsburg, 14.5.2015 – selk – Mittlerweile erscheint der Feste-Burg-Kalender im 94. Jahr. Für jeden Tag des Jahres bietet er Bibelstellen für die Morgen- und Abendlesung, ein Lied, eine Auslegung und ein Gebet an. In der reichen deutschsprachigen Andachtskalenderlandschaft ist er der einzige, der bewusst profiliert lutherisch ausgerichtet ist.

Der Beauftragte der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) für die Herausgabe des Feste-Burg-Kalenders, Propst Gert Kelter (Görlitz), erläutert in seinem Bericht für die 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg stattfindet, die Kooperation in der Trägerschaft des Kalenders. Die SELK stellt den Herausgeber; die wirtschaftliche Federführung obliegt dem Freimund-Verlag (Neuendettelsau); die inhaltliche Verantwortung nehmen Herausgeber und Verlag in Zusammenarbeit mit dem Martin-Luther-Bund (Erlangen) und der „Gesellschaft für Innere und Äußere Mission im Sinne der lutherischen Kirche“ (Neuendettelsau) wahr. Dafür gibt es einen entsprechend zusammengesetzten Redaktionskreis. Die Vereinbarung hält auch fest, dass nur lutherische Pfarrer zur Autorenschaft gehören. Die Gestaltung und Herstellung ist Sache des Freimund-Verlags.

Durch den unerwarteten Tod des bisherigen Verlagsleiters Pfarrer Albrecht Immanuel Herzog im September 2013 haben sich die Verhältnisse im Freimund-Verlag deutlich verändert, legt Kelter in seinem Bericht dar. Die Geschäftsführung hat ein Gremium aus Ehrenamtlichen übernommen. Der Verlag sieht derzeit keine finanziellen Möglichkeiten zur Anstellung eines hauptamtlichen Verlagsleiters, da die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, die zuvor die Stelle zu einem Teil finanziert hatte, ihre Beteiligung mit dem Tod Herzogs aufgekündigt hat.

Der Herausgeber macht in seinem Bericht deutlich, dass die SELK einer der „Hauptaktionäre“ dieses Werks ist, und er bittet darum, vermehrt die Andachten auch an Sitzungen und Veranstaltungen der Kirche zu nutzen und in den Gemeindebriefen für den Kalender zu werben. Hilfreich dabei könnte in Zukunft die vom Verlag neu in Angriff genommene Konzeption einer Kalender-App für Smartphones sein sowie weitere Anregungen – wie zum Beispiel, alte Kalender-Ausgaben zur kostenlosen Veröffentlichung freizugeben oder nicht verkaufte Exemplare in diakonischen Einrichtungen zu verteilen.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Knapp 50 Anträge und Wahlen in die Kirchenleitung

13. Kirchensynode der SELK tagt in Hermannsburg

Hermannsburg, 13.5.2015 – selk – Knapp 50 Anträge werden die Mitglieder der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg stattfinden wird, beschäftigen. Sie wurden unter anderem im Blick auf ein neues Gesangbuch und die Verabschiedung einer neuen Konfirmationsagende der SELK sowie auf das Thema der Ordination von Frauen gestellt, die die SELK in ihrer Grundordnung ausgeschlossen hat. Weitere Anträge betreffen Fragen kirchlicher Strukturen, so beispielsweise die Abschaffung der Sprengelebene oder die Veränderung der Tagungsfrequenz der Kirchensynode, die nach derzeit geltendem Recht in der Regel alle vier Jahre zusammentritt. Diverse Änderungen im Bereich des Pfarrerdienstrechtes sowie von Ordnungen kirchlicher Werke wurden ebenso beantragt wie Neuausrichtungen im Aufgabenfeld der Finanzen, wo es unter anderem um die Verknüpfung von Berufungsrecht und Versorgungspflicht der Gemeinden geht.

Der Synode liegen außerdem rund 40 Berichte aus kirchlichen Kommissionen, Gremien, Werken und Beauftragungen vor. Sie werden vor allem in einem von fünf Arbeitsausschüssen Gegenstand der Beratungen sein.

Das inhaltliche Schwerpunktthema der Kirchensynode lautet „Die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Gemeinde“. Prof. Dr. Alexander Deeg (Leipzig) zum Schwerpunkt „Lesen der Heiligen Schrift“ und Prof. Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel) mit dem Schwerpunkt „Hören der Heiligen Schrift“ werden als Referenten mitwirken.

Verschiedene Wahlen stehen auf dem Programm der Synode. So stehen Kirchenratswahlen an, weil die Amtszeiten der Kirchenrätinnen Christa Brammen (Ahrensburg) und Renate Förster (Düsseldorf) sowie von Kirchenrat Harald Kaminski (Kirchlinteln-Luttum) enden. Kaminski steht für eine Wiederwahl nicht zu Verfügung, Brammen und Förster wurden zur Wiederwahl nominiert. Nominiert wurden zudem Erik Braunreuther (Dresden), Harald Schaefer (Köln) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden).

Zu wählen sind auch die Synodalkommissionen für Haushalts- und Finanzfragen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen.

Die Synodalunterlagen sind auf den Seiten von www.selk.de abrufbar.
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Vielfältige theologische Themen bearbeitet

Synodalbericht der Theologischen Kommission der SELK

Köln/Hermannsburg, 12.5.2015 – selk – Manchmal, wenn die Zeit reif ist, braucht es nur einen zugespitzten Beitrag eines Theologen und ein Medium, das diesen Beitrag aufgreift, und schon wird sogar in weltlichen Medien heftig zum Beispiel – wie derzeit gerade – über den Stellenwert des Alten Testaments für die Christenheit debattiert. Theologische Themen sind manchmal für Laien spröde, dann aber doch wieder sehr relevant und aktuell.

Theologie treiben in der Bindung an die Bibel und das lutherische Bekenntnis: Das ist die Aufgabe der Theologischen Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK). In ihrem Bericht für 13. Kirchensynode, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, gibt der Kommissionsvorsitzende, Pfarrer Dr. Albrecht Adam (Köln), einen Einblick in die vielfältigen Themen, die zu bearbeiten waren.

Auf einen Beschluss der 11. Kirchensynode geht ein Auftrag zurück, „die Frage des Verhältnisses zwischen SELK (inkl. Vorgängerkirchen) und Judentum (…) einer Klärung zu(zu)führen“. Wie wichtig diese Klärung (immer wieder) ist, zeigt die aktuelle Debatte um die Einordnung des Alten Testaments. Die Theologische Kommission der SELK hat mittlerweile eine umfassende Handreichung unter dem Arbeitstitel „Lutherische Kirche und Judentum“ verfasst, die bereits jetzt im Internet abrufbar ist (http://selk.de/download/Kirche-und-Judentum_03-2016.pdf) und die dem 13. Allgemeinen Pfarrkonvent der SELK (2017) vorgelegt werden wird.

Kirche und Kirchengemeinschaft: für eine bekenntnisgebundene Kirche wie die SELK ein Dauerbrenner unter den theologischen Themen. Genauso wie Fragen nach der biblischen Hermeneutik. Zu beiden Komplexen erarbeitete die Kommission grundlegende Studien.
Auf Anfrage der Kirchenleitung nahm die Kommission außerdem Stellung zu Fragen der kirchlichen Praxis, wie zum Ehe- und Trauverständnis oder zur Homosexualität.

„Die Kommission erfüllt die ihr gestellten Aufträge in der Hoffnung, dass ihre Bemühungen der Kirche helfen, im Prozess der Verständigung voranzukommen“, heißt es in dem Bericht – und weiter: „Dabei kennzeichnet das beständige Hören auf die Heilige Schrift und das Prüfen der kirchlichen Entscheidungen an eben dieser norma normans die Arbeit der Kommission.“

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Werbung für das Theologiestudium

SELK: Synodalbericht der Oberurseler Hochschule

Oberursel/Hermannsburg, 4.5.2015 – selk – Der theologische Nachwuchs der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) wird im Wesentlichen an der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) in Oberursel ausgebildet. Angesichts von Stellenabbau und Strukturveränderungen in der Kirche könnte manchem jungen Menschen dieses Ausbildungsziel derzeit als zu großes Wagnis erscheinen. Um diesem Eindruck entgegenzutreten, hatten die Fakultät der Hochschule und das Kuratorium der LThH bereits im März in einem Schreiben an die Pfarrerschaft der SELK deutlich gemacht, wie wichtig die Werbung für das Theologiestudium ist. „Um die in zehn Jahren durch Eintritt in den Ruhestand frei werdenden Stellen neu zu besetzen, bräuchten wir heute pro Jahr rund sechs Studienanfänger (einen sukzessiven Stellenabbau schon eingerechnet)“, heißt es dort.

In ihrem Bericht für die 13. Kirchensynode der SELK, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg stattfinden wird, bekräftigt die LThH dies noch einmal. Obwohl sich die Zahl der Studierenden an der LThH in den letzten Jahren bei durchschnittlich 25 stabilisiert habe – von denen 40 bis 50 Prozent aus der SELK stammten – werde der zu erwartende Nachwuchs den Bedarf an Pfarrern nach menschlichem Ermessen nicht decken, schreibt Prof. Dr. Gilberto da Silva, Rektor der Hochschule.

Der Bericht weist in diesem Zusammenhang außerdem darauf hin, dass nach einem aufwendigen, erfolgreich abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren die LThH seit Herbst 2013 in der Lage ist, ein Fakultätsexamen anzubieten. Das heißt, dass man in Oberursel neben dem Studiengang „Evangelische Theologie mit Abschluss Kirchliches Examen“ auch mit einem „Magister Theologiae“ abschließen kann.

An verschiedenen Stellen markiert der Bericht teilweise erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf. Insbesondere soll ein Neubau für die Bibliothek und die Verwaltung dringend notwendige Verbesserungen für die Unterbringung der Bücherbestände und die räumlichen Bedingungen der Verwaltung ermöglichen. Die Stelle der Hebräischlehrerin ist – durch eine Fundraisingkampagne des „Kreises der Freunde und Förderer der LThH“ – nur für die nächsten zwei Jahre finanziert. Und ebenso stand bei Abfassung des Berichtes noch aus, ob für das geplante internationale Symposium im November dieses Jahres zum Thema „Martin Luther – Uni-Confessional – Multi-Cultural“ die benötigten Fremdmittel aufgebracht werden können.

Ebenfalls als „Handlungsbedarf“ markiert die LThH abschließend in ihrem Bericht die immer neue Begegnung und den regelmäßigen Austausch mit der ganzen SELK und ihren Gemeinden. „Besuchen Sie uns oder laden Sie uns ein zu Hochschultagen oder Vorträgen in Ihrer Gemeinde! Begleiten Sie Ihre Hochschule mit wachem Interesse und beständiger Fürbitte!“

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Eine einfache Sprache hilft

Synodalbericht des Lesepredigten-Beauftragten der SELK

Pforzheim/Hermannsburg, 28.4.2015 – selk – Sogenannte Lese- oder Lektorengottesdienste sind nicht nur in vakanten Gemeinden – aber dort vor allem – mittlerweile (wieder) selbstverständlich geworden als Möglichkeit, auch dann sonntags Gottesdienst zu feiern, wenn kein Pfarrer vor Ort sein kann. Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) bietet zu diesem Zweck Lesepredigten an, die auf der Internetseite www.selk.de (Lesepredigten), geordnet nach den Sonntagen im Kirchenjahr, abzurufen sind; sie sind auch in einer gedruckten Version erhältlich.

