Kirchenleitung und Superintendenten tagten | 01.11.2017

SELK-Kirchentag 2018 als ein Schwerpunktthema
SELK: Kirchenleitung und Superintendenten in Bleckmar

Bergen-Bleckmar, 1,11.2017 [selk]

Der 9. Lutherischen Kirchentag (LKT) der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), der vom 25. bis zum 27. Mai 2018 in Erfurt stattfinden soll, bildete eines der Schwerpunktthemen auf der Herbsttagung der Kirchenleitung mit den Superintendenten der SELK vom 19. bis zum 21. Oktober im Tagungszentrum der Lutherischen Kirchenmission in Bergen-Bleckmar. Dazu war Steffen Wilde (Nidderau), der Vorsitzende des Hauptausschusses zur Vorbereitung des Kirchentages zu Gast. Anliegen der Beratungen war - angesichts des Defizits beim 8. LKT - vor allem auch die finanzielle Seite der Planungen. Wilde erläuterte die Eckdaten, denen eine Teilnehmerzahl von 1.500 zugrunde gelegt wurde. Die Teilnehmerbeiträge mussten gegenüber dem 8. LKT deutlich erhöht werden. Als Maßstab wurden die Beiträge des jüngsten Katholikentages herangezogen. Neben den Teilnehmerbeiträgen sollen das strikte Einhalten des Budgetplans und das Nutzen eigener Ressourcen sowie Sponsoren-, Kollekten- und Spendengelder dazu beitragen, dass sich die Veranstaltung selbst trägt. Deutlich wurde, dass die Großveranstaltung intensiv beworben werden muss. Der Wert eines gesamtkirchlichen Treffens, das nicht nur, aber gerade auch für Kirchglieder aus kleineren Gemeinden in der Diaspora bedeutsam sei, verdiene Beachtung. Der Kirchentag biete gute Gelegenheit, über den eigenen kirchlich-gemeindlichen Tellerrand zu schauen, Themen des Glaubens zu beleuchten und Gemeinschaft zu erleben.

Pfarrkonvent und Kirchensynode

Neben Informationen zum Stand der Vorbereitungen des 13. Allgemeinen Pfarrkonvents, der vom 6. bis zum 10. November in Rehe im Westerwald stattfinden soll, rückte auch die außerordentliche Kirchensynode im kommenden Jahr in den Blick. Sie soll vom 19. bis zum 21. April in Stadthagen stattfinden. Dabei wurde der Charakter einer Sondersynode bekräftigt: Die Kirchenleitung und die Superintendenten halten mit Bezug zu der entsprechenden Regelung in der Grundordnung der SELK ausschließlich zu den Tagesordnungspunkten "Bischofswahl", "Gesangbuch" und "Geschäftsordnung der Kirchensynode" die Einberufung der Synode im Jahr 2018 für notwendig. Die Vorbereitungsgruppe besteht nach einem Beschluss auf der Bleckmarer Tagung aus Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover), Propst Johannes Rehr (Sottrum) und Superintendent Bernd Reitmayer (Bad Essen-Rabber).

Haushaltsfragen

Der Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse der SELK für das Jahr 2018 wurde im Beisein von Hans Joachim Bösch (Stade), dem Vorsitzenden der Synodalkommission für Haushalts- und Finanzfragen der SELK verabschiedet. Er weist 116 Planstellen für besoldete Geistliche aus und führt den verminderten Auszahlungssatz für die Gehälter der Geistlichen bei 78 Prozent von A 13/A 14 des Bundesbesoldungsgesetzes in der von der SELK angewandten Version fort. Bei einem Volumen von 9.739.400 Euro sind im Prognoseverfahren 9.086.432 Euro durch die Kirchenbezirke zugesagt worden, was eine Steigerung um 199.850 Euro bedeutet. Der verbleibende Bedarf muss durch Erlöse aus Vermögen, Zuschüsse und Erstattungen und - hauptsächlich - den Zugriff auf Rücklagen und Sondermittel gedeckt werden. Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen stimmten die Kirchenleitung und die Superintendenten auch dem Haushaltplan der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) der SELK in Oberursel zu, der ein Volumen von 446.150 Euro ausweist. Die LThH hatte durch die Beantragung eines im Vergleich zum laufenden Jahr reduzierten Zuschusses im Haushaltsplan der Allgemeinen Kirchenkasse ein Zeichen der Solidarität im gemeinsamen Bemühungen um die Erfüllung der finanziellen Aufgaben der Gesamtkirche gesetzt.

