Gesangbuch angenommen


Auf der Sondersynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) vom 19. bis zum 21. April 2018 in den Räumen der Kreuzgemeinde in Stadthagen wurde ein neues Gesangbuch für die SELK angenommen. Ein 2003 eröffneter Prozess befindet sich nunmehr auf der Zielgeraden, denn nun können due Abschlussarbeiten erfolgen. Die Veröffentlichung des Gesangbuches kann vorbereitet werden. Voraussichtlich ab Ende 2019 wird das Gesangbuch verfügbar sein und genutzt werden können.

Gesangbuch

Es war exakt 11.18 Uhr am 21. April 2018, als Synodalpräses Dr. Frank Keidel (Velten) auf der Sondersynode der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Stadthagen dem Plenum mitteilte: „Ich stelle fest, wir haben ein neues Gesangbuch!“ Soeben hatte die Synode mit großer Mehrheit beschlossen, den „Vorentwurf III“ der Gesangbuchkommission der SELK als das neue Gesangbuch der SELK anzunehmen. Zuvor hatten sich die stimmberechtigten Delegierten und Teilnehmenden mit beratender Stimme in Arbeitsausschüssen und im Plenum intensiv mit verschiedenen Einzelaspekten des Gesangbuches befasst.

So wurde im Zusammenhang mit der Frage nach den gottesdienstlichen Lesungen im Gesangbuch ein Grundsatzbeschluss gefasst, nach dem „die Lutherbibel in dem neuen Text von 2017 in der SELK als offiziell geltende und zu gebrauchende Bibel für den kirchlichen Gebrauch angenommen wird.“ Beschlossen wurde auch, dass „die Texte für die gottesdienstlichen Lesungen im Regelfall aus der Lutherbibel 2017 genommen werden“, wobei gilt, dass „in begründeten Einzelfällen für die gottesdienstlichen Lesungen die Textform von 1984 beibehalten wird.“ Im Blick auf die Lesungen stimmte die Synode der Neuordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder (Perikopenordnung) in der vom Kollegium der Superintendenten im Auftrag des Allgemeinen Pfarrkonventes beschlossenen Version zu. Diese Version, die auf einer im Vorjahr verabschiedeten Vorlage der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union Evangelischer Kirche in der Evangelischen Kirche in Deutschland basiert und dieser weitgehend folgt, lag den Synodalen vor.

Auch mit dem Liedteil, dem Gebetsteil und den Verzeichnissen im Entwurf für ein neues Gesangbuch der SELK beschäftigte sich die Synode und markierte verschiedene redaktionelle Anpassungserfordernisse. Zudem wurden musikalische Aspekte thematisiert, wie sie etwa für die Begleitung der Lieder des Gesangbuches relevant sind. Die Synode bat die Kirchenleitung, in Zusammenarbeit mit der Gesangbuchkommission zu prüfen, ob und wie das neue Gesangbuch in digitaler Form und in einer MIDI-Version oder vergleichbaren Varianten angeboten werden kann.

Der Prozess zur Schaffung eines neuen Gesangbuchs hatte 2003 begonnen. 2007 stimmte die Kirchensynode der Entwicklung eines eigenständigen Gesangbuchs zu. Im Dezember des Jahres nahm die mit dieser Entwicklung beauftragte Gesangbuchkommission ihre Arbeit auf. Nach der in Stadthagen beschlossenen Annahme des Entwurfs für ein neues Gesangbuch würdigte SELK-Bischof Hans-Jörg Voigt D.D. (Hannover) die komplexe Arbeit der Gesangbuchkommission und dankte den anwesenden Mitgliedern per Handschlag persönlich.

Die verbleibenden Aufgaben hatte die Gesangbuchkommission in einer Informationsvorlage zur Synode in Stadthagen beschrieben. Demnach sind die Lesungstexte und Psalmen im Gottesdienstteil an die neue Perikopenordnung anzupassen, redaktionelle Korrekturen vorzunehmen, Abdruckrechte einzuholen und das Layout des künftigen Gesangbuchs zu entwickeln. Für die Liedbegleitung ist geeignete Literatur zu erstellen. Weiter heißt es in der Vorlage: „Daneben wird die Gesangbuchkommission sich mit der Kirchenleitung und vielen anderen verantwortlichen Gruppen unserer Kirche abstimmen und in großer Vorfreude auf das Erscheinen des Buches Überlegungen zur Einführung und Vermittlung entwickeln.“


Foto: Kantorin Antje Ney, Vorsitzende der Gesangbuchkommission der SELK, führt auf der Synode in Stadthagen in die Thematik „Neues Gesangbuch“ ein.

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