In seinem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, erklärt der Beauftragte der Kirche für die Herausgabe von Lesepredigten, Pfarrer Andreas Schwarz (Pforzheim), worauf er und sein „Lese-Team“ achten, wenn sie die eingegangenen Predigten lesen. „Grundsätzlich liegt unsere größte theologische Achtsamkeit darauf, dass Predigten in angemessener Art und Weise die Zuordnung von Gesetz und Evangelium zum Ausdruck bringen – jegliche Form von Gesetzlichkeit versuchen wir zu verhindern.“

Im Hinblick darauf, dass die Predigt von einer Lektorin oder einem Lektor vorgelesen wird, schreibt Schwarz: „Zu lange und komplizierte Satzgefüge machen es bisweilen unnötig schwer, eine eigene Position zur fremden Predigt zu finden.“ Was grundsätzlich gelte, so der Herausgeber, sei für Lesepredigten eben von besonderer Bedeutung: „Eine einfache Sprache mit überschaubarer Satzlänge hilft sowohl beim Lesen als auch beim Hören.“

Nicht ganz einfach scheint es zu sein, neue Verfasser von Lesepredigten zu gewinnen. „Es wäre schön, wenn gerade auch junge Theologen sich dafür ansprechen ließen“, heißt es abschließend in dem Bericht.

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Über Geld spricht man doch

SELK: Synodenbericht der Kommission für Haushalt und Finanzen

Stade/Hermannsburg, 27.4.2015 – selk – „Wir werden auch künftig mit einer weiteren Reduzierung der Planstellen und der Zunahme von Vakanzen rechnen müssen, als auch gegebenenfalls mit einer Reduzierung des Auszahlungssatzes für die Gehälter“. Die nüchterne Feststellung am Ende des Berichtes der Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen (SynKoHaFi) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, fasst die angespannte Finanzsituation der Kirche zusammen. Um das Drohszenario zu verhindern, seien „Einmütigkeit und Kreativität auf allen Ebenen und bei allen Verantwortlichen“ gefragt, heißt es weiter.

Der Bericht stellt die Entwicklung der letzten Jahre zusammen. Seit der letzten Kirchensynode 2011 sind weitere fünf Planstellen abgebaut worden, im laufenden Haushaltsplan 2015 sind noch 120 Stellen ausgewiesen.

Der Haushaltsplan 2012 hatte eine erhebliche Finanzierungslücke von über 500.000 Euro ausgewiesen. Zur Deckung wurden zwei Planstellen gestrichen und der Auszahlungssatz für die Gehälter gesenkt; der Rest wurde aus Rücklagen finanziert. Dass dies keine zukunftsfähigen Lösungen sind, wurde deutlich gemacht unter anderem durch verstärkte Informationsanstrengungen in Bezirken und Gemeinden. Es sei dabei deutlich geworden, schreibt der Vorsitzende der Kommission, Hans Joachim Bösch (Stade), dass das Finanzsystem der Gesamtkirche in den Kirchenbezirken und Gemeinden nicht hinreichend bekannt sei. Die durchgeführten Finanztage hätten zu mehr Transparenz beigetragen. Dennoch: „Für ein grundlegendes und andauerndes Verständnis ist es sinnvoll, regelmäßig über die finanzielle Situation der SELK zu informieren und zu diskutieren.“

Zur Aufklärung dient auch eine Broschüre zum Besoldungssystem, die das Kommissionsmitglied Christof von Hering (Kronshagen) verfasst hat. Anschaulich wird darin an einem fiktiven Beispiel die Gehaltstruktur der Pfarrer dargestellt.

Der Bericht der SynKoHaFi macht noch einmal deutlich, dass und warum es bei Finanzierungslücken für die Gesamtkirche im Grunde nur zwei Stellschrauben gibt, nämlich die Reduzierung von Stellen und die Reduzierung der Gehälter: 93 Prozent der Ausgaben sind Personalkosten, 3 Prozent nur Sachaufwendungen und 4 Prozent machen die Zuschüsse aus.

Um einen soliden und ausgeglichenen Etat zu erstellen, sollten ca. 97 Prozent der Einnahmen daher durch die Umlagebeiträge der Gemeinden abgedeckt werden. 2007 wurde das noch erfüllt mit 98,4 Prozent; bis 2011 war dieser Anteil dann auf 90,6 Prozent gesunken. Das Umlageprognoseverfahren wurde daraufhin von der SynKoHaFi auf Basis der „97-Prozent-Regel“ etabliert, wodurch bei manchen Bezirken bzw. Gemeinden deutlich höhere Umlagebeiträge veranschlagt wurden. Die Zeichen wurden dort mehrheitlich erkannt und akzeptiert. Für 2012 und 2013 waren erfreuliche Steigerungen zu verzeichnen. Allerdings sank der Anteil der Beiträge am Gesamthaushalt 2014 schon wieder auf 91,2 Prozent.

Aber auch wenn die Zusagen aus den Kirchenbezirken geringer ausgefallen sind als erforderlich, hält der Bericht fest, dass „sich das Prognoseverfahren wegen der höheren Planungssicherheit bewährt hat und daher auch weiterhin angewendet werden sollte“.

Dem Bericht ist eine Zusammenstellung der Entwicklung der jährlichen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben der Gemeinden beigefügt. Daraus wird ersichtlich, dass die Gemeinden durchschnittlich etwa 51 Prozent ihrer Ausgaben als Umlagebeiträge an die Gesamtkirche abführen. Dagegen ist eine deutliche Steigerung der Sachkosten in den letzten Jahren festzustellen. Darin komme auch der Nachholbedarf an Investitionen und Baumaßnahmen in den Gemeinden zum Ausdruck, schreibt die SynKoHaFi. Zu erwarten sei, dass die Baumaßnahmen in den nächsten Jahren wieder rückläufig sein werden.

Bei allen nüchternen Zahlen und Weckrufen: Der Bericht endet mit einem Dank an all diejenigen, die mit ihren Gaben, ihrem Engagement und ihrem persönlichen Einsatz dazu beigetragen haben, dass die finanziellen Mittel für die Gesamtkirche bereit gestellt werden konnten, an jene, die „mit der Verwaltung und Perspektivplanung der wirtschaftlichen Seite des ‚Unternehmens Kirche’ betraut sind.“ Und schließlich an alle, „die mit ihren Gebeten die finanzielle Situation in unserer Kirche mittragen.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Vielfältige Angebote rund um die Bibel

SELK: Synodalbericht der Beauftragten für die Bibelgesellschaft

Göttingen/Saarbrücken, 24.4.2015 – selk – Die Deutsche Bibelgesellschaft (DBG) gibt im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unter anderem die Lutherbibel heraus. Derzeit wird eine sogenannte „Durchsicht“ der Lutherbibel vorgenommen. Keine Revision des Luthertextes also ist geplant, aber dennoch werden laut DGB „neuste Erkenntnisse aus Exegese und Textkritik möglichst so eingearbeitet, dass der vertraute Wortlaut der Lutherbibel erhalten bleibt.“ Die Fertigstellung der neuen Ausgabe ist für Oktober 2016, die Einführung 2017 vorgesehen. Nicht nur deswegen ist es sinnvoll und hilfreich, dass die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Mitglied der DBG ist und die beiden Beauftragten, Pfarrer Stefan Förster (Göttingen) und Pfarrer Dr. Christian Neddens (Saarbrücken) regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Aktivitäten der DBG informieren.

In ihrem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, listen die Beauftragten eine ganze Reihe von Angeboten auf, die auch in der SELK von Interesse sind – und auch schon genutzt werden. Zum Beispiel die Möglichkeit, im Rahmen des Themenjahrs 2015 der EKD „Bild und Bibel“ auf der eigenen Internetseite den Hingucker „365 x Bild und Bibel“ mit einem täglich wechselnden Bild und der dazugehörigen biblischen Geschichte zu platzieren. Zum Beispiel das neue „wissenschaftlich-religionspädagogische Lexikon“, das kürzlich im Internet freigeschaltet wurde. Zum Beispiel das Übersetzungsprojekt „Basisbibel“, in dem bisher das Neue Testament und die Psalmen erschienen sind. Zum Beispiel das Bibelprojekt „Deine Frage“, das sich an Jugendliche richtet. Zum Beispiel das Bibelmobil, das derzeit als „Reformationsmobil“ unterwegs ist und besonders Schulen erreicht, dessen Finanzierung aber immer wieder unsicher ist.

All diese bibelmissionarischen Aktivitäten müssen finanziert werden. Das Verlagsgeschäft mit der Herausgabe der Lutherbibel bildet in der DBG dafür die tragende Säule. Allerdings ist der Absatz der Lutherbibel in den letzten Jahren zeitweise stark zurückgegangen.

Gerade im Hinblick auf das Reformationsjubiläum 2017, so die Beauftragten in ihrem Bericht, seien eigene Impulse der SELK genauso wie der Blick über den Tellerrand wichtig. Sie regen auch an, in Gemeinden, die in der räumlichen Nähe zu einer regionalen Bibelgesellschaft liegen, über eine Mitarbeit dort nachzudenken.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit

SELK: Synodalbericht des Amtes für Gemeindedienst

Runkel-Steeden/Hermannsburg, 20.4.2015 – selk –Das Amt für Gemeindedienst (AfG) der Selbständigen Evangelisch-lutherischen Kirche (SELK) unterstützt Pfarrer und Gemeinden in Fragen kirchlicher Öffentlichkeitsarbeit. In seinem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, weist Pfarrer Stefan Dittmer (Steeden), Vorsitzender des AfG, auf die aktuellen Materialien hin.

Neue Flyer werden angeboten unter anderem zu den Themen „Der Heilige Geist“, „Beichte vor dem Abendmahl – Ja oder Nein?“ oder „Was ist nach dem Tod?“. Noch nicht erschienen, aber bereits zum Druck bereit sind die Prospekte zu „Ehe und Familie“, „Sünde“ und eine überarbeitete Ausgabe des Faltblattes zum Themenkomplex „Sterbehilfe“. Geplant ist auch ein Flyer zur Organspende.

Das AfG erarbeitet außerdem derzeit eine Mappe unter dem Arbeitstitel „In Andacht Gott feiern“; darin sollen Hilfen und Anregungen für Hausandachten und zum Beten enthalten sein.

Auf positive Resonanz in den Gemeinden stoßen insbesondere die angebotenen Materialien zur jeweiligen Jahreslosung sowie die Aktion „7 Wochen mit“ in der Passionszeit, die sich, wie Dittmer betont, nicht als Konkurrenz verstehe zu anderen Angeboten – wie etwa dem bekannten Projekt „7 Wochen ohne“ –, sondern als Ergänzung.

Das AfG hilft aber auch gern bei der Erstellung einer Gemeinde-Homepage und hält auf seinen Internetseiten www.afg-selk.de diverse Vorlagen für den Gemeindebrief oder für Schaukastenplakate parat. Es stellt Fotos zur Verfügung und verschiedene Entwürfe für Jugendstunden, Frauenkreise, Krippenspiele und andere Arbeitsbereiche.

Für die kommende Planung stellt der Bericht Ideen vor, die im entsprechenden Arbeitsausschuss an der Kirchensynode diskutiert werden können.