Stellenplan und Personalentwicklung

Der Stellenplan der SELK für das Jahr 2018, das Verzeichnis der besetzbaren Arbeitsplätze in der SELK, wurde verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag der Synode des Kirchenbezirks Hessen-Süd aufgerufen, der auf die Schaffung einer Stelle für eine Fundraising-Fachkraft abzielt. Es wurde vereinbart, durch eine Zweier-Arbeitsgruppe dieses Anliegen näher zu prüfen und Gedanken zu einer möglichen Stellenbeschreibung anzustellen, ehe sich das kirchenleitende Gesamtgremium im Frühjahr 2018 weiter mit dem Antrag befassen wird.

Bischof Voigt informierte im Blick auf die hauptamtlichen Geistlichen der SELK anhand von tabellarischen Übersichten über den Personalbedarf und die Personalentwicklung. Zur Frage der Übernahme von Geistlichen von außerhalb der SELK berichtete er, dass die Kirchenleitung vereinbart habe, noch im laufenden Jahr zur Option der Übernahme von Theologen, die sich für eine Übernahme in den Dienst in der SELK bewerben, Kriterien und ein Instrumentarium zu entwickeln.

Der leitende Geistliche thematisierte auf der Tagung die Aufgabe, Gemeindepfarrer für die nebenamtliche Aufgabe, als Kirchenbezirkspastor zu fungieren, zu gewinnen. Die strukturellen Aufgaben der Kirche mit dem Erfordernis, Stellen zu reduzieren und dadurch die Aufgabenfelder der Geistlichen zu vergrößern, gelte es zu beachten. Gleichwohl sei der kirchlichen Jugendarbeit besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Dorothea Forchheim (Hammersbach) wurde für weitere sechs Jahr als Mitglied des gesamtkirchlichen Leitungsteams für die Kindergottesdienstarbeit in der SELK bestätigt. Sie bildet dieses Team zusammen mit Miriam Salzmann (Mainz). Für die inhaltliche Vorbereitung der Jahrestagungen der Kirchenbezirksbeauftragten für Kindergottesdienstarbeit ziehen die beiden Teammitglieder Pfarrer korrespondierend hinzu.

Zwischenkirchliche Beziehungen und Ordnungsthemen

Bischof Voigt berichtete in Wort und Bild von Treffen, die im laufenden Jahr im Bereich der zwischenkirchlichen Beziehungen auf nationaler und internationaler Ebene stattgefunden haben. Dabei hob der leitende Geistliche die grundsätzliche Bedeutung der Wahrnehmung und Pflege zwischenkirchlicher Beziehungen sowohl zu den Schwesterkirchen als auch im Bereich der Ökumene hervor.

Die grundlegend überarbeitete Ordnung des Kirchenchorwerkes der SELK konnte mit Wirkung vom 1. Januar 2018 vorläufig in Kraft gesetzt werden. Hinsichtlich der endgültigen Inkraftsetzung wurde ein entsprechender Antrag an die 14. Kirchensynode (2019) gerichtet. Eine Anpassung im Statut der Lutherischen Theologischen Hochschule im Blick auf deren Status einer staatlich anerkannten kirchlichen Hochschule wurde beschlossen.

In der der Tagung vorlaufenden obligatorischen jährliche Fortbildung hatten sich die Kirchenleitung und der Kreis der Superintendenten mit ihrer Arbeitsweise auf den beiden jährlichen Tagungen beschäftigt. Vereinbart wurde, zunächst probeweise den internen Sitzungseinheiten der Superintendenten mehr Raum zu geben. Dadurch gewinnt auch die Kirchenleitung Sitzungszeit für ihre Aufgaben, die bisher bei den gemeinsamen Tagungen nur in einer Abendsitzung wahrgenommen werden können.

Andachten sowie ein Beicht- und Abendmahlsgottesdienst, von Bischof Voigt geleitet, bildeten den geistlichen Rahmen der Herbsttagung.

--------------------

Ein Bericht von selk_news /
Redaktion: SELK-Gesamtkirche /
selk_news werden herausgegeben von der Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), Schopenhauerstraße 7, 30625 Hannover, Tel. +49-511-557808 - Fax +49-511-551588, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

© 2024 | SELBSTÄNDIGE EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHE (SELK)