Unser Selbstverständnis


A. In aller Kürze

„Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche, die überall da ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden. Sie bezeugt Jesus Christus als den alleinigen Herrn der Kirche und verkündigt ihn als den Heiland der Welt.“
(Grundordnung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Artikel 1.1: Selbstverständnis und Bekenntnisstand)

Gottesdienst"Dies ist fast die Summe der Lehre, welche in unseren Kirchen (...) gepredigt und gelehrt ist; wie wir denn unsere eigene Seele und Gewissen je nicht gern vor Gott mit Missbrauch des göttlichen Namens oder Wortes in die höchste größte Gefahr bringen oder auf unsere Kinder und Nachkommen eine andere Lehre, als die dem reinen göttlichen Wort und christlicher Wahrheit gemäß ist, fallen lassen oder vererben wollten. So denn dieselbe in heiliger Schrift klar gegründet und dazu der allgemeinen christlichen, ja auch der römischen Kirche (im lat. Text: "... vel ab ecclesia catholica, vel ab ecclesia Romana...".), so viel aus der Väter Schriften zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist, so achten wir auch, unsere Widersacher können in den oben angezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns sein."
(Augsburgisches Bekenntnis 1530, Abschluss des ersten Teils)

"Es entspricht dem Selbstverständnis der SELK, dass sie […] einen betont konfessionell-lutherischen Standpunkt einnimmt. Dieser ist als solcher in Ansatz und Anspruch von Grund auf ökumenisch, also im besten Sinn des Wortes katholisch, orthodox und evangelisch."
(Bischof Dr. Diethardt Roth (2001) in: Stellungnahme von Bischof Dr. Diethardt Roth (Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche) zu dem Dokument “Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis“.)

Vielmehr als um Unabhängigkeit vom Staat ging es den Altlutheranern „um eine auf die lutherischen Bekenntnisschriften gegründete Selbständigkeit des Gottesdienstes und damit des kirchlichen Lebens überhaupt, also um eine Selbständigkeit der lutherischen Kirche im Gegenüber zu anderen Kirchen.“
(Prof. Dr. Volker Stolle in: „Anerkennung der evangelisch-lutherischen Kirche als einer selbständigen und eigentümlichen Kirche. Die Selbständigkeit als ekklesiologisches und kirchenrechtliches Kennzeichen der lutherischen Kirche“. Münster 2000. S. 229)

„Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche stellt ihre Fragen an andere Kirchen nicht aus Freude an der Trennung oder weil sie das große Ärgernis der Spaltung verharmlosen will. Auch weiß sie sehr wohl, dass sie selbst weder unfehlbar noch vollkommen ist. Sie muss gewiss in ihrer eigenen Mitte noch viel mehr Bereitschaft entwickeln, von allem echten geistlichen Leben in anderen Teilen der Christenheit zu lernen, sich über alles Gemeinsame zu freuen, größere Liebe zu üben (auch gegen die, die von ihr getrennt sind), eifriger zu beten, in der eigenen Kirche zu bessern, was nicht in Ordnung ist. Dass sie aber für die Wahrheit einstehen will gegen den Irrtum und deshalb nicht Einheit der Christenheit um jeden Preis sucht, sondern Einigkeit in der Wahrheit erstrebt, dafür soll sie niemand schelten.“
Bischof Dr. Jobst Schöne in: Von Glauben und Lehre der lutherischen Kirche. in: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK). Eine Informationsschrift. Hannover 19954. S. 37


B. Entfaltung

1. Zum Einstieg
(a) Die Grundordnung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) definiert in Artikel 1 das Selbstverständnis und den Bekenntnisstand der SELK:

„Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche steht in der Einheit der heiligen, christlichen und apostolischen Kirche, die überall da ist, wo das Wort Gottes rein gepredigt wird und die Sakramente nach der Einsetzung Christi verwaltet werden. Sie bezeugt Jesus Christus als den alleinigen Herrn der Kirche und verkündigt ihn als den Heiland der Welt.“