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Baumaßnahmen sind Investitionen in die Zukunft

SELK: Synodalbericht über Bausteinsammlung

Burgdorf/Hermannsburg, 17.4.2015 – selk – Seit nunmehr 65 Jahren gibt es die sogenannte „Bausteinsammlung“; 1972 – mit Gründung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) – wurde sie als Hilfswerk der Kirche zugeordnet.

Die Kirchenleitung der SELK wählt jeweils aus den vorliegenden Anträgen aus, welchem Bauvorhaben für das kommende Jahr die Erlöse der Bausteinsammlung zugesprochen werden. Koordination und Werbemaßnahmen für die Sammlung werden dann von den ehrenamtlichen Beauftragten übernommen.

In ihrem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg tagen wird, stellen die derzeitigen Beauftragten für die Bausteinsammlung, Susan und Hans-Hermann Buhr (Burgdorf), die Ergebnisse der letzten vier Jahressammlungen zusammen.

In den Jahren 2010 bis 2014 sind über die Bausteine jährlich zwischen rund 33.000 und 48.000 Euro gespendet worden. Manche Gemeinde hätte dringende Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen ohne diese Gelder nicht in Angriff nehmen können, heißt es in dem Bericht. In diesem Jahr werden papierne Bausteine für die Johannes-Gemeinde Schwenningdorf „verkauft“.

Der Vergleich von Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen verdeutliche, so der Bericht, dass die Gemeinden in der Regel ergänzende finanzielle Mittel beantragten. „Hierbei können sich allerdings auch erhebliche Verzögerungen für den Beginn der Maßnahmen ergeben.“ Die Bewilligung der Drittmittel sei für die Vorhaben oft so entscheidend, dass bei einer Ablehnung größere Teile der Planung nicht realisiert werden könnten. „Wichtig wäre unserer Meinung nach, die Vorhaben in kleinere, leichter finanzierbare Blöcke zu gliedern, wenn die Dringlichkeit und die Art der Maßnahmen dieses zulassen“, schreiben die Beauftragten.

„Baumaßnahmen an unseren Kirchen und Gemeinde-/Pfarrhäusern bedeuten immer eine Investition in die Zukunft unserer Kirche“, schreiben Susan und Hans-Hermann Buhr in ihrem Bericht. „Diese Zukunft zu sichern, heißt aber auch, die Kinder, Jugendlichen und Familien in die Gestaltung des Gemeindelebens aktiv einzubinden.“ Sie regen daher an, in den Baustein-Gemeinden besonders auch die Familienarbeit zu fördern und dafür zum Beispiel die Lego-Sammlung des Jugendwerks der SELK für Lego-Aktionstage einzusetzen. Diese Sammlung von rund 150 Kilogramm Legosteinen durch das Jugendwerk der SELK geht auf den Lutherischen Kirchentag 2012 in Hannover zurück. Die Sammlung kann gegen eine Spende beim Hauptjugendpfarramt in Homberg/Efze ausgeliehen werden. „Wir würden uns freuen“, schreiben die Baustein-Beauftragten, „wenn sich für die Betreuung/Begleitung der Sammlung in der SELK jemand finden würde, der dafür Einsatz-Ideen entwickelt und mit der Sammlung in die interessierten Gemeinden reist.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Übergemeindliche Jugendarbeit gewinnt an Bedeutung

SELK: Bericht des Jugendwerkes für die Kirchensynode

Homberg (Efze)/Hermannsburg, 11.4.1015 – selk – Eine drastisch verringerte Anzahl der sich regelmäßig treffenden Jugendgruppen in den letzten Jahren konstatiert das Jugendwerk der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in seinem Bericht für die 13. Kirchensynode, die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird. „Den Schwierigkeiten in vielen Gemeinden, denen es oft an der ‚kritischen Masse‘ von wenigstens vier bis fünf beteiligten Jugendlichen fehlt, begegnen die Verantwortlichen im Bezirk weiterhin mit einem breiteren Angebot an überregionalen Jugendveranstaltungen“, schreibt Henning Scharff, hauptamtlicher Jugendpastor der SELK mit Sitz in Homberg/Efze. Wo kein eigener Jugendkreis mehr möglich sei, gewinne die übergemeindliche Jugendarbeit daher noch stärker an Bedeutung.

Der demographische Wandel in der Gesellschaft betreffe vor allem ländliche Regionen – eine besondere Herausforderung für die Jugendarbeit in einer Kirche, „die lange vom starken Nachwuchs gerade ländlicher Gemeinden gelebt hat.“ Dazu komme, so Scharff, „dass Jugendliche in der Regel über ein deutlich geringeres Zeitkontingent verfügen als noch vor zehn Jahren“. Der großflächige Ausbau von Ganztagesschulen führe dazu, dass viele Kinder und Jugendliche einen kompletten Arbeitstag in der Schule verbrächten. Neben Fahrzeiten müsse zusätzlich Zeit für Schularbeiten aufgebracht werden. Die Verkürzung der Gymnasialzeit um ein Jahr an vielen Orten trage außerdem zu einer „Beschleunigung der Bildungsbiographie“ bei, die bewirke, dass für außerschulische Jugendarbeit oft weniger Zeit zur Verfügung stehe.

In Bezug auf die geringe Teilnahme von Jugendlichen am Gottesdienst heißt es in dem Bericht: „Jugendliche zu Beteiligten zu machen, ihnen also zuzutrauen, Verantwortung zu übernehmen, ist ein wichtiger Schritt, um sich gegenseitig bei der Feier des Gottesdienstes ernst zu nehmen und vorkommen zu lassen.“ Auch hier sorge die übergemeindliche Jugendarbeit, deren Veranstaltungstage geistlich mit Andachten und Gottesdiensten gerahmt seien, dafür, dass der Gottesdienst am Sonntag im Leben der Jugendlichen etabliert werde.

Als weiteren „Dauerbrenner“ in der Jugendarbeit nennt der Bericht die Gestaltung von Übergängen. Dabei sei der Übergang von Konfirmandinnen und Konfirmanden in die Jugendarbeit mit Bezirkskonfirmandenfreizeiten und Einsteigerjugendtagen schon gut gelöst. „Allerdings müssen die Kinder erst mal zu Konfis werden. Der Übergang in der klassischen Jungscharzeit ist immer noch stark ausbaufähig.“ Auch hier hält der Bericht fest: „In Regionen zusammenzuarbeiten wird für uns in unserer kleinen Kirche in Zukunft wahrscheinlich überlebenswichtig sein.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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Gleichgültigkeit und Unkenntnis als „eigentliche Not“

SELK: Bericht des Beauftragten für Weltanschauungsfragen

Bielefeld/Hermannsburg, 8.4.2015 – selk – Das Angebot im „Supermarkt der Weltanschauungen und der Religionen“ nehme immer noch zu, schreibt Pfarrer Andreas Volkmar in seinem Bericht für die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die vom 8. bis 14. Juni in Hermannsburg tagen wird. Volkmar ist Gemeindepfarrer der Trinitatisgemeinde in Bielefeld und nebenamtlich Beauftragter der SELK für Weltanschauungsfragen. Er beobachte, dass nicht nur fast alle traditionellen christlichen Kirchen, sondern auch Sekten wie die Zeugen Jehovas, die Mormonen oder die Neuapostolischen einen Mitgliederschwund erleben, begleitet von inhaltlichen Identitätskrisen. Gleichzeitig nähmen die Aktivitäten neuheidnischer und islamischer Gruppen zu. Auch Atheisten und Freidenker versuchten, sich stärker Gehör zu verschaffen.

Als „eigentliche Not“ bezeichnet Volkmar aber die in der Bevölkerung weit verbreitete Gleichgültigkeit und Unkenntnis weltanschaulich-religiösen Fragen gegenüber.
Neben persönlicher Beratung steht daher für den Weltanschauungsbeauftragten die Aufklärungsarbeit im Vordergrund. Über Vorträge und vor allem über die Homepage www.weltanschauung-sekte-hilfe.de und den Youtube-Kanal „Lutherwelt“ informiert er über Sekten, aber auch über alternative Heilangebote in der Medizin und ethische Fragen. Immer geht es dabei darum, „unaufgebbare, biblisch-theologische Verkündigungsinhalte zu verteidigen“ und „falsche Propheten auf dem Gebiet neuer, religiös gefärbter gefährlicher Psycho- und Heilsangebote“ zu entlarven.

In seinem Fazit betont Volkmar allerdings: „Wir brauchen Gemeindeglieder, die mit der Heiligen Schrift und dem Katechismus leben.“ So wichtig Fachleute seien, die sich im Bereich der Weltanschauungen auskennten – „geistlich mündige Gemeindeglieder vor Ort können sie nicht ersetzen“. Und er fügt an: „Ratsuchende Menschen freuen sich zwar, wenn man sich in ihrer bisherigen Glaubenswelt auskennt. In bestimmten Fällen ist auch der Rat des Fachmanns nötig. Ebenso hilfreich ist aber der ‚normale’ Christenmensch, der einfach zuhört, betet und aus seiner Bibel, seinem Gesangbuch und dem Katechismus lebt.“

Anlässlich der 13. Kirchensynode der SELK wurden die Werke, Kommissionen und Beauftragten der Kirche turnusgemäß gebeten, einen Bericht über den Zeitraum seit der letzten Kirchensynode (2011) vorzulegen. Die Berichte sind auf www.selk.de (Synode 2015) abrufbar.
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„Die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Gemeinde“

SELK: 13. Kirchensynode tagt im Juni in Hermannsburg

Hermannsburg, 19.3.2015 – selk – „Die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Gemeinde“: Unter diesem inhaltlichen Schwerpunktthema wird vom 8. bis zum 14. Juni die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg tagen. Prof. Dr. Alexander Deeg (Leipzig) zum Schwerpunkt „Lesen der Heiligen Schrift“ und Prof. Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel) mit dem Schwerpunkt „Hören der Heiligen Schrift“ werden als Referenten mitwirken.

Einen Schwerpunkt bilden in Hermannsburg die Beratungen über den Sachstand und die Perspektiven der Arbeiten an einem neuen Gesangbuch der SELK. Auch Fragen kirchlicher Strukturen nehmen breiten Raum ein. Die von der 11. Kirchensynode beauftragte Synodalkommission zur Frage der Ordination von Frauen wird ihren Bericht und ihre Arbeitsergebnisse vorlegen.

Die Frist für die Meldung von Beratungsgegenständen läuft noch bis zum 7. April. Es liegen aber bereits gut 30 Anträge an die 13. Kirchensynode vor.

Verschiedene Wahlen stehen auf dem Programm der Synode. So stehen Kirchenratswahlen an und die Synodalkommissionen für Haushalts- und Finanzfragen sowie für Rechts- und Verfassungsfragen sind zu wählen.

Rund 40 Berichte aus kirchlichen Kommissionen, Gremien, Werken und Beauftragungen werden zur Kirchensynode vorgelegt und sind dort Gegenstand der Beratungen.

Die Synodalunterlagen werden den Pfarrämtern und Delegierten ab Mitte April zugesandt. Sie sind auch diesmal wieder öffentlich auf den Seiten von www.selk.de abrufbar. Dort werden ab dem 20. März nach und nach Dokumente eingestellt.

