Allgemeiner Pfarrkonvent (14) | 12.11.2017

Zum Verhältnis von Union Evangelischer Kirchen und SELK
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent nimmt Dokumente an

Rehe, 12.11.2017 - selk - Das 200-Jahre-Gedenken "Evangelische Unionskirchen und selbstständige evangelisch-lutherische Kirchen 1817-2017" gehörte zu den Themen, die der 13. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) auf seiner Tagung vom 6. bis zum 10. November in Rehe zu behandeln hatte.

Es waren Gespräche und Vorüberlegungen, wie das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 in Wittenberg zu feiern sei, die dazu führten, auch die 200. Wiederkehr der Einführung der Union in Preußen und die in Reaktion darauf folgende Bildung selbstständiger evangelisch-lutherischer Kirchen gemeinsam zu bearbeiten und ihrer zu gedenken. Eine Tagung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) bot die Gelegenheit, dass der damalige Leiter des Amtes der Union Evangelischer Kirchen (UEK), Bischof Martin Schindehütte, und SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verabredeten, die die gemeinsame Geschichte von UEK und SELK erhellen sollte.

So bestimmten die Kirchenleitungen der SELK und das Präsidium der UEK eine bilaterale Arbeitsgruppe, in die vonseiten der UEK Oberkirchenrat Dr. Martin Heimbucher (bis 2013), Prof. Dr. Jürgen Kampmann, Privatdozent Dr. Henning Theißen und Oberkirchenrat Dr. Martin Evang (ab 2014) berufen wurden. Vonseiten der SELK wurden in die Arbeitsgruppe berufen: Prof. Dr. Werner Klän, Prof. Dr. Gilberto da Silva und Bischof Voigt.

Einen Schwerpunkt des Dialogprozesses bildete ein wissenschaftliches Kolloquium vom 26. bis zum 28. Februar 2013 in Wittenberg, auf dem unter kirchengeschichtlichen, systematisch-theologischen und praktisch-theologischen Gesichtspunkten referiert wurde. Die Beiträge wurden von Prof. Kampmann und Prof. Klän als Herausgeber in einem Tagungsband zusammengefasst (Preußische Union, lutherisches Bekenntnis und kirchliche Prägungen. Theologische Ortsbestimmungen im Ringen um Anspruch und Reichweite konfessioneller Bestimmtheit der Kirche, Göttingen 2014).

Zentrale Bedeutung bei diesem Kolloquium gewann die Erinnerung an eine Predigt von Franz-Reinhold Hildebrandt, Präsident der Kirchenkanzlei der seinerzeitigen Evangelischen Kirche der Union (EKU), die er 1967 aus Anlass der 150. Wiederkehr des Unionsaufrufes König Friedrich Wilhelms III. gehalten hatte und in der er die "altlutherischen Brüder um [.] Vergebung" bat. Dabei bezog er sich auf das Unrecht, dass lutherischen Pfarrern und Gemeindegliedern widerfahren war, die die Unionsbildung abgelehnt hatten, um bei ihrem lutherischen Bekenntnis zu bleiben. Die Pressionen führten viele Betroffene in die Auswanderung. In Preußen selbst begann schließlich im Gegenüber zur Union die Kirchwerdung selbstständiger evangelisch-lutherischer Kirchen. Dankbar wurde auf dem Wittenberger Kolloquium die Nähe wahrgenommen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 zwischen einzelnen unierten Gemeinden der Bekennenden Kirche und altlutherischen Gemeinden der Vorgängerzeit der 1972 durch Zusammenschluss verschiedener Kirchen gebildeten SELK entstanden war.

Als Ertrag ihrer Aufarbeitung der Geschichte, zu der wechselseitig zugefügte Härten, Verletzungen und Irritationen gehören, legte die bilaterale Arbeitsgruppe den Auftraggebern 2015 eine erste Fassung eines "Gemeinsamen Wortes" vor. Die Theologische Kommission der SELK verfasste dazu einen Kommentar und legte beide Papiere den Bezirkspfarrkonventen der SELK vor, die einzelne Änderungsvorschläge einbrachten und dem "Gemeinsamen Wort" überwiegend im Sinne des Kommentares der Theologischen Kommission zustimmten. Auch aufseiten der UEK fand ein Rezeptionsprozess statt, der teilweise zu ganz ähnlichen Änderungswünschen führte.

Die bilaterale Arbeitsgruppe arbeitete daraufhin das Papier entsprechend der Änderungsvorschläge durch. Zudem wurde ein "Brief an die Gemeinden" erarbeitet. Beide Papiere lagen dann der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten im Frühjahr 2017 vor. Das Kollegium der Superintendenten nahm das "Gemeinsame Wort" und den "Brief an die Gemeinden" - beide in der Fassung vom 27. Februar 2017 - an.

Beide Dokumente lagen nun dem APK vor. Nach Beratungen in der damit verfassten Arbeitsgruppe und im Plenum gab der APK in seiner Beschlussfassung seiner Dankbarkeit "für den Versöhnungsprozess zwischen UEK und SELK" Ausdruck und nahm das "Gemeinsame Wort" zur "Sicht auf Geschichte und Gegenwart" des Verhältnisses von SELK und UEK ("'Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe .'. Evangelische Unionskirchen und selbstständige evangelisch-lutherische Kirchen 1817-2017. Gemeinsames Wort der SELK und der UEK") an. Das Dokument wird der 14. Kirchensynode nachgehend zur Zustimmung vorgelegt. Zudem nahm der APK auch den "Brief an die Gemeinden" ("'Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe .'. Evangelische Unionskirchen und selbstständige evangelisch-lutherische Kirchen 1817-2017. Brief an die Gemeinden in der SELK und in der UEK") an. Auch dieses Dokument wird der 14. Kirchensynode nachgehend zur Zustimmung vorgelegt.

In seiner Beschlussfassung hielt der APK fest, dass er die Aussagen des "Gemeinsamen Wortes" zur "Sicht auf Geschichte und Gegenwart" des Verhältnisses von SELK und UEK im Sinne des Kommentars der Theologischen Kommission der SELK verstehe - insbesondere zu den Fragen von Schriftverständnis, Bekenntnisbindung, Gottesdienst und Agende.

Nachdem der APK so am Freitag seine Zustimmung zu den Dokumenten gegeben hatte, folgte am selben Tag eine entsprechende zustimmende Beschlussfassung durch die Vollkonferenz der UEK in Bonn.

Am Buß- und Bettag, 22. November, soll ein ökumenischer Buß- und Dankgottesdienst in der Kirche der SELK-Gemeinde Berlin-Mitte stattfinden, in dem das "Gemeinsame Wort" unterzeichnet und der "Brief an die Gemeinden" verlesen werden soll.

--------------------

Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

© 2024 | SELBSTÄNDIGE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE (SELK)