Synodaltagung in Rabber beendet | 07.05.2022

Strukturprozess als weiter zu bearbeitendes Thema
SELK-Synodaltagung beendet


Bad Essen-Rabber, 7.5.2022 - selk - Die 2. Synodaltagung der 14. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Bad Essen-Rabber wurde am heutigen Samstag beendet. Der Schlusstag der seit Donnerstag tagenden Synode war geprägt von der Arbeit an Anträgen und von Beschlussfassungen.

Eine von Propst Burkhard Kurz (Farven) erstellte und eingebrachte Vorlage zur Strukturarbeit in der SELK (https://www.selk.de/download/synode2019/830_Strukturprozesse.pdf) beschreibt erfolgte und künftige Maßnahme im Strukturprozess der SELK.

Nachdem der zwischen allen Kirchenbezirken vereinbarte Prozess zum erforderlichen Abbau von Pfarrstellen (2016 bis 2022) beendet worden ist, haben Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten im März dieses Jahres angesichts des zu erwartenden weiteren Rückgangs an zur Verfügung stehenden Geistlichen Schritte für einen neuen Strukturprozess vereinbart.

"Der Prozess hat das Ziel, unter Beachtung der bestehenden Ressourcen die geistliche Versorgung der Gemeinden und ihrer Glieder in verantworteten Pfarrbezirken zu sichern und Gemeindeaufbau zu ermöglichen", heißt es in einem verabschiedeten Grundsatzpapier: "Die Bildung von besetzbaren Pfarrbezirken reduziert die Belastung durch akut auftretende Vakanzen und verteilt das zur Verfügung stehende Personal möglichst solidarisch. Ziel ist es nicht, Gemeinden oder Standorte zu schließen, sondern leistbare Strukturen der Versorgung in allen Teilen der Kirche zu schaffen. Die Verantwortlichkeit für Entscheidungen liegt bei den Kirchenbezirken und ihren Gemeinden und Pfarrbezirken." Die Synodaltagung in Rabber befasste sich intensiv mit der Strukturthematik und fasste zwei Beschlüsse. Der eine knüpft direkt an die Vorlage an und lautet: "Die Synode nimmt die Bitte auf, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Vorschläge für verbindliche Kriterien, die eine besetzbare Stelle in der SELK aufweisen sollen, erarbeitet. Sie schlägt vor, die Arbeitsgruppe zu besetzen mit vier Laienvertretern, einem Superintendenten und einem Pfarrer. Der Ausschuss schlägt der Synode folgende Personen vor: Superintendent Michael Voigt und Pfarrer Stefan Förster, als Laienvertreter: Florian Joseph für den Osten, Hans-Jürgen Geiß für den Westen, Ingeborg Polzer für den Süden, Christof von Hering für den Norden." Der andere lautet: "Die 14. Synode bittet das Präsidium, den Strukturprozess des Stellenplans als weiter zu bearbeitendes Thema auf der 15. Synode vorzusehen."

Ein von einer Gruppe stimmberechtigter Kirchglieder gestellter Antrag zielte auf Unterstützung einer Umfrage zur Erstellung eines Meinungsbildes zum Thema "Ordination von Frauen". Beantragt wurde, die Kirchensynode möge beschließen, die Aktion der Initiative lutherischer Frauen [ILF] zu unterstützen, "in den Jahren 2022/23 ein Meinungsbild zum Thema ,Ordination von Frauen' zu erstellen. Dies soll über eine Umfrage bei allen konfirmierten Kirchgliedern der SELK geschehen." Über diesen Antrag wurde von der Synodaltagung in geheimer Abstimmung entschieden. Dabei wurde der Antrag abgelehnt. Beschlossen wurde im Anschluss: "Die zweite Tagung der 14.

Kirchensynode stellt fest, dass der Antrag ein intensives Gespräch über das Thema der ,Ordination von Frauen' ermöglicht hat. Aus diesem Grund verweist sie Thema und Inhalt des Antrags auf die 15. Kirchensynode, um dort das Gespräch fortzusetzen."