Deeg Barnbrock
Prof. Dr. Alexander Deeg Prof. Dr. Christoph Barnbrock

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Synode 2015 - Meldungen während und nach der Synode


Berufungsrecht und Finanzaufkommen

SELK: 13. Kirchensynode: diverse Beschlüsse zum Abschluss

Hermannsburg, 19.6.2015 – selk – Auf eine Verknüpfung von Berufungsrecht und Finanzleistung zielten verschiedene Anträge, die der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) vorlagen, die vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg stattfand. Es ging den Antragstellern darum, die Besetzung von Pfarrstellen mit der angemessenen Beteiligung der jeweiligen Pfarrbezirke an den Besoldungs- und Versorgungsverpflichtungen der Gesamtkirche zu verbinden. Im Hintergrund steht die Tatsache, dass sich die SELK über die Umlagezahlungen aus den Kirchengemeinden finanziert und 93 Prozent der Ausgaben der Allgemeinen Kirchenkasse der SELK für Personalkosten bestimmt sind.

Der mit diesen Anträgen befasste Arbeitsausschuss stellte das Anliegen der Anträge in einen weiteren Zusammenhang und brachte einen Leitantrag ins Plenum ein, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Mit diesem Antrag werden die Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten gebeten, eine Richtlinie zum Stellenplan – dem Verzeichnis der Arbeitsplätze und damit auch der Berufungsrechte in der SELK – zu erlassen und darin verschiedene Beurteilungskriterien für Stellenplanentscheidungen aufzunehmen, so die Finanzkraft und Umlageentwicklung, darüber hinaus aber beispielweise auch Faktoren wie die Kirchgliederzahlen, die Gemeindeentwicklung, die geografische Lage sowie die missionarischen und diakonischen Bemühungen und Möglichkeiten.

Zudem befürwortete die 13. Kirchensynode Änderungen in der Pfarrerdienstordnung zur Näherbestimmung des Umgangs mit dem Berufungsrecht und des Berufungsverfahrens und bat die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten, eine darauf basierende Fassung des entsprechenden Paragrafen zu erarbeiten, vorläufig in Kraft zu setzen und der 14. Kirchensynode zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel dieser Reform ist es, den kirchenleitenden Gremien mehr Handlungsspielraum bei der Sicherstellung der geistlichen Versorgung in der Gesamtkirche bei der Verteilung der personellen Ressourcen zu eröffnen.

Abgelehnt wurde ein Antrag, dem Missionsdirektor der Lutherischen Kirchenmission der SELK künftig Sitz und beratende Stimme im Kollegium der Superintendenten zu gewähren. Angenommen wurde ein Antrag zur Näherbestimmung der Bezirkspfarrkonventszugehörigkeit von Pastoralreferentinnen. Dem Grundsatz „Die Pastoralreferentin nimmt am Bezirkspfarrkonvent mit Rederecht teil“ wurde ergänzend hinzugefügt: „Wenn eine Bezirksordnung es vorsieht, kann die Pastoralreferentin auch mit Stimmrecht am Bezirkspfarrkonvent teilnehmen.“

Der Synode lag das 84 Seiten starke Heft „So verstehen wir die Bibel. Das Hermeneutikpapier der SELK, allgemeinverständlich formuliert und durch Zusatzmaterial ergänzt“ (http://www.selk.de/download/synode2015/350_Hermeneutik.pdf) vor. Es verdankt sich einem Auftrag der 12. Kirchensynode von 2011 im Zusammenhang der seinerzeitigen Annahme des Hermeneutikpapiers (http://www.selk.de/download/Biblische-Hermeneutik-2011.pdf). Die 13. Kirchensynode beschloss nun: „Die 13. Kirchensynode nimmt das Papier ‚So verstehen wir die Bibel‘, durch das das Hermeneutikpapier der SELK für die Hand der Gemeinden erläutert wird, zur Kenntnis und dankt der Arbeitsgruppe – Pfarrer Martin Benhöfer, Pfarrer Matthias Krieser und Pfarrer Andreas Volkmar – für die geleistete Arbeit.“ Zudem bat die Synode die Kirchenleitung, über die weitere Veröffentlichung der Vorlage zu entscheiden.

Die 13. Kirchensynode endete am vergangenen Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst in der Hermannsburger Großen Kreuzkirche.



Statt Sprengeln nun „Wahlregionen“

SELK: Kirchensynode beschließt Strukturänderung

Hermannsburg, 16.6.2015 – selk – Die von den Synoden der Kirchenbezirke Westfalen und Rheinland der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche
(SELK) gefassten Beschlüsse, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 einen gemeinsamen Kirchenbezirk zu bilden, waren der Anlass, auf der 13. Kirchensynode der SELK in der vergangenen Woche in Hermannsburg über Veränderungen der kirchlichen Strukturen zu beraten. Konkret stand die Frage der Untergliederung zwischen der Ebene der Gesamtkirche und der Ebene der elf Kirchenbezirke im Fokus: Bisher galt, dass mehrere Kirchenbezirke einen Sprengel bilden. Für den aus den Kirchenbezirken Westfalen und Rheinland gebildeten Sprengel West stellte sich die Frage nach der Zukunft dieser Struktur nach dem Zusammengehen der beiden Bezirke zu einem Kirchenbezirk. Lösungen wie die der Zuordnung eines Kirchenbezirks aus einem anderen in den Sprengel West oder die Reduzierung von vier auf drei Sprengel fanden keine Mehrheiten.

Im Ergebnis beschloss die Synode, die Sprengel zum 1. Januar 2016 abzuschaffen. Für die amtierenden Pröpste gelten die bisherigen Amtszeiten und regionalen Zuordnungen. Statt der Sprengel bestehen künftig „vier Wahlregionen (Nord, Ost, Süd, West), die von Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten festgelegt werden.“ Das Propstamt bleibt erhalten, die Pröpste werden künftig durch die in einer Wahlregion beteiligten Kirchenbezirkspfarrkonvente nominiert und durch die beteiligten Kirchenbezirkssynoden gewählt. Statt der Sprengelpfarrkonvente werden künftig „überbezirkliche Begegnungspfarrkonvente“ durchgeführt, die vom Kollegium der Superintendenten vereinbart werden.

Die Kirchensynode bat die Kirchenleitung, alle aus dieser Beschlussfassung notwendigerweise folgenden Änderungen in kirchlichen Ordnungen zu initiieren.

Die 13.Kirchenynode fand vom 8. bis zum 14. Juni in Hermannsburg statt. Sie endete am Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst in der Hermannsburger Großen Kreuzkirche.



Die Frage der „Ordination von Frauen“ im Blickfeld

SELK-Kirchensynode initiiert Weiterarbeit am Thema

Hermannsburg, 15.6.2015 – selk – Zu den Antragsschwerpunktthemen der gestern in Hermannsburg beendeten 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gehörten auch Überlegungen zum weiteren Umgang mit der Frage der Ordination von Frauen. Dazu wurde von einem der synodalen Arbeitsausschüsse ein verschiedene Anträge bündelnder dreigliedriger Antrag eingebracht. Darin wurde in einem ersten Teil die Streichung der Grundordnungsfestlegung beantragt, die für die SELK die Ordination von Frauen und den Einsatz ordinierter Frauen im kirchlichen Dienst ausschließt. Zwei weitere, mit dem ersten Teil unlösbar verbundene Anträge zielten darauf, mit der Aufgabe der Grundordnungsfestlegung die Ordination von Frauen und den Einsatz ordinierter Frauen im kirchlichen Dienst nicht unmittelbar freizugeben, sondern das weitere Vorgehen in dem Beratungs- und Entscheidungsprozess in dieser Frage unterhalb der Ebene einer Grundordnungsfestlegung zu initiieren.

Zum ersten Teil des Ausschussantrages – „Artikel 7/2 der Grundordnung zur Frage des kirchlichen Amtes wird in der jetzigen Fassung gestrichen. Der zu streichende Satz lautet ‚Dieses Amt kann nur Männern übertragen werden.‘“ – bestand unter den Synodalen Uneinigkeit hinsichtlich der Frage, ob dieser Antrag abstimmungsfähig sei. So hatte die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen aufgrund entsprechender kommissionsinterner Beratungen im Vorfeld der Synode erklärt, die „überwiegende Auffassung“ sei, dass der Beschluss des 12. Allgemeinen Pfarrkonventes der SELK, der 2011 in Berlin-Spandau stattgefunden hat, „nicht damit gleichzusetzen ist, dass die Frauenordination zulässig ist“. Es sei daher vor einer eventuellen Streichung der Grundordnungsbestimmung „ein eindeutigerer Beschluss“ des Allgemeinen Pfarrkonventes erforderlich. „Solange dieser Beschluss nicht gefasst wird, verbietet sich eine Streichung, weshalb der Antrag als unzulässig einzustufen ist.“ Gleichwohl wurde der erste Teil des Ausschussantrages in geheimer Abstimmung zur Beschlussfassung gebracht. Er erreichte bei einem Stimmenverhältnis von 25 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die für die Annahme erforderliche Zweidrittel-Mehrheit nicht und wurde damit abgelehnt. Die beiden weiteren Teile des Ausschussantrages hatten sich damit erübrigt.

Die Synode beriet sodann über einen weiteren, andere Vorlagen bündelnden Antrag des Arbeitsausschusses, der in der Abstimmung angenommen wurde. Die Kirchensynode brachte damit ihre Zustimmung zu der Beschlusslage des 12. Allgemeinen Pfarrkonventes zum Ausdruck und dass sie „das Vertrauen ‚auf die Zusage Gottes, dass er uns in der Bindung an die Heilige Schrift in alle Wahrheit leiten werde‘“, teile. Weiter heißt es in Aufnahme von Formulierungen des Allgemeinen Pfarrkonventes: „Deshalb bittet die 13. Kirchensynode den nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent, die wünschenswerte Behandlung dieser Frage fortzusetzen und zu versuchen, ‚eine Lösung in dieser Frage zu finden‘ und dabei ‚Verfahren zu entwickeln, die über die Möglichkeiten der Verhandlungsstrategien in den zurückliegenden Jahren hinausführen.“ Zudem bittet die 13. Kirchensynode mit ihrem Beschluss den nächsten Allgemeinen Pfarrkonvent, dieser möge prüfen und ein Votum dazu abgeben, ob folgende Änderung der Grundordnung dem Bekenntnisstand der SELK widerspräche: nämlich die entsprechende Grundordnungsfestlegung durch ein „grundsätzlich“ zu ergänzen („Dieses Amt kann grundsätzlich nur Männern übertragen werden.“) und um einen weiteren Satz zu ergänzen: „Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden / Pfarrbezirken erfolgt, die der Frauenordination ausdrücklich zugestimmt haben.“

Die 13. Kirchensynode fand vom vergangenen Montag bis zum gestrigen Sonntag in Hermannsburg statt. Sie endete mit dem Abschlussgottesdienst in der Großen Kreuzkirche der SELK.



SELK-Synode: Abschlussgottesdienst in Hermannsburg

Bestätigung – Einführungen – Grußwort – Dank

Hermannsburg, 14.6.2015 – selk – Mit dem Abschlussgottesdienst in der Großen Kreuzkirche in Hermannsburg endete am Vormittag die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die seit vergangenen Montag in Hermannsburg getagt hatte. In dem musikalisch reich ausgestalteten Abendmahlsgottesdienst hielt SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) die Predigt.

Im Rahmen des Gottesdienstes wurde Kirchenrätin Christa Brammen (Ahrensburg) nach ihrer Wiederwahl auf der Synode durch Bischof Voigt in ihrem Leitungsamt bestätigt. Zudem wurden die von der Synode neu zu Kirchenräten gewählten Erik Braunreuther (Dresden) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden) durch den leitenden Geistlichen der SELK eingeführt.