Selbstverstaendnis3 200px(b) Das Augsburgische Bekenntnis (Confessio Augustana –CA-; Verfasser: Philipp Melanchthon), das anlässlich des Reichstages von Augsburg am 25. Juni 1530 von den evangelischen Reichsständen Kaiser Karl V. (als Vertreter des Deutschen Reiches, aber auch der Partei der Altgläubigen) vorgelegt wurde, gilt als die wichtigste bzw. grundlegende lutherische Bekenntnisschrift.
Ihrem Selbstverständnis und ihrer Zielrichtung nach, will die CA jedoch kein Partikular- oder Sonderbekenntnis sein, das der Abgrenzung gegenüber der römisch-katholischen Kirche dient, sondern eine Darlegung, die belegen soll, dass die „Evangelischen“ nichts anderes glauben, lehren und bekennen, als die alte, ungeteilte römisch-katholische Kirche. Und zwar ausweislich der Heiligen Schrift und aller rechtgläubigen Kirchenlehrer. Lediglich schriftwidrige neue Lehren und missbräuchliche Praktiken sollten abgeschafft und revidiert werden.

Im Abschluss des ersten Teils der CA heißt es:
"Dies ist fast die Summe der Lehre, welche in unseren Kirchen (...) gepredigt und gelehrt ist; wie wir denn unsere eigene Seele und Gewissen je nicht gern vor Gott mit Missbrauch des göttlichen Namens oder Wortes in die höchste größte Gefahr bringen oder auf unsere Kinder und Nachkommen eine andere Lehre, als die dem reinen göttlichen Wort und christlicher Wahrheit gemäß ist, fallen lassen oder vererben wollten. So denn dieselbe in heiliger Schrift klar gegründet und dazu der allgemeinen christlichen, ja auch der römischen Kirche (im lat. Text heißt es: "... vel ab ecclesia catholica, vel ab ecclesia Romana...".), so viel aus der Väter Schriften zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist, so achten wir auch, unsere Widersacher können in den oben angezeigten Artikeln nicht uneinig mit uns sein."

(c) Bischof Dr. Roth hat 2001 in einer bischöflichen und kirchlichen Stellungnahme zum EKD-Dokument  "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" das Selbstverständnis der SELK deutlich benannt:
"Es entspricht dem Selbstverständnis der SELK, dass sie […] einen betont konfessionell-lutherischen Standpunkt einnimmt. Dieser ist als solcher in Ansatz und Anspruch von Grund auf ökumenisch, also im besten Sinn des Wortes katholisch, orthodox und evangelisch."

2.  Die SELK ist der Einheit der Kirche in der Wahrheit verpflichtet
2.1 Die SELK ist evangelische Kirche
Als Teil der evangelisch-lutherischen Weltkirche versteht sich die SELK als evangelische Kirche, weil sie für sich beansprucht, dass in ihren Gemeinden und Lehrstätten „das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß gereicht werden“. (Vgl. CA VII „Über die Kirche und ihre Einheit“; Grundordnung Art. 1.1)

Sie versteht dabei „Evangelium“ nicht nur als die Rechtfertigungsbotschaft im engeren Sinne oder irgendeine theologisch erst zu erhebende „Quintessenz“, sondern die ganze „Lehre des Evangeliums“ (doctrina evangelii), wie sie in der ganzen Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes offenbart und bezeugt wird.

2.2 Die SELK ist orthodoxe Kirche
„Orthodox“ heißt „rechtgläubig“ (im Unterschied zu ‚heterodox‘ = irrgläubig i.S.v. nicht schriftgemäß).
Selbstverstaendnis2 300pxObgleich die SELK keiner christlichen Kirche oder Gemeinschaft abspricht, Kirche zu sein und das Christsein der Glieder anderer Kirchen und Gemeinschaften, die Jesus Christus als Sohn (des Dreieinigen) Gottes, Herrn und Erlöser der Welt bekennen, nicht in Abrede stellt, unterscheidet sie doch zwischen orthodoxen und heterodoxen, rechtgläubigen (schriftgemäß lehrenden) und irrgläubigen (zumindest teilweise nicht schriftgemäß lehrenden) Kirchen und Gemeinschaften.