Beantragt wurde, die Kirchensynode möge beschließen, das "Nihil obstat"-Verfahren in den Entscheidungsfindungen über Genehmigungen zur Ordination durch das Kollegium der Superintendenten durch eine Abstimmung mit Vierfünftel-Mehrheit zu ersetzen. Im "Nihil obstat"-Verfahren wird nicht in üblicher Weise abgestimmt, sondern es ergeht die Frage, ob jemand Widerspruch gegen die Genehmigung einlegt. Bei nur einer widersprechenden Stimme ist die Genehmigung nicht erteilt. Nur wenn keiner der Stimmberechtigten widerspricht, gilt die Ordination als genehmigt. Die Synodalkommission für Rechts- und Verfassungsfragen der SELK hatte den Antrag für unzulässig erklärt, da die Kirchensynode nicht zuständig sei, weil der Antrag auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Kollegiums der Superintendenten abziele. Über deren Änderung könne die Kirchensynode nicht befinden. Die Synodaltagung nahm einen Hilfsantrag an, mit dem das Kollegium der Superintendenten gebeten wird "zu prüfen und zu beschließen, dass das bisher übliche ,Nihil obstat' Verfahren bei der Zulassung zur Ordination durch eine Abstimmung mit Vierfünftel-Mehrheit ersetzt wird." Dies ermögliche eine Behandlung des Anliegens der Antragsteller des unzulässigen Antrags und ermögliche der Kirchensynode, das Anliegen an das zuständige Gremium weiterzuleiten, heißt es dazu in der Begründung des Hilfsantrags.

Verabschiedet wurde mit einer geringfügigen Änderung das überarbeitete und durch Kirchenleitung und Kollegium der Superintendenten der SELK zum 1. November 2021 vorläufig in Kraft gesetzte Mitarbeitervertretungsgesetz für das Diakonische Werk der SELK. Angenommen wurden auch Änderungen der Datenschutzrichtlinie der SELK, den Anwendungsbereich betreffend, sowie der SELK-Mustergemeindeordnung (Erfordernis von Niederschriften; Verwendung des Vermögens einer Gemeinde bei Aufhebung der Gemeinde oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke).

Die Synodaltagung wurde vom Präsidium der laufenden Synodalperiode geleitet.

Es besteht aus Rektor Pfarrer i.R. Stefan Süß (Guben) als Präses, Ingeborg Polzer (Durach-Weidach) als Beisitzerin, Steffen Wilde (Nidderau) als Beisitzer und Kirchenrätin Dörte Pape (Kusterdingen) als von der Kirchenleitung beigeordnete Präsidiumsmitarbeiterin.

Die Synodaltagung endete mit dem Reisesegen.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Synodaltagung: Ordnung für eine Pastoralreferentin angenommen | 07.05.2022

Ordnung für eine Pastoralreferentin angenommen
SELK: Synodaltagung berät Anträge und fasst Beschlüsse


Bad Essen-Rabber, 7.5.2022 - selk - Der letzte Tag der dreitägigen zweiten Synodaltagung der 14. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) - 5. bis 7. Mai in Bad Essen-Rabber - ist geprägt durch die Debatte über an die Synode gerichtete Anträge und Beschlussfassungen.

So lag der Synodaltagung der Entwurf einer überarbeiteten "Ordnung für eine Pastoralreferentin in der SELK" vor (https://www.selk.de/download/synode2019/647_Antrag-PastRefO_neu.pdf).

Dieser Entwurf wurde bei Streichung zweier Passagen in § 13 (Versetzung) angenommen.

Die konstituierende Tagung der 14. Kirchensynode 2019 in Bad Emstal-Balhorn hatte einen Beschluss zur Erarbeitung einer Studie zu sozialen Rollen von Frauen in der SELK und ihren Vorgängerkirchen gefasst. Daraufhin war die Lutherische Theologische Hochschule Oberursel der SELK durch die Kirchenleitung gebeten worden, einen Vorschlag zur Realisierung der genannten Studie zu erarbeiten. Die daraufhin vorgelegte "Wegbeschreibung" wurde dann von der Kirchenleitung an die Kirchensynode zur Beratung weitergeleitet (https://www.selk.de/download/synode2019/462-03_Studie-Frauen-Rollen.pdf).