In sein Amt als Leiter des Praktisch Theologischen Seminars (PTS) der SELK wurde Pfarrer Hans-Heinrich Heine eingeführt, der gemeinsam mit Pfarrer Markus Müller an der Hermannsburger Grüßen Kreuzgemeinde der SELK tätig ist und das Nebenamt der PTS-Leitung in diesem Frühjahr übernommen hat. Auch diese Einführung nahm Bischof Voigt vor.

Im Anschluss an den Gottesdienst richtete, übersetzt von SELK-Propst Klaus Pahlen (Essen), Bischof Modise Maragelo von der Lutherischen Kirchen im Südlichen Afrika (LCSA), mit der die SELK in Kirchengemeinschaft steht, ein Grußwort an die versammelte Gemeinde. Maragelo, im Dezember 2014 zum LCSA-Bischof gewählt, war als Gast der SELK-Synode nach Deutschland gereist.

Bischof Voigt dankte abschließend den beiden gastgebenden Pfarrbezirken – Große Kreuzgemeinde Hermannsburg und Kleine Kreuzgemeinde Hermannsburg/St.
Johannesgemeinde Bleckmar – für die hervorragende Gastgeberschaft, die zum Gelingen der Kirchensynode maßgeblich beigetragen habe, und übergab Vertretern der drei Gemeinden als Symbolgeschenke Schmuckkerzen.



Weiterarbeit am neuen Gesangbuch ermöglicht

SELK: Kirchensynode würdigt Kommissionsarbeit

Hermannsburg, 13.6.2015 – selk - Am neuen Gesangbuch der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) können die Arbeiten weitergehen. Die 13. Kirchensynode der SELK verlängerte am heutigen Samstag in Hermannsburg den Auftrag an die Gesangbuchkommission, nahm einzelne Teile des vorliegenden Entwurfs zustimmend zur Kenntnis und bestätigte damit Beschlüsse, die der Allgemeine Pfarrkonvent bereits gefasst hatte, unter anderem auch zur neuen Form des Psalmodierens.

Die Kommission wurde gebeten, den Liedteil noch einmal durchzusehen und nach Möglichkeit den Anteil neuerer Lieder zu erhöhen. Die Neuordnung der gottesdienstlichen Lesereihen (Perikopenrevision), die im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wie auch in der SELK gegenwärtig in der Erprobungsphase ist, sowie die im Bereich der EKD derzeit erarbeitete Revision des Textes der Lutherbibel, die nächstes Jahr abgeschlossen werden soll, sollen – wenn möglich – in das neue SELK-Gesangbuch Eingang finden.

Die Synode dankte der Kommission für die umfangreiche Arbeit und verwies die noch nicht abgestimmten Teile des Gesangbuchs an den Allgemeinen Pfarrkonvent.

Die 13. Kirchensynode hat am Montag dieser Woche begonnen. Sie endet am morgigen Sonntag.



Ab 2019 vierjährige Synodalperioden

SELK: 13. Kirchensynode reformiert Synodalstruktur

Hermannsburg, 13.6.2015 – selk – „Die Kirchensynode tagt zukünftig in Synodalperioden.“– Dies beschloss am gestrigen Abend die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg. Sie legte außerdem fest: „Die nächste Synodalperiode beginnt mit der Kirchensynode 2019.“

Bisher tagte die Kirchensynode der SELK in der Regel alle vier Jahre und wurde jeweils neu zusammengesetzt. Künftig wird die Kirchensynode für eine Synodalperiode von vier Jahren gebildet. Dabei kommt die Kirchensynode höchstens einmal im Jahr und mindestens einmal in der Synodalperiode zu einer ordentlichen Tagung zusammen. Sie ist einzuberufen, wenn die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten oder drei Bezirkssynoden oder 20 Gemeinden oder mehr als die Hälfte der Synodalen dies beantragen.

Sodann bildete die 13. Kirchensynode eine Synodalkommission, die beauftragt wurde, bis zum 31.Dezember 2016 einen Entwurf zu den notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung und weiterer Ordnungen zu erarbeiten. Diese Kommission besteht aus Pfarrer Jörg Ackermann (Scharnebeck), Superintendent Manfred Holst (Marburg), Propst Gert Kelter (Görlitz), Christof Lehmann (Bennewitz) und Rosemarie Lösel (Homberg/Efze).

Die Synode endet am morgigen Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst, der um 9.30 Uhr in der Großen Kreuzkirche in Hermannsburg beginnt.



Wahlen in Hermannsburg

SELK: 13. Kirchensynode fasst weitere Beschlüsse

Hermannsburg, 12.6.2015 – selk – Wahlen standen am heutigen Freitag auf dem Programm der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg. Bei Kirchenratswahlen wurden dabei in die Kirchenleitung gewählt: Christa Brammen (Ahrensburg | Wiederwahl), Erik Braunreuther (Dresden) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden).

In die Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen wurden gewählt:
Hans Joachim Bösch (Stade), Gabriele Dilk (Ottweiler-Fürth), Elmar Forberger (Hohendubrau-Dauban), Christof von Hering (Kronshagen) und Steffen Wilde (Nidderau).

In die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen wurden gewählt:
Clemens Bath (Berlin), Friederike Bock (Hannover), Detlef Kohrs (Hermannsburg), Pfarrer Markus Müller (Hermannsburg) und Dr. Gerd Müller-Volbehr (Krailling).

Auch die Antragsarbeit wurde fortgesetzt. So wurde unter anderem ein Antrag aus dem Finanzbereich abgelehnt, der darauf zielte, dass die „die kommenden Finanzplanungen  und Haushaltserwartungen der Gesamtkirche von einem bundeseinheitlichen Satz pro konfirmiertem Glied ausgehen sollen, um die Solidarität und Eigenverantwortlichkeit aller zu fördern“, und dafür „eine gleiche Ausgangsbasis für alle“ forderte. Ein Antrag der 27. Vollversammlung des Diakonierates der SELK, „dass die Stelle eines Diakoniedirektors / einer Diakoniedirektorin als volle Stelle im Stellen- und Haushaltsplan unbefristet ab 2016 festgeschrieben wird“, wurde nicht abgestimmt, da er nicht in die Zuständigkeit der Kirchensynode fällt. Über den Stellen- und über den Haushaltsplan der SELK entscheiden nach der Grundordnung der SELK die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten.

Hinsichtlich der Kirchzugehörigkeit der Ehefrauen von Pfarrern der SELK wurde in Entsprechung zu der zuvor bereits erfolgten Änderung der Ordnung für Pastoren im Ehrenamt beschlossen, den Grundsatz der Zugehörigkeit beider Eheleute zur gleichen Kirche beizubehalten, jedoch der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten die Möglichkeit zu eröffnen, im begründeten Einzelfall auf dieses Erfordernis zu verzichten.

Die 13. Kirchensynode der SELK hat am Montag begonnen und dauert bis zum Sonntag an.



Freier Tag kann auch Sonntag sein

SELK: 13. Kirchensynode tagt in Hermannsburg

Hermannsburg, 12.6.2015 – selk – Während die komplexeren Themen – wie das Projekt eines neuen Gesangbuches, Struktur- und Finanzthemen oder die Frage nach der Ordination von Frauen – auch am fünften Tag der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg in Arbeitsausschüssen bearbeitet wurden, konnte zuvor im Plenum über einige weitere Anträge abschließend befunden werden.

So stimmte die Synode einer Näherbestimmung des in der Pfarrerdienstordnung geregelten freien Tages pro Woche zu, sodass es künftig heißt: „Alle drei Monate kann dieser Tag ein Sonntag sein.“ Diese Erweiterung, so hieß es in der Begründung des Antrags der Kirchenleitung und des Kollegiums der Superintendenten der SELK, „soll Pfarrern insbesondere die Möglichkeiten bieten, ihre sozialen Kontakte besser zu pflegen und auch Arbeitsbelastungen kompensieren zu können.“ Im Hintergrund steht die Erfahrung, dass oft gerade an Wochenenden Treffen und Feste im Familien- und Bekanntenkreis stattfinden, an denen Pfarrer bisher wegen ihrer sonntäglichen Verpflichtungen oftmals nicht oder nur teilweise und unter Anrechnung von Urlaubszeit teilnehmen konnten.

Die Ordnung für Pastoren im Ehrenamt wurde hinsichtlich der Kirchzugehörigkeit der Ehefrau um eine Ausnahmeregelung erweitert, sodass es nunmehr heißt: „Bei Verheirateten wird vorausgesetzt, dass die Ehefrau Glied der gleichen Kirche wie ihr Mann ist, es sei denn, Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten verzichten im begründeten Einzelfall auf dieses Erfordernis.“

Abgelehnt wurde in geheimer Abstimmung ein Antrag, der darauf zielte, die in der Ordnung der Besoldung und Versorgung der Geistlichen der SELK vorgesehenen Zulagen und Aufwandsentschädigungen zu streichen. Neben dem Aspekt, dass sich dies erst auf nachrückende Berechtigte auswirken und nur ein relativ geringer Einspareffekt entstehen würde, wurden die in Frage gestellten Zuwendungen auch als Zeichen der Wertschätzung gewürdigt.

Die Kirchensynode nahm das 5.Änderungsgesetz zum Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK an, stimmte einer Neuformulierung der Grundbestimmungen der Dienstbeanstandungsordnung zu und erweiterte aufgrund von aus der Praxis erwachsenen Erfordernissen in den Ausführungen zur Versetzung eines Pfarrers in der Pfarrerdienstordnung die Einzelbestimmungen für das Verfahren zur Feststellung nicht gedeihlichen Wirkens. Ebenfalls aus der Praxis erwachsen waren durch die Kirchenleitung beantragte kleinere Änderungen der Mustergemeindeordnung, denen die Synode zustimmte; dabei ging es um inhaltliche Präzisierungen und Klarstellungen zur Altersbestimmung für das passive Wahlrecht in der Gemeindeversammlung, zur Auswirkung von Abstimmungsergebnissen bei Kirchenvorstandswahlen und zur Größe des Kirchenvorstandes.

Im Zusammenhang struktureller Planungen angesichts der finanziell angespannten Entwicklung der SELK werden auch übergemeindliche Pfarrstellen überprüft, so auch die im Stellenplan der SELK enthaltene Stelle für einen Hauptjugendpastor der SELK. Der Stellenplan liegt in der Kompetenz von Kirchenleitung und Kollegium und Superintendenten. Gleichwohl wurde ein aus dem mit dem Bericht des Jugendwerkes befassten synodalen Arbeitsausschuss erbetenes Meinungsbild erhoben. In geheimer Abstimmung befürworteten dabei 30 Synodale „das Fortbestehen der Stelle des Jugendpastors im Hauptamt über das Jahr 2017 hinaus.“ 16 Synodale sprachen sich dagegen aus, 5 enthielten sich. Die Stelle ist bis 2017 wegen der laufenden Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers Pfarrer Henning Scharff (Homberg/Efze) festgeschrieben.

Die 13. Kirchensynode hat am vergangenen Montag begonnen und endet am Sonntag mit dem Abschlussgottesdienst.



Antragsarbeit und Vorstellung der Kirchenratskandidaten

SELK: Vierter Synodaltag in Hermannsburg

Hermannsburg, 11.6.2015 – selk – Der heutige vierte Verhandlungstag der 13.
Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg stand im Zeichen der Arbeit an Anträgen.

