Reformationsgedenken


Was und wie feiern wir 2017?

Bischof Voigt: Bekenntnisse sollen im Zentrum stehen

Reformationsgedenken 300Das Reformationsgedenken 2017 war Thema eines Referats, das der Bischof der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), auf dem Sprengelpfarrkonvent Nord der SELK hielt, der vom 24. bis zum 26. Mai 2016 in Seevetal bei Hamburg tagte. Der Bischof setzte dabei einen klaren Schwerpunkt bei der Theologie Luthers und den Bekenntnistexten.

Ein solches Gedenkjahr vermöge es, das Anliegen der Reformation, ja den christlichen Glauben überhaupt wieder neu zum Thema in den Gemeinden und in der Gesellschaft zu machen. Dafür lohne es sich, Kraft und Mühe an dieses Jubiläum zu wenden, so Bischof Voigt.

Er mutmaßte, die Lutherfeiern im kommenden Jahr würden wohl alternieren „zwischen einer ‚spätpreußischen’ Wiederbelebung des deutschen Nationalhelden Luther und einer zunehmenden Distanzierung von einem Luther, der heutiger Theologie fremd geworden ist, der polemisiert hat, der antisemitische Schriften geschrieben hat und den man dann gleich noch für die nachfolgenden Sündenfälle der deutschen Geschichte mit schuldig machen kann.“ Es sehe sich allerdings auch selbst in dieser „Unentrinnbarkeit der Zeitgenossenschaft.“

Für die lutherische Kirche sei der Prozess der Bekenntnisbildung von entscheidender Bedeutung, sagte der Bischof. Die Bekenntnistexte sollten daher im Zentrum stehen. „Wollen wir einer Luther-Jubel-Feier entgehen, müssen wir uns meiner Meinung nach auf die Bekenntnisse der lutherischen Kirche besinnen und diese ins Gespräch eintragen, zumal sie mit den Katechismen und den Schmalkaldischen Artikeln die bedeutendsten Luthertexte enthalten“, so der leitende Geistliche der SELK. Wolle die Kirche den Versuch unternehmen, den Lutherbildern der Postmoderne zu entgehen, so Voigt weiter, könnte dies gelingen „durch die Besinnung auf die Bekenntnisse, die die lutherische Kirche auf dem Boden der Heiligen Schrift tragen, durch eine Rückbesinnung auf die Theologie“

Der Bischof erinnerte an Luthers Auslegung des Römerbriefes. Schon im ersten Kapitel, Römer 1,17, sei Luther dabei hängen geblieben: „Denn darin wird offenbart die Gerechtigkeit Gottes, welche kommt aus Glauben in Glauben.“ Nach und nach habe Luther verstanden: „Gerechtigkeit Gottes“ ist nicht die Gerechtigkeit, die Gott hat, sondern die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt. Und plötzlich habe er dies im ganzen Römerbrief gelesen, zum Beispiel im 3. Kapitel, Vers 28: „So halten wir nun dafür, dass der Mensch gerecht wird ohne des Gesetzes Werke, allein durch den Glauben.“

Aus dieser ungeheuren Befreiung heraus, „deren Dynamik sich nur im Ansatz vorstellen kann, wer etwas Vergleichbares erlebt hat“, fließe bei Luther dann die Auseinandersetzung mit dem Ablasswesen seiner Zeit, so der Referent.

Man könne mit historischer Berechtigung sagen, dass die Frage der Sündenvergebung Auslöser der 95 Thesen und damit der Reformation war, so der Bischof weiter. Deshalb sei der Zuspruch der Vergebung in der Absolution der angemessene Umgang mit der Reformation. „Eine Rückkehr zur ersten der 95 Thesen und damit eine Rückkehr zur heiligen Beichte ist aus meiner Sicht der einzig angemessene Umgang mit dem Reformationsjubiläum“, brachte der Bischof es auf den Punkt. „Wenn es stimmt, dass die Reformation ihren Ausgang nahm mit der Beicht- und Bußpraxis des ausgehenden Mittelalters, dann ist Reformationsgedenken Beichtgedenken.“

Der Bischof wies in diesem Zusammenhang auf den geplanten, zentralen Gottesdienst der SELK am Samstag, 24. Juni 2017, hin. Um 13 Uhr beginnt in der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg der Beichtgottesdienst. „Damit feiern wir genau das, womit die Reformation ihren Ausgang genommen hat: den Trost und die Freude, die in Gottes Vergebung stecken“, heißt es dazu in der Einladung.

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