Allgemeiner Pfarrkonvent (12) | 12.11.2017

Weiterarbeit am Thema "Ordination von Frauen"
SELK: Allgemeiner Pfarrkonvent setzt Ausschuss ein

Rehe, 12.11.2017 - selk - Der 13. Allgemeine Pfarrkonvent (APK) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) hatte sich auf seiner Tagung vom 6. bis zum 10. November im Christlichen Gästezentrum Westerwald in Rehe auch mit dem Thema "Ordination von Frauen" zu befassen. Die SELK hat in Artikel 7 Absatz 2 ihrer Grundordnung (GO) festgelegt, dass das Amt der Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung nur Männern übertragen werden kann, und befindet sich seit längerer Zeit in einem Beratungsprozess über diese Regelung.

Die Beschlussfassung des 13. APK knüpft zunächst an den vorigen APK an, wenn es heißt: "Der 13. Allgemeine Pfarrkonvent bekräftigt den in großer Einmütigkeit gefassten Beschluss des 12. Allgemeinen Pfarrkonvents (2013) zum Thema ,Ordination von Frauen zum Amt der Kirche'." Darin hatte es geheißen, der APK stelle fest, dass Artikel 7 (2) GO-SELK geltendes Recht in der SELK sei. Dabei gelte: "Die Frage der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche ist eine theologische Lehrfrage. Gleichwohl gibt es zu dieser Lehrfrage unterschiedliche Lehrmeinungen, die sich jeweils in ihrer Begründung auf die Heilige Schrift berufen und sich ihr gegenüber verpflichtet wissen." Daraus resultiere auf der einen Seite eine Befürwortung der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche, auf der anderen Seite eine Ablehnung. "Obwohl beide Positionen in Gegensatz zueinander stehen, werden sie seit Bestehen der SELK getragen. Der 12. APK bestätigt den Beschluss des 11. APK 2009: ,Das Vorhandensein der beiden Positionen zu dieser Frage wird derzeit nicht als kirchentrennend erachtet.'" Damit gelte dieser Beschluss weiterhin.

Weiter heißt es in der Beschlussfassung von 2013: "Wir vertrauen auf die Zusage Gottes, dass er uns in der Bindung an die Heilige Schrift in alle Wahrheit leiten werde. Es ist unsere Hoffnung, dass die Kirche im Hören auf die Heilige Schrift, von diesem Geist Gottes geleitet, eine Lösung in dieser Frage finden wird." Für die Behandlung dieser umstrittenen Frage sei es wünschenswert, Verfahren zu entwickeln, die über die Möglichkeiten der Verhandlungsstrategien in den zurückliegenden Jahren hinausführen. Im Zuge der Weiterarbeit dürfe das Gewiss-Sein über den eigenen Standpunkt die Hörbereitschaft für die theologischen Gründe des jeweils anderen nicht aufheben. Das Bewusstsein der eigenen Irrtumsfähigkeit dürfe dabei ebenso wenig abhandenkommen wie das Streben nach einem glaubwürdig vertretenen Standpunkt.

Der 2013 gefasste und jetzt bekräftigte Beschluss mündet in dem Satz: "In diesem Horizont setzt der 12. APK darauf, dass uns künftig auf dem Weg brüderlichen Gesprächs Einmütigkeit in dieser Frage geschenkt werde."

Im weiteren Wortlaut des durch den 13. APK in Rehe gefassten Beschlusses geht es dem Konvent darum, "vor dem Hintergrund einander widersprechender Lehrmeinungen in dieser Lehrfrage Einmütigkeit voranzubringen und möglichst zu erzielen." Der APK hat darum einen Ausschuss eingesetzt - "in der Hoffnung, dass dieser in einem neuen Gesprächsgang in neuer Besetzung auf der Grundlage gemeinsamer Verpflichtetheit gegenüber der Heiligen Schrift in seiner Arbeit über die bisherigen Ergebnisse und Verfahrensweisen hinausfindet."

Der Ausschuss hat folgende Aufgaben: Er soll - wie es die 13. Kirchensynode 2015 in Hermannsburg erbeten hatte - versuchen, "eine Lösung in dieser Frage zu finden" und dabei "Verfahren zu entwickeln, die über die Möglichkeiten der Verhandlungsstrategien in den zurückliegenden Jahren hinausführen." Der Ausschuss solle dazu erneut eine Sachdiskussion führen. Dabei solle ergebnisoffen gearbeitet werden. Er solle das strukturelle Ungleichgewicht zwischen der in der Kirche verbindlichen Lehrentscheidung und den divergenten Lehrmeinungen berücksichtigen. Der Ausschuss soll zudem "nach Möglichkeit Angebote zur Beschäftigung mit dem Thema für Gemeinden und Pfarrer entwickeln." Der 13. APK erklärt in seiner Beschlussfassung, er gehe "davon aus, dass sich die Gesprächspartner, entsprechend der Einsicht des 12. APK, - ihrer eigenen ,Irrtumsfähigkeit' bewusst - um Gespräche in gegenseitiger ,Hörbereitschaft' auf die Gründe des jeweils anderen bemühen."

Der für den Zeitraum bis zum nächsten APK (2021) eingesetzte Ausschuss wurde besetzt mit Pfarrer Sebastian Anwand (Greifenstein-Allendorf), Prof. Dr. Achim Behrens (Oberursel), Pfarrer Johannes Heicke (Rödinghausen-Schwenningdorf), Pfarrer Andreas Otto (Kirchlinteln-Brunsbrock) und Superintendent Michael Voigt (Guben). Dem Ausschuss wurde empfohlen, "Beraterinnen und Berater hinzuzuziehen, zum Beispiel Pastoralreferentinnen oder auch Theologen, die in anderen beruflichen Zusammenhängen stehen."

In einem eigenen Gesprächsgang befasste sich der APK mit einer Bitte der 13. Kirchensynode, der APK möge "prüfen und ein Votum dazu abzugeben, ob folgende Änderung der Grundordnung dem Bekenntnisstand unserer Kirche widerspräche: ,Artikel 7 (2) GO Dieses Amt kann grundsätzlich nur Männern übertragen werden. Artikel 7 (3) GO (neu) Dieses Amt kann auch einer Frau übertragen werden, wenn deren Tätigkeit allein in Gemeinden / Pfarrbezirken erfolgt, die der Frauenordination ausdrücklich zugestimmt haben.'"

Hierzu nahm der APK wie folgt Stellung: "Angesichts der in der SELK bestehenden Rechts- und Beschlusslage ist die in der Bitte der 13. Kirchensynode enthaltene Frage wie folgt zu beantworten: Die Eröffnung der Möglichkeit zur Einführung der Ordination von Frauen zum Amt der Kirche in der SELK - und sei es nur ausnahmsweise in einzelnen Gemeinden - stünde im Widerspruch zur gebotenen Einmütigkeit in Lehre und Handeln der Kirche, im Gegensatz zu den Lehrentscheidungen, die in der SELK Geltung haben, und in deutlichem Kontrast zu den entsprechenden Beschlussfassungen über den Umgang mit unterschiedlichen Lehrmeinungen."

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Ein Bericht von selk_news /
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