In Rabber beschloss nun die Synodaltagung, die Kirchenleitung zu beauftragen, "mit der Lutherischen Theologischen Hochschule die Umsetzung des Projektes im Rahmen der vorgelegten ,Wegeschreibung' und der dargestellten Finanzierung zu befördern. Die Synode empfiehlt eine Anschubfinanzierung von bis zu 23.000 Euro zur Erarbeitung eines Förderantrages zur Einwerbung von Drittmitteln und die ersten Schritte zur Umsetzung." Weiter heißt es in der Beschlussfassung: "Der Synode ist daran gelegen, die Forschungsergebnisse auch den Gemeinden in medial geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Synode wünscht bei der Studie besonderes Augenmerk auf dem empirisch-sozialwissenschaftlichen Aspekt im Rollenbild der Frau."

Der Zwischenbericht der durch die konstituierende Tagung der 14. Kirchensynode initiierten Synodalen Arbeitsgruppe für Anliegen von Frauen in der SELK (Syn-AG-Frauen) - https://www.selk.de/download/synode2019/460-02_Zwischenstandsbericht-Syn-AG-Frauen.pdf - wurde von der Synodaltagung zustimmend zur Kenntnis genommen.

Ein von einer Gruppe stimmberechtigter Kirchglieder gestellter Antrag bezog sich auf die Orientierungshilfe "Sexualität im Leben eines Christen", die, herausgegeben von der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten der SELK, als Themenheft 2 in der SELK-Schriftenreihe "Lutherische Orientierung" erschienen ist und auf eine Beschlussfassung der 10. Kirchensynode der SELK 2003 in Melsungen zurückgeht. Der Antrag zielte auf eine Überarbeitung der Orientierungshilfe, da seit Erscheinen neue Aspekte zum Thema relevant geworden seien und Berücksichtigung finden sollten. Die Synodaltagung beschloss, "die Kirchenleitung und das Kollegium der Superintendenten zu bitten, die Lutherische Orientierung ,Sexualität im Leben eines Christen' nach Möglichkeit zu überarbeiten."

Im Anschluss an den auf der Synodaltagung vorgelegten  "Bericht des Präsidiums der 14. Kirchensynode 2019-2023" verabschiedete die Synode ein Votum, in dem es heißt: "Die Synode dankt dem Präsidium ausdrücklich für seine Arbeit, insbesondere für die fortlaufende Arbeit an der Umsetzung des Systems möglicher Synodaltagungen. Wir nehmen wertschätzend wahr, dass erkennbar strukturell gearbeitet wird, Themen vorbereitet werden und in die Zukunft gedacht wird. Die Synode dankt auch für die gute Zusammenarbeit mit dem Kirchenbüro. Die Synode sieht den Bericht als Beleg, dass eine Synodalperiode mit mehreren Tagungen sich bewährt hat, da sie Zwischenberichte hören und ihre Arbeit fortführen kann."

Die Synodaltagung hatte am Donnerstag begonnen und endet am Nachmittag.

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Carsten Wolter neuer Kirchenrat der SELK | 06.05.2022

Carsten Wolter neuer Kirchenrat der SELK
Entscheidung im ersten Wahlgang


Bad Essen-Rabber, 6.5.2022 - selk - Carsten Wolter (Hannover) wurde am heutigen zweiten Tag der zweiten Synodaltagung der 14. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Bad Essen-Rabber im ersten Wahlgang zum Kirchenrat der SELK gewählt und gehört damit künftig der Kirchenleitung der SELK an. Die Wahl war erforderlich geworden, da Kirchenrat Gerd Henrichs (Bohmte) mit der laufenden Synodaltagung aufgrund eigener Entscheidung vorzeitig aus dem Leitungsamt ausscheidet.