Wichtigstes Kriterium für Orthodoxie oder Heterodoxie ist Gottes Wort, wie es uns in der Heiligen Schrift überliefert ist. Daher bindet sich die SELK „an die Heilige Schrift Alten und Neuen Testaments als an das unfehlbare Wort Gottes, nach dem alle Lehren und Lehrer der Kirche beurteilt werden sollen“ (Grundordnung Art. 1.2) und handelt danach.
Beispielsweise, wenn es um die Beantwortung der Frage geht, ob die SELK (als verfasste Kirchenkörperschaft) mit einer anderen Kirche (im Sinne verfasster Kirchenkörperschaft) offiziell Kirchengemeinschaft (Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft) feststellen und praktizieren kann.

Wie Gottes Wort recht zu verstehen, zu lehren und zu predigen ist, zeigen die Bekenntnisse der (evangelisch-lutherischen) Kirche, an die sich die SELK exklusiv (also alle anderen Bekenntnisse als nicht schriftgemäß ausschließend) bindet, „weil (lat. ‚quia‘) in ihnen die schriftgemäße Lehre bezeugt ist, nämlich an die drei ökumenischen Symbole (das Apostolische, das Nicänische und das Athanasianische Bekenntnis), an die ungeänderte Augsburgische Konfession und ihre Apologie, die Schmalkaldischen Artikel, den Kleinen und Großen Katechismus Luthers und die Konkordienformel.“ (Grundordnung  Art. 1.2)

2.3 Die SELK ist katholische Kirche
Die Bekenner von Augsburg verstanden sich 1530 nicht als Zugehörige einer anderen (als der römisch-katholischen) „Konfessionskirche“ im modernen Sinne, sondern als Reform-Katholiken innerhalb der römisch-katholischen Kirche.
Der Begriff "katholisch" wurde aus dem griechischen "katholikós" gebildet. Das Wort ist zusammengesetzt aus "katá" (was in unserem Zusammenhang am besten mit "um....willen" oder "gemäß" übersetzt werden kann) und "holon", was "das Ganze" bedeutet. "Um des Ganzen willen", "dem Ganzen gemäß" - so etwas ließe sich "katholon" bzw. "katholikós" übertragen.Selbstverstaendnis1 200px„Dem Ganzen gemäß“ ist die Kirche, wenn sie „das Evangelium rein predigt und die heiligen Sakramente dem Evangelium gemäß reicht“, wenn sie also evangelisch ist. „Rein und evangeliumsgemäß“ (im lat. Text der CA: ‚pure et recte‘), also orthodox, ist die Kirche, wenn ihre Lehre in Übereinstimmung mit der Lehre der Heiligen Schrift steht, ihr „so viel aus der Väter Schriften zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist“. (CA)

So versteht sich die SELK als Kirche in der Einheit der einen, heiligen, katholischen (christlichen), apostolischen Kirche, als Teil der evangelisch-lutherischen Weltkirche, als rechtgläubige (orthodoxe) lutherische Kirche und solche als rechtmäßige Fortsetzung der bekenntnisgebundenen, unionsfreien evangelisch-lutherischen Kirche in Deutschland.

In diesem Sinne dient die SELK in ökumenischer Weite der Einheit der Kirche und betont zugleich, dass dieser Dienst an der wahren Einheit der Kirche nur möglich ist, wenn sie zwischen schriftgemäßer und schriftwidriger Lehre, zwischen Wahrheit und Irrtum unterscheidet und sich dazu klar positioniert.