Nachdem bereits am gestrigen Abend Anträge beschlossen werden konnten, die auf Klarstellungen und Anpassungen im Pfarrerdienstrecht zielten, wurden auch am heutigen Verhandlungstag einige Anträge zur Abstimmung gebracht, ehe der Großteil der Anträge in den fünf Arbeitsausschüssen der Synode behandelt wurde.

Abgelehnt wurde ein Antrag, mit dem die Kirchenleitung der SELK gebeten werden sollte, „ein neues Logo für die SELK zu entwickeln“.

Die Synode beschloss, in der Ordnung für das Amt für Gemeindedienst der SELK eine Zusammenarbeit mit der Medienmission „Lutherische Stunde“ und der „Lutherischen Laien-Liga“ nicht mehr festzuschreiben und beiden rechtlich selbstständigen Einrichtungen die Entsendung eines Vertreters in das Amt für Gemeindedienst nicht mehr zuzugestehen. Den einzigen Grund für diesen Antrag bildete die Frage der Zuordnung der genannten Einrichtungen zur SELK nach der von der 12. Kirchensynode 2011 verabschiedeten Zuordnungsvorschrift. Sowohl die Lutherische Stunde als auch die Lutherische Laien-Liga erfüllen die Erfordernisse für eine Zuordnung in ihrer jeweiligen Satzung nicht und wünschen erklärtermaßen auch keine Zuordnung zur SELK.

In einem der fünf Ausschüsse, die am Vor- und Nachmittag tagten und ihre Arbeit am Abend fortsetzen, werden auch Anträge behandelt, die zur Frage der Ordination von Frauen gestellt wurden und sich gegen die Regelung der Grundordnung der SELK wenden, nach der in der SELK nur Männer ordiniert werden. Am gestrigen Verhandlungstag hatte der Synodale Falk Steffen (Bochum) ein kurzes Abschlussvotum zur Arbeit der Kommission gegeben, die im Auftrag der 12. Kirchensynode zur Thema gearbeitet hat, paritätisch besetzt mit zwei Befürwortenden und zwei Ablehnenden der Ordination von Frauen. In ihrem schriftlichen Abschlussbericht hatte die Synodalkommission die 13. Kirchensynode wissen lassen, dass es „aus der Kommission keinen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zur Thematik“ gebe. Die unterschiedliche Auslegung der Bibelstellen und besonders das unterschiedliche Amtsverständnis hätten einen Kompromiss unmöglich gemacht. „Das Verständnis für die jeweilige Gegenposition ist dennoch gewachsen“, heißt es: „Alle Kommissionsmitglieder wollen die Einheit in der SELK erhalten und fördern und wollen eine Spaltung verhindern.“ Alle Beratungen hätten in stets offener, vertrauensvoller und fairer Atmosphäre stattgefunden. Die Kommission erkenne, dass „einige weitere Fragenkomplexe im ‚Umfeld‘ der Thematik (zum Beispiel Geschlechterrollen – Stellung von Mann und Frau in der Gesellschaft und Ehe – Kirchenverständnis – Schöpfungsordnung) mit in den Blick genommen werden sollten.“ Weil diese Themen ebenfalls strittig seien, sehe die Kommission über diese thematischen Felder weiteren innerkirchlichen Diskussionsbedarf.

Am Nachmittag stellten sich die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl in die Kirchenleitung den Synodalen vor. Sofern keine diesbezüglichen strukturellen Änderungen vereinbart werden, sind drei Kirchenratsstellen zu besetzen. Neben den für eine Wiederwahl kandidierenden Kirchenrätinnen Christa Brammen (Ahrensburg) und Renate Förster (Düsseldorf) stehen Erik Braunreuther (Dresden), Harald Schaefer (Köln) und Ferdinand Scheu (Runkel-Steeden) zur Wahl. Der bisherige Kirchenrat Harald Kaminski (Kirchlinteln-Luttum) steht für eine Wiederwahl nicht zur Verfügung.

Gerahmt sind die Synodaltage von Gottesdiensten und Andachten. Die 13.Kirchensynode hat am vergangenen Montag begonnen. Sie endet am Sonntag.



Gesangbuch und Konfirmationsagende

SELK: Synodalverhandlungen fortgesetzt

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Über den aktuellen Stand der Entwicklung eines neuen Gesangbuchs berichtete die Vorsitzende der Gesangbuchkommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Kantorin Antje Ney (Hanstedt/Nordheide), am heutigen Mittwoch vor der 13. Kirchensynode der SELK in Hermannsburg. Dabei gab sie einen Überblick über die Entscheidungen vorhergehender Allgemeiner Pfarrkonventen und Kirchensynoden und erläuterte die Bearbeitung von über 3.500 Eingaben aus dem Raum der Kirche durch die Kommission. Insbesondere zum Liedbestand waren teilweise auch divergierende Vorschläge eingebracht worden. In der letzten Phase der Kommissionsarbeit ging es vor allem noch um musikalische Fragen. Den gesamten Entwurf hatten alle Synodalen bereits im Vorfeld erhalten und begutachten können. Das Gesangbuch ist auch als Glaubensbuch für die persönliche Frömmigkeitspraxis konzipiert; es enthält neben dem Liedteil auch Andachtsformen, Gebete und Texte aus den lutherischen Bekenntnisschriften in einer neu zusammengestellten Version. Die Synode wird in den kommenden Tagen verschiedene Anträge zum vorliegenden Entwurf zu behandeln haben.

Ein erster Antrag konnte am Nachmittag abschließend zur Abstimmung gebracht werden: Die Kirchensynode nahm den ihr vorliegenden Entwurf für eine neue Konfirmationsagende an, die als Band III/2 der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende im SELK-Kooperationsverlag Edition Ruprecht (Göttingen) erscheinen wird.



Vom Lesen der Heiligen Schrift

SELK: Synodalvortrag von Prof. Dr. Alexander Deeg

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Über das Lesen der Heiligen Schrift kann man auf zweierlei Weise reden: enthusiastisch oder resigniert. Prof. Dr. Alexander Deeg von der Universität Leipzig entschied sich zu Beginn seines Vortrags vor der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) am heutigen Vormittag in Hermannsburg für die erste Variante. Grund dafür gebe es allemal. Die Bibel, so führte er aus, sei der Bestseller der Weltliteratur. Teile der Heiligen Schrift seien bis heute in 2.527 Sprachen übersetzt worden. Laut Umfragen besäßen 80 Prozent aller evangelischen Haushalte eine oder mehrere Bibeln.

Gleichzeitig gebe es aber auch einige Gründe, die den Enthusiasmus dämpften und eher Anlass zur Resignation gäben. So hätten Mitgliedsstudien der Evangelischen Kirche in Deutschland ergeben, dass durchaus viele Kirchglieder die Bibel für Gottes Wort hielten, Luthers Übersetzung auch als ein wichtiges deutsches Kulturgut schätzten und sogar Trost und Hilfe in schwierigen Situationen von der Bibel erwarteten – nur leider würden sie sie nicht lesen. Glaubt man den vom Referenten herangezogenen Studien, ist die regelmäßige Bibellese ein „Minderheitenphänomen“ – und war es auch schon immer.

Was also sei zu tun? Deeg warb für das, was Luther das „Reiben und Treiben“ des Wortes Gottes nannte. „Es geht darum, die Bibel immer wieder neu zu lesen und nicht damit fertig zu sein, weil man schon alles verstanden hat“, so der Referent. Der Kategorie des Verstehens widmete er größere Aufmerksamkeit. Die Frage des Philippus aus Kapitel 8 der biblischen Apostelgeschichte („Verstehst du auch, was du liest?“) könne man auch so formulieren: „Verstehst du auch existentiell, was du dir semantisch erschließen kannst?“ Diese Frage sei vorbildlich, weil sie den anderen auf einen Weg führe, statt ihm abschließend eine Deutung mitzuteilen. „Verstehen“ meine Lebensveränderung, nicht nur intellektuelles Erfassen. Weitergehend könne man auch kritisch fragen: „Liest du auch noch, was du verstehst?“

In einem Exkurs widmete sich der Referent der aktuellen Diskussion um die Kanonizität des Alten Testaments und widersprach den von Prof. Dr. Notger Slenczka (Berlin) vorgebrachten Thesen, mit denen er die Zugehörigkeit des Alten Testamentes zur Bibel der Christenheit in Frage stellt.

Als Beispiel für aus seiner Sicht gelungenes Lesen der Heiligen Schrift nannte er die Weise, wie sie im Judentum in Form der Midrasch geübt wird, eine assoziative Auslegungsform, die auch vermeintliche Kleinigkeiten beachte und vom wiederholten Lesen der Texte lebe.

Auch praktische Hinweise gab der Referent. Es sprach über den sogenannten „Bibliolog“ als Form des gemeinsamen Bibellesens. Er regte an, die Bibel wieder mehr in ihrer Ganzheit zum Klingen zu bringen, also auch unbekannte biblische Abschnitte, zum Beispiel das Buch Levitikus (3. Mose), zu lesen. In diesem Zusammenhang kam der Referent auch auf die gottesdienstlichen Lesungen zu sprechen. Auch hier sprach er sich für mehr alttestamentliche Lesungen aus, wie dies zum Beispiel der zurzeit im Bereich evangelischer Kirchen in Erprobung befindliche Entwurf für eine Revision der gottesdienstlichen Lesereihen vorsehe.

In seinem Fazit warb Deeg für eine neue Leselust in der Erwartung, dass sich die Bibel als Wort Gottes erweise.

Die Synode nahm seine Anregungen mit großem Interesse entgegen. Aus zeitlichen Gründen konnte die Reflexion in Kleingruppen nicht in der geplanten Form stattfinden. Es folgte allerdings ein engagiertes Gespräch im Plenum, bei dem Fragen sowohl an Deeg als auch an Prof. Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel), dem Synodalreferenten vom Vortag, gestellt und von diesen beantwortet wurden.



Vortrag zum Hören der Heiligen Schrift

SELK: Prof. Dr. Barnbrock referiert auf Kirchensynode

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – „Viele Menschen halten sich für schlechte Predigthörer. Genau genommen habe ich noch nie jemanden getroffen, der sich für einen guten Predigthörer hält.“ Mit dieser Beobachtung überraschte Prof. Dr. Christoph Barnbrock von der Lutherischen Theologischen Hochschule Oberursel der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) gestern die Mitglieder der 13. Kirchensynode der SELK in Hermannsburg. Auch zahlreiche Gäste folgten seinen Ausführungen zum Thema „Vom Hören der Heiligen Schrift“ im Rahmen der Arbeit an dem synodalen Schwerpunktthema „Die Heilige Schrift im Leben der Gemeinde“.

Um das Hören ging es unter verschiedenen Gesichtspunkten. So sei dieser Sinn des Menschen etwas Besonderes, denn man könne beispielsweise die Augen verschließen, aber nicht wirklich die Ohren. Allerdings könne man Dinge überhören oder sich verhören. Hören sei auch mehr als das kognitive Aufnehmen einer Botschaft. Es spiele eine Rolle, wo ich etwas höre, von wem und in welcher Gesellschaft, die Gefühle seien beteiligt.

Diese Überlegungen spielten auch für das Hören der Predigt eine Rolle, so Barnbrock. Demnach werde beim Hören ein Raum eröffnet, in dem die Hörenden auf unterschiedliche Weise angesprochen würden durch den Zusammenklang der biblischen Lesungen, die wie bei einem Akkord zusammenstimmten. Schon Luther habe gesagt, dass es sich bei der Verkündigung um das „mündliche Wort“ handle, das gesprochene, ja zugesprochene Wort. Darum seien Lesen und Hören nicht einfach dasselbe.