Carsten Wolter (54) - von Beruf Diplom-Ingenieur Maschinenbau - wurde in Uelzen geboren und gehörte zunächst der landeskirchlichen Gemeinde in Wriedel an, in der er vielfältig aktiv mitarbeitete. Später wechselte er in die SELK und gehörte der Bethlehemsgemeinde in Hannover und dann der Heilig-Geist-Gemeinde in Görlitz an, ehe er wieder in die Bethlehemsgemeinde zurückkehrte. Gemeindlich wie übergemeindlich übernahm er verschiedene Ehrenamtsaufgaben und stellte sich nun neben drei weiteren Kirchgliedern - Prof. Dr. Elke Hildebrandt (Konstanz), Dr. Thomas Förster (Düsseldorf) und Bernhard Daniel Schütze (Kassel) - der Kandidatur für die Kirchenratswahl.

Zu der Motivation für diese Kandidatur teilte Wolter in einer Selbstvorstellung für die Synodaltagung im Vorfeld mit, dass sein Übertritt in die SELK der bewusste Schritt in eine Kirche mit ihrer klaren Bindung an die Heilige Schrift und die lutherischen Bekenntnisschriften gewesen sei.

"Wir feiern liturgisch und musikalisch reich gestaltete Gottesdienste mit Predigten, die die Bibel unverfälscht auslegen. Mir liegt daran, dass wir diesen Schatz erkennen und als Stärke begreifen. Eine solche unverwechselbare Kirche kann gerade in der heutigen polarisierten und säkularisierten Kirchenlandschaft vielen suchenden Menschen eine christliche Heimat sein, in der sie Geborgenheit finden." Wolter erklärte, er sei bereit, "daran mitarbeiten, dass wir und unsere Pastoren begeistert von unserer Kirche sprechen, dadurch Menschen anstecken und für die theologische Ausbildung in der SELK begeistern. Als kleine Kirche müssen wir in der Fläche präsent bleiben, um als Alternative wahrgenommen zu werden. Mit überzeugten, traditionsbewussten und fröhlichen Kirchgliedern, Studierenden und Pastoren, die Auskunft darüber geben können, warum gerade sie Glied der SELK sind, werden wir auch neue Mitglieder erreichen."

Als leitender Mitarbeiter im Management eines Konzerns sei er es gewohnt, so Wolter weiter, "Projekte und Menschen zu führen (bis 1.300 Mitarbeiter), rechtssichere Abläufe zu schaffen, Neues unter strategischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu initiieren und voranzutreiben." Ihm sei es wichtig, "bei nötigen Veränderungen die Beteiligten mit auf den Weg zu nehmen und dabei nicht zu überfordern (Transformations- und Changemanagement)." Gleichzeitig wisse er - bei aller gebotenen Offenheit für Neues - um den Wert bewährter Strukturen und Abläufe und der daraus resultierenden Verlässlichkeit und Geborgenheit.

Die Synodaltagung ist gestern eröffnet worden und endet am morgigen Nachmittag.

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SELK-Synodaltagung beginnt morgen in Rabber | 04.05.2022

Strukturwandel als Chance
SELK: Synodaltagung beginnt morgen in Rabber


Bad Essen-Rabber, 4.5.2022 - selk - Die 13. Kirchensynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hatte mit einer Grundordnungsänderung den Weg frei gemacht für Synodalperioden von vier Jahren.  Mit der ersten Tagung der 14. Kirchensynode - 2019 in Bad Emstal-Balhorn - ist eine derartige Synodalperiode eröffnet worden. Damit hat die SELK erstmals eine stehende Synode für vier Jahre mit einem festen Stamm an Synodalen und einem für ebenfalls vier Jahre amtierenden Präsidium.