Die SELK „stellt ihre Fragen an andere Kirchen nicht aus Freude an der Trennung oder weil sie das große Ärgernis der Spaltung verharmlosen will. Auch weiß sie sehr wohl, dass sie selbst weder unfehlbar noch vollkommen ist. Sie muss gewiss in ihrer eigenen Mitte noch viel mehr Bereitschaft entwickeln, von allem echten geistlichen Leben in anderen Teilen der Christenheit zu lernen, sich über alles Gemeinsame zu freuen, größere Liebe zu üben (auch gegen die, die von ihr getrennt sind), eifriger zu beten, in der eigenen Kirche zu bessern, was nicht in Ordnung ist. Dass sie aber für die Wahrheit einstehen will gegen den Irrtum und deshalb nicht Einheit der Christenheit um jeden Preis sucht, sondern Einigkeit in der Wahrheit erstrebt, dafür soll sie niemand schelten.“
(vgl.: Jobst Schöne in: Von Glauben und Lehre der lutherischen Kirche. in: Die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK). Eine Informationsschrift. Hannover 19954. S. 37)

3. Die SELK als verfasste Kirchenkörperschaft in Deutschland
3.1 In der Ökumene
In der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) gehört die SELK zu der Gruppe der sog. altkonfessionellen Kirchen.
Der Begriff „altkonfessionell“  wird in der vom Johann-Adam-Möhler-Institut Paderborn herausgegebenen „Kleinen Konfessionskunde“ (4. Auflage 2005) für diejenigen Kirchen verwendet, für die „im Unterschied zu den klassischen Freikirchen, die ihre Existenz einem neuen (theologischen und/oder spirituellen) Reformansatz verdanken, gerade das Festhalten am Überkommenen charakteristisch (ist), auch wenn sie sich im Laufe ihrer Geschichte durchaus als zu Wandlungen fähig erweisen.“ Dazu zählen neben den → altlutherischen (z.B. SELK) auch die →altkatholischen Kirchen, die altreformierten Kirchen und die russisch-orthodoxe Kirche der russischen Altgläubigen.

Breslau 200px3.2 Im Verhältnis zum Staat
Die SELK ist (kirchliche) Körperschaft des öffentlichen Rechtes, wie z.B. auch die Evangelische Kirche in Deutschland oder die Bistümer der römisch-katholischen Kirche in Deutschland.
Der Begriff „Selbständig“ in der Selbstbezeichnung der SELK meint allerdings nicht vordergründig „Staatsfreiheit“ (z.B. Verzicht auf Erhebung von Kirchensteuer durch die Finanzbehörden) oder beschreibt auch nicht den Gegensatz zu Landes- oder Volkskirche. Vielmehr wird dadurch die kirchliche Selbständigkeit zum Ausdruck gebracht, die insbesondere eine „auf die lutherischen Bekenntnisschriften gegründete Selbständigkeit des Gottesdienstes und damit des kirchlichen Lebens überhaupt“, d.h. einer „Selbständigkeit der lutherischen Kirche im Gegenüber zu anderen Kirchen“ meint.

Die kirchliche Selbständigkeit (also nicht die Unabhängigkeit vom Staat) kann daher zu Recht als „ekklesiologisches und kirchenrechtliches Kennzeichen der lutherischen Kirche“ bezeichnet werden. Diese kirchliche Selbständigkeit in Bezug auf Glauben, Lehre, Gottesdienst und kirchliches Leben, Theologenausbildung ist in der SELK –im Unterschied zu Kirchen, in denen das lutherische Bekenntnis nicht exklusiv gilt- gegeben. (Vgl. hierzu: Volker Stolle: „Anerkennung der evangelisch-lutherischen Kirche als einer selbständigen und eigentümlichen Kirche. Die Selbständigkeit als ekklesiologisches und kirchenrechtliches Kennzeichen der lutherischen Kirche“. in: Freikirchen im Spannungsfeld von Sammlung und Sendung. Konfession und Union. Freikirchenforschung 2000 Nr. 10. Hrsg. i.A. d. Vereins zur Förderung der Erforschung freikirchlicher Geschichte und Theologie an der Universität Münster e.V.- Münster 2000. S. 228-258)

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