Dass sich nun viele Menschen für schlechte Predigthörer hielten, könne verschiedene Gründe haben. Vielleicht sei ja nicht die Hörfähigkeit, sondern die Predigt schlecht. Vielleicht sei aber auch der Erwartungshorizont eingeengt. Wenn „gut“ bedeute, mit gespannter Aufmerksamkeit zwanzig Minuten zuzuhören und alles verstehen und wiedergeben zu können, sei niemand ein guter Predigthörer.

Vielmehr gebe es verschiedene Hörerwartungen an eine Predigt. Studien hätten sogar bis zu fünfundneunzig solcher Erwartungen ausgemacht. Dies sei etwas hoch gegriffen, neun ließen sich jedoch gut beschreiben. So möchte mancher einer Predigt einfach nur gut folgen können, ein anderer schätze es, wenn eine Predigt handwerklich gut gemacht sei. Viele möchten vor allem eine klare Botschaft vernehmen können. Für manche sei ihre Erwartung erfüllt, wenn sie sich wiederfinden könnten mit ihrem Alltag. Andere erwarteten eine solide Texterklärung. Wieder andere möchten gerne Impulse für ihr Handeln mitnehmen, andere wünschen sich, ihren Prediger als authentisch zu erleben In diesen sehr unterschiedlichen Hörerwartungen bei Predigern und Gemeinden liege oft der Grund für Frustrationen. Es könnte hilfreich sein für Prediger, einmal zu reflektieren, welche Hörerwartungen sie vornehmlich bedienten, oft weil es ihren eigenen entspreche, und sich hier um eine große Bandbreite zu bemühen. Umgekehrt sollten sich Hörende ihre Erwartung bewusst machen, denn die Bewertung einer Predigt hänge sehr stark von der Erwartung ab, mit der sie gehört wurde.

Außer Hörerwartungen benannte Barnbrock aber auch Hörhilfen. So regte er an, sich ein Predigttagebuch anzulegen und am Sonntagabend den Hauptgedanken der Predigt zu notieren oder sich in der Familie darüber auszutauschen. Man könne sich auch folgende Fragen stellen: „Was habe ich verstanden? Was habe ich empfunden? Was bedeutet das für meine Gemeinde und  mich?“ Schließlich könne man auch nach der Wirkung des Wortes Gottes als Gesetz und Evangelium fragen: „Wo erkenne ich Grenzen in meinem Leben? Was ist bei mir nicht in Ordnung. Und umgekehrt: Was bedeutet es, dass Christus die Gemeinschaft zwischen Gott und mir wiederhergestellt hat?“

Zum Ende seines Vortrages ging der Referent auf die Frage ein, ob man Predigten auch kritisieren dürfe. „Ja,“ so sagte er. Allerdings müsse es dabei hinsichtlich der Predigt um eine Gesprächskultur gehen, die von einem Vertrauensvorschuss, von Respekt und Wertschätzung geprägt sei. Beherzigenswert sei dabei der Satz: „Vor der Predigtkritik lohnt die Selbstkritik.“

Zum Schluss des Vortrags wurde den Synodalen ein Bild mit auf den Weg gegeben. Der Prediger sei eine Art Expeditionsleiter, doch die Hörenden würden nicht gegängelt, sondern könnten rechts und links des Weges eigene Erfahrungen machen.

„Seien Sie leidenschaftliche Predigthörer!“ So schloss Barnbrock seine Ausführungen, denen sich eine angeregte Diskussion anschloss.



Kirchensynoden künftig jährlich?

SELK: Kirchensynode tagt in Hermannsburg

Hermannsburg, 10.6.2015 – selk – Am gestrigen Dienstag wurde auf der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg die Arbeit an den zahlreichen Anträgen aufgenommen. Dabei wurden diverse Anträge von Antragstellerseite her mit kurzen Wortbeiträgen eingebracht, ehe sich eine Aussprache anschloss und die Anträge in die Arbeitsausschüsse verwiesen wurden. So brachte Rektor Pfarrer Stefan Süß (Guben) einen Antrag ein, der auf Änderungen im Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK zielt. Süß führte auch in einen Antrag der Vollversammlung des Diakonierates der SELK ein, für die zurzeit nebenamtlich wahrgenommene Arbeit des Diakoniedirektorats künftig eine „volle Stelle im Stellen- und Haushaltsplan“ vorzusehen.

Breiten Raum nahmen Anträge ein, die Superintendent Manfred Holst (Marburg) zur Frage jährlicher Kirchensynoden einbrachte. In einem ersten Beratungsgang diskutierten die Synodalen ausführlich das Für und das Wider, künftig Kirchensynoden – gegebenenfalls zunächst probeweise für einen Zeitraum von vier Jahren – jährlich durchzuführen. Bisher finden Kirchensynoden der SELK in der Regel alle vier Jahre statt.

Weitere Anträge, die gestern eingebracht wurden, betreffen Klarstellungen und Präzisierungen in der Mustergemeindeordnung sowie den pfarrerdienstrechtlichen Aspekt der Kirchzugehörigkeit von Ehefrauen von Pfarrern und Pastoren im Ehrenamt.

In seinem Grußwort vor der Synode betonte Superintendent Christian Bereuther (Karlsruhe), der leitende Geistliche der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Baden (ELKiB), dass die ELKiB der SELK weiterhin ein „verlässlicher Partner“ sei. Die „enge Gemeinschaft“ mit der SELK als Schwesterkirche sei ein „hohes Gut“, das weiterhin aktiv mit Leben gefüllt werden müsse. Unbeschadet dessen seien der ELKiB die bestehenden Beziehungen zu den Kirchen des Lutherischen Weltbundes wichtig.

Die 13. Kirchensynode hat am Montag begonnen und dauert bis Sonntag an.



Mit ruhiger Hand und mit fröhlichem Glaubensmut

SELK: Bischof Voigt gibt Bericht vor der Kirchensynode

Hannover, 9.6.2015 – selk – Mit Blick auf die sinkenden Kirchgliederzahlen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) sagte Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) in seinem Bericht vor der 13. Kirchensynode, er nehme bei seinen Besuchen und auch sonst eine große Bereitschaft der Gemeinden wahr, sich auf Veränderungen einzulassen und die finanziellen Lasten der Gesamtkirche zu tragen. Ein tief greifender demografischer Wandel sei auch in der SELK zu konstatieren; die Kirche werde kleiner und älter. Aber gerade beispielsweise in der Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen durch zahlreiche Gemeinden sei er zutiefst beeindruckt, sagte der leitende Geistliche am Vormittag in Hermannsburg: „Um diese Kirche ist mir nicht bange! Für diese Kirche bin ich sehr dankbar!“

Angesichts der angespannten Finanzlage und der Vakanzen in Gemeinden sagte Voigt: „Lasst uns mit ruhiger Hand und mit fröhlichem Glaubensmut den Dingen ins Auge sehen und gemeinsam das Schiff der Kirche steuern.“ Er wies darauf hin, dass nach der vorliegenden Prognoseumfrage für das Jahr 2016 ein Defizit zwischen Soll-Umlage und prognostizierter Ist-Umlage von rund 400.000 Euro zu verzeichnen sei. Alle Kirchenbezirke blieben hinter dem Soll zurück. Der Bischof betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Lektoren in den Gemeinden, und er dankte insbesondere auch den vielen Pfarrern im Ruhestand, die unzählige Vertretungsgottesdienste übernähmen.

Vonseiten der Kirchenleitung begleitet eine Arbeitsgruppe die nötigen Strukturmaßnahmen in der Kirche wirkungsvoll. Trotz dieser erforderlichen Aktivitäten und der derzeit schwierigen finanziellen Entwicklungen, so der Bischof, sei es wichtig, lautstark und offensiv für das Theologiestudium zu werben: „Darum bittet den Herrn der Ernte, dass er Arbeiter in seine Ernte sende.“ Das gelte – geistlich gesehen – grundsätzlich immer, so der Bischof, „aber auch menschlich lässt sich sagen, dass wir Pfarrer- und Pastoralreferentinnennachwuchs brauchen.“



„Was Gott verheißt, das kann er auch tun.“

SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt gibt Synodalbericht

Hermannsburg, 9.6.2015 – selk –  Den "Bericht der Kirchenleitung durch den Bischof" vor der 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die gestern in Hermannsburg begann, stellte Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) am heutigen Dienstag unter ein Wort aus dem biblischen Römerbrief: „Denn Abraham zweifelte nicht an der Verheißung Gottes durch Unglauben, sondern wurde stark im Glauben und gab Gott die Ehre und wusste aufs allergewisseste: Was Gott verheißt, das kann er auch tun.“ (Kapitel 4, Verse 20 und 21). Was lutherische Theologie ausmache, sei hier quasi testamentarisch zusammengefasst, sagte der leitende Geistliche der SELK vor den rund achtzig Zuhörenden: aus der Kraft des Heiligen Geistes der Verheißung Gottes alles zuzutrauen. Der Glaube lebe davon, dass Gottes Verheißungen auch heute wirksam in Erfüllung gehen, dass Gott durch sein Wort tue, was es sagt – in der Predigt, in der Taufe, in der Beichte, im Abendmahl, in der Ordination. „Wenn wir heute fragen, worin für lutherische Kirche im 21. Jahrhundert der besondere Auftrag, das besondere Erbe besteht, dann ist es dieses sakramentale Verständnis des Wortes Gottes“, sagte Voigt, „dass die lutherische Kirche 'aufs allergewisseste weiß: Was Gott verheißt, das kann er auch tun.' - auch heute!“

Diese Bedeutung des Wortes Gottes für die Kirche gelte es wiederzuentdecken, sagte der Bischof mit einem Verweis auf das Synodalthema: „Die Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben der Gemeinde“, das in Vorträgen und Arbeitsgruppen während der Synode vertieft wird.

Auch in den Kirchengemeinden hätten sich die Argumentations- und Begründungszusammenhänge in den letzten Jahren geändert, so Voigt. „Es gilt heute, neu vom Glauben her zu erschließen, dass die Heilige Schrift eine uns vorausgehende Bedeutung hat. Dabei geht es nicht zuerst darum, ethische und moralische Begründungen abzuleiten und zu autorisieren. Vielmehr geht es darum, dass ich 'aufs allergewisseste weiß: Was Gott verheißt, das kann er auch tun'“, betonte Voigt. Dass Gottes Wort ein „Tätelwort“ ist, wie Luther es formulierte, entfaltete Voigt dann am Gottesdienst, insbesondere an den Sakramenten. Er regte an, Formen zu finden, in denen die liturgischen Stücke und Abläufe im Gottesdienst gelegentlich selbst Gegenstand der Verkündigung sind. Zum Introitus zum Beispiel über die biblische Geschichte von Jesu Einzug in Jerusalem, zum Kyrie das Rufen der zwei Blinden am Wege, zum Gloria die Weihnachtsgeschichte ... Und er machte Mut, in den Gemeinden verstärkt über die Predigten ins Gespräch zu kommen, es vielleicht auch zur Regel zu machen, „dass der Prediger einmal im Monat ein Gemeindeglied oder einen Amtsbruder um ein persönliches Feedback bittet, um an der eigenen Predigtkultur zu arbeiten.“



Synodalpräses hebt bei Bedarf den Herzstab

SELK-Kirchensynode in Hermannsburg konstituiert

Hermannsburg, 8,6.2015 – selk – In den Räumen der Großen Kreuzgemeinde der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Hermannsburg wurde am frühen Abend die 13. Kirchensynode der SELK konstituiert. Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) stellte durch Namensaufruf der 51 Synodalen die Beschlussfähigkeit fest und leitete die Wahl des Präsidiums. Gewählt wurden ohne Gegenstimme als Präses Bischof Dr. Diethardt Roth (Melsungen), als Beisitzer Superintendent Burkhard Kurz (Dortmund) und als Beisitzerin Rosemarie Lösel (Homberg/Efze).Von der Kirchenleitung wurde Kirchenrat Gerd Henrichs (Bohmte) dem Präsidium als Berater beigeordnet.

