Theologische Kommission tagte | 31.08.2018

Verhältnis zu Judentum und Islam und kirchliche Praxis
SELK: Theologische Kommission tagte

Hannover, 31.8.2018 - selk - Gestern und heute tagte die Theologische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) im Kirchenbüro in Hannover. Dankbar konnte die Kommission feststellen, dass mit den Beschlüssen des Allgemeinen Pfarrkonvents (APK) und der Kirchensynode zur Revision der Ordnung der gottesdienstlichen Lesungen und Predigttexte und zur Verwendung der zum Jubiläumsjahr 2017 revidierten Lutherübersetzung Vorarbeiten der Kommission dazu geführt haben, dass rechtzeitig theologisch belastbare und praxisgerechte Lösungen für die Gottesdienste der SELK gefunden werden konnten. Die Kommission reflektierte auch noch einmal den Beschluss des letzten APK zu dem von ihr vorgelegten Papier "Lutherische Kirche und Judentum" und nahm mit Freude zur Kenntnis, dass es in Pfarrkonventen behandelt wird. Mit einer letzten Durchsicht der vorliegenden Übersetzung des Papiers ins Englische sieht die Kommission die Arbeit zu diesem Themenbereich zunächst als abgeschlossen an.

Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung stellte die Weiterarbeit an einer Revision der Orientierungshilfe "Ökumenische Verantwortung" dar. Vorarbeiten zu einer grundsätzlichen Ortsbestimmung und theologischen Ausrichtung des Papiers wurden geprüft. Einzelfragen aus der kirchlichen Praxis wurden diskutiert und zur Weiterarbeit an Arbeitsgruppen der Kommission verwiesen.

Auch die Erarbeitung einer Handreichung zur Verhältnisbestimmung von lutherischer Kirche zum Islam steht seit Längerem auf der Tagesordnung der Kommission. In diesem Zusammenhang wurden praxisrelevante Fragebereiche zusammengestellt, auf die eine Publikation eingehen müsste. Darüber hinaus wurden auch grundsätzliche theologische Fragestellungen, die sich aus der Behandlung dieses Komplexes ergeben, miteinander diskutiert.

Aus der kirchlichen Praxis hatte die Theologische Kommission zu diskutieren, inwieweit es sich bei der Absolution von Säuglingen im öffentlichen Beichtgottesdienst um eine angemessene und theologisch belastbare Praxis handelt. Hier steht die Kommission kurz vor dem Abschluss eines differenzierten Votums, das sie der Kirchenleitung zugehen lassen wird. Außerdem setzte die Kommission sich mit der Frage auseinander, inwieweit es denkbar wäre, dass Laien zuvor von Pfarrern konsekrierte Abendmahlsgaben im Rahmen von Lektorengottesdiensten oder Krankenabendmahlsfeiern austeilen könnten. Von einer solchen Praxis rät die Kommission aus verschiedenen Gründen deutlich ab.

Die Mitglieder der Theologischen Kommission werden von der Kirchenleitung der SELK berufen. Ihr gehören drei Professoren der Lutherischen Theologischen Hochschule in Oberursel und drei Gemeindepfarrer an. Der Bischof der SELK nimmt an den Sitzungen der Kommission in aller Regel von Amts wegen als Gast teil. Den Vorsitz hat derzeit Prof. Dr. Christoph Barnbrock (Oberursel) inne.

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Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
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