Zudem eröffnete die Grundordnungsänderung die Möglichkeit, weitere Tagungen im Synodalzeitraum einzuberufen. Nachdem das bereits auf der ersten Tagung der 14. Kirchensynode von einzelnen Synodalen gefordert worden war und Kirchenbezirkssynoden dies beantragt hatten, hat das Präsidium im Herbst 2021 eine zweite Tagung einberufen, die von morgen an und bis zum Samstag in der Gastgeberschaft der Dreieinigkeitsgemeinde der SELK in Rabber stattfinden wird.

Die antragsberechtigten Gremien und Gruppierungen haben von ihren Möglichkeiten Gebrauch gemacht und Anträge an die zweite Tagung der Kirchensynode gestellt. Rund 20 Anträge und Vorlagen sind für diese Tagung eingereicht worden. Die Erwartungen im Umgang damit sind durchaus sportlich, da die 13. Kirchensynode zugleich festgelegt hatte, dass weitere Tagungen in einer Synodalperiode drei Kalendertage nicht übersteigen dürfen.

Das Präsidium hat sich dazu entschlossen, dass bei Einberufung einer zweiten Tagung ein Thema unbedingt aufgegriffen werden sollte, das auf der ersten Tagung der 14. Kirchensynode keine Rolle gespielt hatte: der laufende Strukturprozess in der SELK, dessen erste Phase bis 2022 abgeschlossen sein sollte. Deshalb beinhaltet die zweite Tagung einen Thementag unter dem Thema: "Die Kirche muss sich verändern, wenn sie bleiben soll - Strukturwandel als Chance". Dazu erwartet die Synode zwei Referenten.

Superintendentin Julia Holtz vom Kirchenkreis Hattingen-Witten der Evangelischen Kirche von Westfalen wird aus dem dortigen Reformprozess berichten. Das Co-Referat hält SELK-Pfarrer Carsten Voß aus Verden. Die Synodalen werden Gelegenheit haben, sich zum Gehörten auszutauschen und eigene Erfahrungen aus dem laufenden Reformprozess in der SELK einzubringen.

Zum Programm gehört auch die Wahl auf einen freiwerdenden Sitz in der Kirchenleitung der SELK. Kirchenrat Gerd Henrichs (Bohmte) wird mit der zweiten Tagung der 14. Kirchensynode aus der Kirchenleitung ausscheiden. Als Kandidatin und Kandidaten wurden nominiert: Dr. Thomas Förster (Düsseldorf), Prof. Dr. Elke Hildebrandt (Konstanz), Bernhard Daniel Schütze (Kassel) und Carsten Wolter (Hannover).

Inhaltlich wird sich die Synode außerdem mit einer Reihe von Ordnungsänderungen zu befassen haben, so unter anderem zur Ordnung für die Pastoralreferentin, zu einer Fortschreibung des Mitarbeitervertretungsgesetzes für das Diakonische Werk der SELK, zur Anpassung der Datenschutzrichtlinie der SELK sowie zu diversen Änderungen der Mustergemeindeordnung und zur Geschäftsordnung der Kirchensynode.

Mit der zweiten Tagung der 14. Kirchensynode hat die SELK Neuland betreten.

Das derzeitige Präsidium sieht sich deshalb auch in einer besonderen Rolle und hat neben der Vorbereitung und Durchführung der zweiten Tagung auch noch die Vorbereitung der 15. Kirchensynode auf seiner Tagesordnung. Die Amtsübergabe erfolgt dann mit der Konstituierung der 15. Kirchensynode 2023 an das dort zu wählende neue Präsidium. Das derzeitige Präsidium besteht aus Rektor Pfarrer i.R. Stefan Süß (Guben) als Präses, Ingeborg Polzer (Durach-Weidach) als Beisitzerin, Steffen Wilde (Nidderau) als Beisitzer und Kirchenrätin Dörte Pape (Kusterdingen) als von der Kirchenleitung beigeordnete Präsidiumsmitarbeiterin.

Die Tagung beginnt morgen um 11 Uhr mit dem Abendmahlsgottesdienst zur Eröffnung des synodalen Treffens, der in der landeskirchlichen Marienkirche in Rabber stattfinden wird. Die Predigt hält SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover).

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