Das Präsidium übernahm sofort nach der Wahl die Leitung der Synode. Der Präses sprach die Erwartung einer Synode in konstruktiver und friedvoller Atmosphäre aus. Vom Neujahrsempfang der Stadt Melsungen, in der er wohnt, hatte er ein farbiges Herz an einem Stab mitgebracht, das dort aus dem Bereich der Diakonie an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Empfangs verteilt worden war. Er werde dieses Herz ohne weiteren Kommentar einfach hochhalten, wenn er den Eindruck haben sollte, dass die Atmosphäre kippen könnte, so Roth. Er gehe aber davon, dass der Einsatz des Herzsstabes nicht nötig sein werde.

In der ersten Sitzungsperiode waren zunächst organisatorische Klärungen vorzunehmen. So wurden für auf der Synode anstehende Wahlen ein Nominierungs- und ein Wahlausschuss gebildet. Zeitliche Begrenzungen für das Einbringen der Anträge und für Redebeiträge allgemein wurden vereinbart.

Am Abend findet in der Hermannsburger Kleinen Kreuzkirche der Eröffnungsgottesdienst mit Verpflichtung der Synodalen statt. Ihm schließt sich ein Abend der Begegnung an.

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Alle Berichte von selk_news / Redaktion: SELK - Gesamtkirche
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung
der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK).

Synode 2015 - Informationen und Organisatorisches


Informationen zum Veranstaltungsort, Zeitplan, Geschäftsordnung, Grußworte …



- 000 - Informationen zur Synode


- 002 - Einberufung


- 003 - Info zum Veranstaltungsort - Austauschdatei


- 005 - Zeitrahmen


- 008 - Verpflichtung der Synodalen


- 009 - Kirchensynode: Grundordnung Art 25 | Geschäftsordnung


- 010 -Gebet bei Wahlen

Synode 2015 - Berichte


Berichte der Kirchenleitung, der kirchlichen Werke und Einrichtungen, Ämter, Werke, Kommissionen und Beauftragten



- 100 - Bericht der Kirchenleitung


- 100.01 - Nacharbeit: Arbeitsaufträge der 12. Kirchensynode der SELK 2011


- 101 - Bericht des Bischofs


- 105 -Bericht zu den Außenbeziehungen der SELK


- 150 - Lutherische Kirchenmission


- 151 - Amt für Gemeindedienst


- 152 - Lutherische Stunde


- 153 - Lutherische Laien-Liga


- 154 - Diakonisches Werk


- 155 - Konvent der Diakoninnen und Diakone


- 156 - Diakonisch-Missionarischer Frauendienst


- 157 - Lutherische Theologische Hochschule


- 158 - Praktisch-Theologisches Seminar


- 159 - Pastoralkolleg


- 160 - Theologischer Fernkurs der SELK


- 161 – Jugendwerk


- 162 – Freiwilliges Soziales Jahr


- 163 – Leitungsteam für Kindergottesdienstarbeit


- 164 – Amt für Kirchenmusik


- 165 – Beauftragter Lesepredigten


- 166 - Feste-Burg-Kalender


- 167 – Beauftragter für Rundfunkarbeit


- 168 – SELK in der Deutschen Bibelgesellschaft


- 169 - Kirchenblatt „Lutherische Kirche“


- 170 - Koordinator für die Internet-Präsentation


- 171 – Beauftragter am Sitz der Bundesregierung


- 172 - Beauftragter für Weltanschauungsfragen


- 173 - Diasporawerk


- 174 – Bausteinsammlung


- 175 – Kirchenarchiv


- 176 – Koordinator für Arbeitssicherheit


- 177 – Datenschutz-Beauftragter


- 200 - Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen


- 200 - Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen - Anlagen


- 201 – Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen


- 202 – Theologische Kommission


- 203 – Liturgische Kommission


- 204 – Kommission für Kirchliche Unterweisung


- 205 – Ethikkommission


- 206 - Gesangbuchkommission


- 207 - Synodalkommission „Ordination von Frauen“


- 208 - Kommission für Supervision und Beratung

Synode 2015 - Anträge


Anträge an die 13. Kirchensynode, nach Themenkreisen geordnet


100ff | 200ff: Anträge zu Berichten
 

- 100.01 - Nacharbeit Arbeitsaufträge 12. Kirchensynode


- 100.02 – Brief an die Bezirksbeiräte


- 161.01 – Meinungsbild zur Stelle des Hauptjugendpastors


- 172.01-172.02 – You-Tube-Clips


- 250 – Schlussbericht des Ausschusses „Berichte“


300ff: Antrag zu Ausarbeitung


- 350.01 – Umgang mit „So verstehen wir die Bibel“


400ff: Theologische Fragen und Kirchliche Praxis


- 400 - Neues Gesangbuch Vorentwurf II


- 400.01 - Beschluss des Sonder-APK 2014 für die Kirchensynode


- 400.02 - Beschlüsse zu einem neuen Gesangbuch


- 400.03 – Gesangbuch: Streichung von Liedversen


- 400.04 – Gesangbuch: Textfassungen von Chorälen


- 400.05 – Gesangbuch: Einstellung der Arbeiten


- 400.10-400.16 – APK-Anträge zum Gesangbuch (2013)


- 400.17-400.20 – APK-Anträge zum Gesangbuch (2014)


- 400.51-400.59 – Anträge zu einem neuen Gesangbuch


- 400.60 – Gesangbuch: Gottesdienstteil A


- 400.61 – Gesangbuch: Perikopenrevision und Lutherbibel


- 400.62 – Neue Gesangbuchkommission


- 400.63 – Verlängerung des Mandats der Gesangbuchkommission


- 401 - Neues Gesangbuch Vorentwurf II


- 402 - Neues Gesangbuch - neuer Zeitrahmen


- 403 - Neues Gesangbuch - Arbeit einstellen


- 404 - Neues Gesangbuch - Arbeit einstellen


- 405 - Neues Gesangbuch - Introiten beibehalten


- 420 - Konfirmationsagende


- 440 - Ordination von Frauen


- 440.01 – Ordination von Frauen


- 440.02 – Ordination von Frauen: Positionierung des APK


- 440.03 – Ordination von Frauen: Lehrentscheidung des APK


- 441 - Ordination von Frauen


- 442 - Ordination von Frauen


- 442.01 – Ordination von Frauen


- 442.02 – Ordination von Frauen


- 442.03 – Ordination von Frauen


- 442.04 – Ordination von Frauen: Grundordnungsänderung


- 443 - Information der Kirchenleitung zu den Anträgen 440-442


500ff: Strukturen der Kirche [Grundordnung I und andere Ordnungen]


- 500 - Jährliche Synoden


- 500.01 – Synodalperioden


- 500.02 – Synodalperioden


- 500.03 – Synodalkommission „Synodalperioden“


- 500.04 – Synodalperioden


- 501 - Synoden 2016-2019


- 502 - Präsidium der Kirchensynode


- 503 - Informationen der Kirchenleitung zu Sondersynoden


- 525 - Abschaffung der Sprengelebene


- 525.01 – Abschaffung der Sprengelebene


- 525.02 – Abschaffung der Sprengelebene


- 526 - Sprengelbildung West-Ost


- 526.01 – Beibehaltung der Sprengelebene


- 526.02 – Aufgabe der Gliederung in Sprengel


- 527 - Zuordnung Kirchenmusik West


- 527.01 - Ausführliche Begründung zu 525-527


- 527.01 - Anlage zu 525-527


- 550 - Missionsdirektor im Kollegium der Superintendenten


- 551 - Missionsdirektor im Kollegium der Superintendenten


- 551.01 – Missionsdirektor im Kollegium der Superintendenten


575ff: Pfarrerdienstrecht


- 575 - Kirchenzugehörigkeit Pfarrfrau


- 575.01 – Kirchzugehörigkeit der Pfarrfrau


- 576 - Qualifikation Berufbarkeit


- 576.01 – Berufbarkeit in ein Pfarramt


- 577 - freier Sonntag des Pfarrers


- 578 - Einzelbestimmungen für Versetzung


- 579 - Ausscheiden aus dem Dienst


- 580 - Rechtsfolgen bei Ausscheiden


- 581 - Unterhalt bei Ausscheiden


- 590 - Pastor im Ehrenamt - Kirchzugehörigkeit der Ehefrau


- 595 - Dienstbeanstandungsordnung


600ff: Sonstige Ordnungen der Kirche


- 600 - Ordnung Pastoralreferentin


- 600.01 – Einbringung von Antrag 600


- 601 - Mustergemeindeordnung Kirchenvorstand


- 602 - Mitarbeitervertretungsgesetz


- 602.01 - Mitarbeitervertretungsgesetz - Volltext


- 602.02 – Einbringung des Antrags 602


- 602.03 – Mitarbeitervertretungsgesetz


- 610 - Synode: Gäste in Ausschüssen


- 610.01 – Synode: Gäste in Ausschüssen


- 610.02 – Synode: Gäste in Ausschüssen


- 620 - Neues Logo für die SELK


650ff: Wahlen


- 650 - Wahl des Präsidiums der Synode


- 651 - Wahl von Kirchenrät|inn|en


- 652 - Wahl der Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen


- 653 - Wahl der Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen


- 654 – Wahl der Kassenprüfer


- 655 – Wahl in die Schlichtungsstelle


700ff: Kirchliche Werke und Einrichtungen


- 700 - Diakoniedirektorenstelle


- 700.01 – Einbringung des Antrags 700


- 700.02 – Votum zur diakonischen Arbeit der SELK


- 701 - Jugendwerksordnung


- 701.01 – Einbringung von Antrag 701


- 701.02 – Jugendwerksordnung


- 702 - Amt für Gemeindedienst


800ff: Finanzen der Kirche


- 800 - Berufungsrecht Finanzkraft


- 800.01 – Berufungsrecht / Stellenplan


- 801 - Berufungsrecht Versorgungspflicht


- 802 - Berufungsrecht Versorgungspflicht


- 802.01 – Verknüpfung von Berufungsrecht und Umlageaufkommen


- 803 - Berufungsrecht Versorgungspflicht


- 804 - Einheitlicher Beitragssatz


- 804.01 - Stellungnahme zu Antrag 804


- 820 - Besoldungs- und Versorgungsordnung


- 821 - Besoldung und Versorung - Stellenzulagen


- 822 - Besoldungsordnung Schönheitsreparaturen


- 822.01 – Besoldungsordnung Schönheitsreparaturen


900ff: Voten und Hinweise der Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen


- 900 - Hinweise der Rechtskommission zu diversen Anträgen - Austauschdatei

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